Rechtsprechung
   BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6971
BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89 (https://dejure.org/1990,6971)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1990 - 8 AZR 388/89 (https://dejure.org/1990,6971)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 8 AZR 388/89 (https://dejure.org/1990,6971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Persönliche Beziehungen zu Kunden als Betriebsmittel - Verzug des Arbeitgebers durch Weigerung, Urlaub zu gewähren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Voraussetzung hierfür wäre, daß die dort vorhandenen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel der Bewachungseinheit der Beklagten ermöglicht, mit Hilfe von Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke zu verfolgen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).

    Zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB gehören nicht die Arbeitnehmer (BAGE 48, 365 = AP, a.a.O.; BAGE 41, 72, 89 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu II 3 c der Gründe).

  • RG, 10.10.1919 - III 73/19

    Formmangel; Schuldnerverzug

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Zwar trifft es zu, daß nach herrschender Meinung auch ein unverschuldeter Irrtum des Schuldners über die Rechtslage von Verzugsfolgen befreien kann (anders noch RGZ 92, 376, 379; 96, 313, 316; 118, 126, 131; 156, 113) und insoweit der Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichstehen kann.
  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86

    Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Bei Dienstleistungsbetrieben, zu denen die Beklagte gehört (BAG Urteil vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - n.v. - die Entscheidung betrifft die Beklagte -), sind Kundenstamm, Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten und die Einführung des Unternehmens auf dem Markt die immateriellen Betriebsmittel (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Das ergibt sich aus dem von der Revision selbst herangezogenen Urteil des Zweiten Senats vom 30. November 1988 (- 2 AZR 201/88 - n.v.).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Eine Übertragung des Urlaubs auf das nachfolgende Kalenderjahr kommt nur bei Vorliegen der in § 7 Abs. 3 BUrlG enthaltenen Voraussetzungen (dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe) in Betracht (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Bei Dienstleistungsbetrieben, zu denen die Beklagte gehört (BAG Urteil vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - n.v. - die Entscheidung betrifft die Beklagte -), sind Kundenstamm, Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten und die Einführung des Unternehmens auf dem Markt die immateriellen Betriebsmittel (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Voraussetzung hierfür wäre, daß die dort vorhandenen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel der Bewachungseinheit der Beklagten ermöglicht, mit Hilfe von Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke zu verfolgen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88

    Streitverkündung: Wirkung im Verhältnis Nebenintervenient - Hauptpartei;

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Bei Dienstleistungsbetrieben, zu denen die Beklagte gehört (BAG Urteil vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - n.v. - die Entscheidung betrifft die Beklagte -), sind Kundenstamm, Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten und die Einführung des Unternehmens auf dem Markt die immateriellen Betriebsmittel (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Voraussetzung hierfür wäre, daß die dort vorhandenen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel der Bewachungseinheit der Beklagten ermöglicht, mit Hilfe von Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke zu verfolgen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).
  • RG, 27.09.1927 - III 38/27

    Anwaltsverschulden. Schuldnerverzug

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89
    Zwar trifft es zu, daß nach herrschender Meinung auch ein unverschuldeter Irrtum des Schuldners über die Rechtslage von Verzugsfolgen befreien kann (anders noch RGZ 92, 376, 379; 96, 313, 316; 118, 126, 131; 156, 113) und insoweit der Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichstehen kann.
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84

    Ruhegeldvereinbarung im Rahmen eines Anstellungsvertrages; Geltendmachung von

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

  • BAG, 29.09.1988 - AZR 107/88
  • RG, 12.04.1918 - III 496/17

    Klage auf Zahlung von Witwengeld trotz Bestehens eines Anspruchs auf

  • RG, 12.11.1937 - VII 22/37

    1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht