Rechtsprechung
BAG, 18.10.1994 - 5 AZR 313/94 (A) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils ohne Entscheidungsgründe - Wirkung von verspäteten richterlichen Unterschriften
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 8; ZPO § 551 Nr. 7
Kostenniederschlagung bei verspäteter Urteilszustellung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GKG § 8; ZPO § 551 Nr. 7
Keine Kostenniederschlagung bei verspäteter Urteilszustellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 08.06.1989 - 1 Ca 531/89
- LAG Hamm, 11.08.1993 - 9 (2/13/18) Sa 1099/89
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZN 274/94
- BAG, 18.10.1994 - 5 AZR 313/94 (A)
Papierfundstellen
- NZA 1995, 807
- BB 1994, 2500
- DB 1995, 280
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.09.1993 - 9 AZN 400/93
Divergenzbeschwerde; verspätete Urteilsabsetzung
Auszug aus BAG, 18.10.1994 - 5 AZR 313/94
Die Zulassung der Revision sei entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 20. September 1993 - 9 AZN 400/93 - in ergänzender Auslegung des § 72 Abs. 2 ArbGG geboten.Gelangt ein vollständig abgesetztes Urteil erst nach Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung mit allen richterlichen Unterschriften zur Geschäftsstelle, so ist dieses Urteil als ein Urteil ohne Entscheidungsgründe anzusehen, das auf eine entsprechende Verfahrensrüge aufzuheben und an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist (BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - NZA 1993, 1150 und BAG Beschluß vom 20. September 1993 - 9 AZN 400/93 - NZA 1993, 1151).
- BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92
Verspätete Urteilsabsetzung
Auszug aus BAG, 18.10.1994 - 5 AZR 313/94
Gelangt ein vollständig abgesetztes Urteil erst nach Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung mit allen richterlichen Unterschriften zur Geschäftsstelle, so ist dieses Urteil als ein Urteil ohne Entscheidungsgründe anzusehen, das auf eine entsprechende Verfahrensrüge aufzuheben und an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist (BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - NZA 1993, 1150 und BAG Beschluß vom 20. September 1993 - 9 AZN 400/93 - NZA 1993, 1151).