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BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit der für die Gesetzesauslegung geltenden Regeln für die Auslegung eines Tarifvertrags; Beschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers aufgrund mangelhafter Beratung durch den Arbeitgeber als Eingriff in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit; Wegfall ...
- Judicialis
KSchG § 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 09.12.2004 - 6 Ca 2379/04
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2005 - 11 Sa 62/05
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05
Betriebsbedingte Kündigung
Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 2 AZR 435/05 -. - LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit
Diese unternehmerische Entscheidung, die von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen ist, stellt sich nicht als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich dar und genügt damit den Anforderungen der eingeschränkten Überprüfung der Unternehmerentscheidung durch die Arbeitsgerichte (vgl. hierzu: st. Rspr. d. BAG 18.10.2006 - 2 AZR 435/05 - mwN). - LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher …
Betriebliche Erfordernisse i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Ursachen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) ergeben (st. Rspr., z. B. BAG 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 60; BAG 18.10.2006 - 2 AZR 435/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151).