Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,261
BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10 (https://dejure.org/2011,261)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 9 AZR 315/10 (https://dejure.org/2011,261)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 9 AZR 315/10 (https://dejure.org/2011,261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

  • openjur.de

    Verlängerung der Elternzeit; Zustimmung des Arbeitgebers; Ermessensentscheidung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 S 1 BEEG, § 15 Abs 2 BEEG, § 16 Abs 1 S 1 BEEG, § 315 Abs 1 BGB
    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit durch den Arbeitgeber nach billigem Ermessen

  • rabüro.de

    Zur Erteilung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung der Elternzeit

  • hensche.de

    Elternzeit: Verlängerung

  • Betriebs-Berater

    Verlängerung der Elternzeit

  • rewis.io

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit durch den Arbeitgeber nach billigem Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit: Die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt dem Erfordernis billigen Ermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elternzeit und Arbeitsrecht: Antworten auf die häufigsten Fragen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    5-fache Mutter und die Verlängerung der Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlängerung der Elternzeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber will Elternzeit nicht verlängern - BAG: Bei dieser Entscheidung muss er auch die Interessen der Arbeitnehmerin berücksichtigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Elternzeit nur bei Zustimmung durch den Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung der Elternzeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verlängerung der Elternzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung der Elternzeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Elternzeit verlängern: Elternwunsch muss berücksichtigt werden

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss sich über einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stets ernsthafte Gedanken machen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Recht des AG die Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit frei zu verweigern

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit nötig

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Elternzeit

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber bei Zustimmung zur Elternzeit-Verlängerung nicht völlig frei

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Entscheidung des Arbeitgebers über die Verlängerung der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Verlängerung der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeitverlängerung ist vom Ja des Arbeitgebers abhängig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeit verlängern - Muss der Chef zustimmen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeit und Verlängerung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verlängerung der Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Elternzeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen eigenmächtiger Verlängerung der Elternzeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Verlängerung der Elternzeit - Festgelegte Elternzeit kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung des Arbeitgebers zu einer Verlängerung der Elternzeit - Ermessenentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 323
  • NJW 2012, 1308
  • MDR 2011, 16
  • NZA 2012, 262
  • BB 2012, 380
  • BB 2012, 648
  • DB 2012, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10
    Ein in den Vorinstanzen erfolgter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 10, BAGE 117, 137) .

    Die Verletzung des § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann geheilt werden, wenn die klagende Partei sich die angefochtene Entscheidung im zweiten Rechtszug durch den Antrag auf Zurückweisung der Berufung zu eigen macht (BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 15 mwN, BAGE 117, 137) .

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10
    Es liegt deshalb ein sog. uneigentliches Eventualverhältnis vor, das ausnahmsweise eine gesonderte Auseinandersetzung mit der Begründung des Landesarbeitsgerichts entbehrlich macht (vgl. BAG 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - zu B I 1 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 96 = EzA BGB § 626 nF Nr. 108) .
  • LAG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 10 Sa 59/09

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10
    Auf die Revision der Klägerin wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 14. April 2010 - 10 Sa 59/09 - aufgehoben.
  • BAG, 21.04.2009 - 9 AZR 391/08

    Elternzeit - vorzeitige Beendigung - Übertragung

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10
    aa) Der Senat hat zum Zustimmungserfordernis für die Übertragung der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten nach § 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG (jetzt: § 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG) bereits entschieden, der Arbeitgeber müsse entsprechend § 315 BGB billiges Ermessen wahren, wenn er darüber entscheidet, ob er der Übertragung der Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes zustimmt oder sie ablehnt (BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 45, BAGE 130, 225) .
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10
    Soweit die Entscheidung ermessensfehlerhaft ist, tritt entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB an ihre Stelle das Urteil des Gerichts (BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 18, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 29) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10
    Abtrennbar ist ein Anspruch dann, wenn es sich um einen rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, über den auch durch Teilurteil entschieden werden könnte (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu I 2 der Gründe, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10
    Bleibt die mitgeteilte Elternzeit hinter diesem Zeitraum zurück, kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung der Elternzeit im Rahmen des § 15 Abs. 2 BEEG daher nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erreichen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG) und gegen dessen Willen nach § 16 Abs. 3 Satz 4 BEEG nur dann, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann (vgl. zum BErzGG: BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - Rn. 28, BAGE 114, 206) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    Eine vorzeitige Beendigung oder auch eine Verlängerung der Elternzeit ist nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG - abgesehen von den in § 16 Abs. 3 Satz 3 und 4 BEEG geregelten Ausnahmen - nur mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers möglich ( BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 315/10 - Rn. 25 ).

    Unklar sind insoweit die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18. Oktober 2011 (9 AZR 315/10), wenn es dort heißt, im Gegensatz zur erstmaligen Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG stehe die Verlängerung unter einem Zustimmungsvorbehalt ( Rn. 20 ).

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. zB BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 315/10 - Rn. 35 mwN, NZA 2012, 262) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 4 Sa 77/12

    Übertragung von Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres -

    Die Bindungswirkung dient dem Dispositionsinteresse des Arbeitgebers (BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 315/10 - NZA 2012, 262; Rancke in HK-MuSchG/BEEG § 16 BEEG Rn. 3).

    Hat der Arbeitnehmer sich für die ersten zwei Jahre jedoch einmal bindend festgelegt, kann er für weitere Zeiten innerhalb dieses Zeitraums Elternzeit nur noch in Form einer Verlängerung erhalten mit Zustimmung des Arbeitgebers gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG (BAG 18. Oktober 2011 aaO).

    Gründe, die im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung dem Übertragungsverlangen entgegenstehen könnten (BAG 18. Oktober 2011 aaO), liegen nicht vor.

  • VG Wiesbaden, 23.04.2020 - 3 K 828/16

    Zur vorzeitigen Beendigung und der Übertragung von Elternzeit, die in die Zeit

    Auch muss der Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahme der Elternzeit keine betrieblichen Interessen beachten (BAG, Urteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 315/10 - mit Besprechungen in DB 2012, 293-294, und von Jüngst in B+P 2012, 180-183, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht