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   BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16   

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https://dejure.org/2016,50914
BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16 (https://dejure.org/2016,50914)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2016 - 9 AZR 123/16 (https://dejure.org/2016,50914)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 (https://dejure.org/2016,50914)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 7 AGG, § 8 AGG, § 10 AGG
    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 2 MTV, §§ 1, 3 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1 AGG, § 8 AGG, § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 10 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG, §§ 8, 10 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 7 MTV, § 7 Abs. 5 Satz 1 MTV, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage; Benachteiligung wegen Alters bei Urlaubsstaffel nach Lebensaltersstufen; Substantiierter Sachvortrag bei Darlegung einer sachlich gerechtfertigten Ungleichbehandlung; "Anpassung nach oben" als Rechtsfolge ...

  • hensche.de

    Altersdiskriminierung, Urlaub

  • bag-urteil.com

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub - Urlaubsanspruch; Staffelung nach Lebensaltersstufen ( MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt); Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse bei Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Urlaubsanspruch - und seine Staffelung nach Lebensaltersstufen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Urlaubsanspruch - Feststellungs- oder Leistungsklage?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Staffelung des Urlaubsanspruches ausschließlich nach Lebensalter ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1340
  • NZA 2017, 267
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert ua. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 47 ff.) .

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 23; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50, 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 56) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Da die in § 7 Abs. 2 MTV vorgesehene Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter gegen §§ 1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG verstößt und nicht nach §§ 8, 10 AGG gerechtfertigt ist, ist sie gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 18 mwN; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 61 mwN) .

    a) Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14) .

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert ua. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 47 ff.) .

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 23; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50, 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 56) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Da die in § 7 Abs. 2 MTV vorgesehene Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter gegen §§ 1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG verstößt und nicht nach §§ 8, 10 AGG gerechtfertigt ist, ist sie gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 18 mwN; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 61 mwN) .

    Dies führt dazu, dass die Arbeitnehmer der Beklagten, die noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben, dieselben Vorteile beanspruchen können wie die Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben und deren Urlaubsanspruch nach § 7 MTV 30 Urlaubstage beträgt (zu der Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben": vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 36, 62; 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 27 ff., BAGE 141, 73) .

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
    Darüber hinaus hat der Kläger ein rechtliches Interesse daran, durch das Gericht feststellen zu lassen, ob ihm für das Jahr 2013 drei weitere Urlaubstage als Ersatzurlaub zustehen (vgl. BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 9, BAGE 141, 73) .

    Die Tarifnorm knüpft die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs an dessen Lebensalter und behandelt Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar wegen des Alters anders als Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter sind (vgl. hierzu BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 14 f., BAGE 141, 73) .

    Sie stellt nicht auf die Art der auszuübenden Tätigkeit ab und beansprucht damit Geltung für alle dem MTV unterfallenden Beschäftigten (vgl. zu § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD aF BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 17, BAGE 141, 73) .

    Es ist bereits ausgeschlossen, dass eine Urlaubsstaffelung, die - wie in § 7 Abs. 2 MTV - bereits ab dem vollendeten 26. Lebensjahr eine Erhöhung des Urlaubsumfangs vorsieht, den Zweck verfolgt, ältere Arbeitnehmer zu schützen (vgl. BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 20, BAGE 141, 73) .

    Dies führt dazu, dass die Arbeitnehmer der Beklagten, die noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben, dieselben Vorteile beanspruchen können wie die Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben und deren Urlaubsanspruch nach § 7 MTV 30 Urlaubstage beträgt (zu der Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben": vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 36, 62; 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 27 ff., BAGE 141, 73) .

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
    Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt wissen will, nicht entgegen (BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 9 mwN, BAGE 149, 315) .

    Es handelt sich insoweit um einen gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag, für dessen Entscheidung grundsätzlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht abzustellen ist (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 10, BAGE 149, 315; 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 15 ff.) .

    (2) Die Beklagte hat weiterhin nicht dargetan, aufgrund welcher konkreten Umstände unter Berücksichtigung des den Tarifvertragsparteien zustehenden Ermessensspielraums (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 18, BAGE 149, 315) und ihrer grundsätzlichen Befugnis zur Generalisierung und Typisierung bei der Gruppenbildung (vgl. hierzu BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28, BAGE 149, 297) anzunehmen ist, dass bei sämtlichen Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein gegenüber jüngeren Arbeitnehmern erhöhtes Erholungsbedürfnis vorliegen soll.

  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
    (2) Die Beklagte hat weiterhin nicht dargetan, aufgrund welcher konkreten Umstände unter Berücksichtigung des den Tarifvertragsparteien zustehenden Ermessensspielraums (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 18, BAGE 149, 315) und ihrer grundsätzlichen Befugnis zur Generalisierung und Typisierung bei der Gruppenbildung (vgl. hierzu BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28, BAGE 149, 297) anzunehmen ist, dass bei sämtlichen Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein gegenüber jüngeren Arbeitnehmern erhöhtes Erholungsbedürfnis vorliegen soll.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15

    Jährlicher Urlaubsanspruch - Urlaubsstaffelung - 50. Lebensjahr

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2015 - 2 Sa 106/15 - aufgehoben.
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
    Es handelt sich insoweit um einen gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag, für dessen Entscheidung grundsätzlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht abzustellen ist (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 10, BAGE 149, 315; 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Die Tarifnorm knüpft die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs an dessen Lebensalter und behandelt Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar wegen des Alters anders als Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind (vgl. BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 15; 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 14 f., BAGE 141, 73) .

    Sie stellt nicht auf die Art der auszuübenden Tätigkeit ab und beansprucht damit die Geltung für alle dem Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT unterfallenden Arbeitnehmer (vgl. BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 17) .

    Die Mittel sind deshalb nur dann angemessen und erforderlich, wenn sie es erlauben, das mit der unterschiedlichen Behandlung verfolgte Ziel zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, die wegen ihres Alters benachteiligt werden, und die Maßnahme nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 19 mwN) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 25; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

    Er hat substantiierten Sachvortrag zu leisten (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 20; 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 20) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17

    Polizeibeamter; Schichtdienst; Zusatzurlaub; Erhöhung des Zusatzurlaubs ab

    Das ist eine unmittelbare Benachteiligung jüngerer Beamter wegen des Alters im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG (vgl. BAG, Urteile vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - juris Rn. 13 ff., vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - juris Rn. 15 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 31), die nach § 7 Abs. 1 AGG grundsätzlich verboten ist.

    Die Mittel sind nur dann angemessen und erforderlich, wenn sie es erlauben, das mit der unterschiedlichen Behandlung verfolgte Ziel zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Beamten zu führen, die wegen ihres Alters benachteiligt werden, und sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. BAG, Urteile vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - juris Rn. 22, vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - juris Rn. 19 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 35).

    Gerade ältere Bedienstete können über besondere Stärken, insbesondere über fachliche Erfahrung aufgrund langjähriger Tätigkeit verfügen, die sie für bestimmte anspruchsvolle Aufgaben in besonderem Maße geeignet machen (vgl. BAG, Urteile vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - juris Rn. 26, vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - juris Rn. 24 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 42, jeweils m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche

    Soweit die Klägerin der Ansicht ist, das Urteil vom 21.10.2014 (9 AZR 956/12) sei letztlich ein "Ausreißer" geblieben, weil das Bundesarbeitsgericht an dieser Rechtsauffassung heute nicht mehr festhalte, verkennt sie, dass der Neunte Senat in der von ihr zitierten Entscheidung vom 18.10.2016 (9 AZR 123/16) über eine Staffelung nach dem Alter im Hotel- und Gaststättengewerbe befunden hat, die ab dem vollendeten 26. Lebensjahr eine Erhöhung des Urlaubsumfangs vorsah.

    Bereits deshalb sei ausgeschlossen, dass diese Urlaubsstaffelung den Zweck verfolge, ältere Arbeitnehmer zu schützen (vgl. BAG 18.10.2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 22 mwN).

  • LAG Hamm, 02.12.2020 - 6 Sa 816/20
    Die Mittel sind deshalb nur dann angemessen und erforderlich, wenn sie es erlauben, das mit der unterschiedlichen Behandlung verfolgte Ziel zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, die wegen ihres Alters benachteiligt werden, und die Maßnahme nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18; BAG vom 18.10.2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 19).
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