Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37102
BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16 (A) (https://dejure.org/2016,37102)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2016 - 9 AZR 45/16 (A) (https://dejure.org/2016,37102)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) (https://dejure.org/2016,37102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 7 EGRL 88/2003, § 1922 Abs 1 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG
    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • IWW

    Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § ... 1922 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 7 BUrlG, § 1922 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 6 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)

  • Wolters Kluwer

    Keine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers nach deutschem Zivilrecht; Europarechtliche Beurteilung des nach deutschem Recht untergehenden Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Tod des Arbeitnehmers

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung: Vererblichkeit, Urlaub: Tod des Arbeitnehmers

  • bag-urteil.com

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • rewis.io

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • rechtsportal.de

    Keine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers nach deutschem Zivilrecht

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeltungsanspruch der Erben bei Tod des Arbeitsnehmers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • law-journal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.06.2016 - C-178/15

    Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Dieser hat bei der Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG bisher vor allem auf den Sinn und Zweck des jährlichen Mindesturlaubs abgestellt, der darin besteht, dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25; 21. Februar 2013 - C-194/12 - [Maestre García] Rn. 18; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 21, Slg. 2009, I-8405; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 25, Slg. 2009, I-179) .

    Dabei ist der Gerichtshof stets davon ausgegangen, dass dem Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als Grundsatz des Sozialrechts der Union nicht nur besondere Bedeutung zukommt, sondern dass dieser Anspruch auch in Art. 31 Abs. 2 GRC, dem von Art. 6 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird, ausdrücklich verankert ist (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 20 mwN) .

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Dieser hat bei der Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG bisher vor allem auf den Sinn und Zweck des jährlichen Mindesturlaubs abgestellt, der darin besteht, dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25; 21. Februar 2013 - C-194/12 - [Maestre García] Rn. 18; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 21, Slg. 2009, I-8405; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 25, Slg. 2009, I-179) .
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine unionsrechtskonforme Auslegung zulässt, können nur innerstaatliche Gerichte beurteilen (vgl. BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47 f., BVerfGK 19, 89) .
  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Dieser hat bei der Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG bisher vor allem auf den Sinn und Zweck des jährlichen Mindesturlaubs abgestellt, der darin besteht, dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25; 21. Februar 2013 - C-194/12 - [Maestre García] Rn. 18; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 21, Slg. 2009, I-8405; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 25, Slg. 2009, I-179) .
  • EuGH, 21.02.2013 - C-194/12

    Maestre García - Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2003/88/EG

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Dieser hat bei der Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG bisher vor allem auf den Sinn und Zweck des jährlichen Mindesturlaubs abgestellt, der darin besteht, dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25; 21. Februar 2013 - C-194/12 - [Maestre García] Rn. 18; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 21, Slg. 2009, I-8405; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 25, Slg. 2009, I-179) .
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Der Gerichtshof hat dies damit begründet, dass dann die Gewährung von Urlaub für den Arbeitnehmer keine positive Wirkung als Erholungszeit mehr hat (EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 39; 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 43, Slg. 2011, I-11757) .
  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Eine Auslegung von § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB contra legem kommt auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes der unionsrechtskonformen Auslegung nicht in Betracht (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 30 f., BAGE 142, 371) .
  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwar mit Urteil vom 12. Juni 2014 (- C-118/13 - [Bollacke] Rn. 24 und 30) angenommen, dass Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne finanziellen Ausgleich untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet.
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14) nicht weiter fest.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats stand den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14 mwN) .

    b) Mit Beschlüssen vom 18. Oktober 2016 (- 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Jahresurlaub einräumt.

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14) nicht weiter fest.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats stand den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14 mwN) .

    b) Mit Beschlüssen vom 18. Oktober 2016 (- 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Jahresurlaub einräumt.

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14) nicht weiter fest.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats stand den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14 mwN) .

    b) Mit Beschlüssen vom 18. Oktober 2016 (- 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Jahresurlaub einräumt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht