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   BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17 (A)   

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BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17 (A) (https://dejure.org/2018,33440)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 6 AZR 232/17 (A) (https://dejure.org/2018,33440)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) (https://dejure.org/2018,33440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Stufenzuordnung gem. § 16 TV-L - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anh Rahmenvereinbarung § 4 Nr 4 EGRL 70/99, Art 45 Abs 2 AEUV, Art 7 Abs 1 EUV 492/2011, § 16 Abs 2 S 2 TV-L, § 16 Abs 2 S 3 TV-L
    Stufenzuordnung gem. § 16 TV-L - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • IWW

    Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011, § 16 Abs. 2 TV-L, § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L, § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L, Richtlinie 1999/70/EG, Art. 3 des Grundgesetzes, Art. 7 der Vero... rdnung (EU) Nr. 492/2011, VO (EU) Nr. 492/2011, § 12 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 1 TV-L, § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L, § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L, Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes, § 44 Nr. 2a TV-L, § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L, § 16 Abs. 2 Satz 2, § 44 Nr. 2a Ziffer 1 TV-L, § 559 der Zivilprozessordnung, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L, Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011, Art. 48 Abs. 4, Art. 39 Abs. 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG, § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, Art. 30 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 65/65/EWG, Richtlinie 89/666/EWG

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung gem. § 16 TV-L - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von einschlägig erworbener Berufserfahrung

  • rewis.io

    Stufenzuordnung gem. § 16 TV-L - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stufenzuordnung gem. § 16 TV-L - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung bei Landesbedienstetengemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung - und die Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ist Berufserfahrung nicht gleich Berufserfahrung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung trotz Auslandsbezugs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entgeltgruppenzuordnung gem. § 16 TV-L: Privilegierung der beim selben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung zu Lasten Arbeitnehmerfreizügigkeit i.S.d. Art. 45 AEUV?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung trotz Auslandsbezugs iSd. Art. 45 AEUV?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Stufenzuordnung gem. § 16 TV-L ; Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entgeltfindung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder nach Entgeltgruppe und Stufenzuordnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anerkennung der im Ausland erlangten Berufserfahrung bei der Eingruppierung?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Berufserfahrung bei der TV-L-Stufenzuordnung auch im Ausland?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1640
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    a) Art. 45 Abs. 2 AEUV verbietet jede unmittelbare und mittelbare, auf der Staatsangehörigkeit beruhende unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen (vergleiche EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 25) .

    Schließlich ist eine mittelbare Diskriminierung in Voraussetzungen zu sehen, die sich ihrem Wesen nach stärker auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken und folglich die Gefahr begründen, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligen (vergleiche EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 32; 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 26) .

    Nicht erforderlich ist hierbei, dass alle Inländer begünstigt werden oder nur Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten benachteiligt werden (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 27, 31; anderer Ansicht wegen des Ausschlusses auch aller Inländer, die zuvor zwar bei demselben Bundesland beschäftigt waren, aber nach einer schädlichen Unterbrechung eingestellt werden LAG Baden-Württemberg 18. Januar 2016 - 1 Sa 17/15 - Rn. 60 ff.) .

    Ob auch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit als eigenständige Gewährleistung dieser Grundfreiheit dadurch vorliegt, dass § 16 Abs. 2 TV-L Arbeitnehmer davon abhalten kann, von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen (in diesem Sinn EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 29 f.) , kann hier dahinstehen (dazu nachfolgend Rn. 48) .

    Dies ist nach Auffassung des vorlegenden Senats durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend sicher geklärt (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 38 ff.; 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold] Rn. 33 ff.) .

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (vergleiche EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 36) .

    Der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache SALK (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 -) und den dieser vorausgehenden Entscheidungen (EuGH 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold]; 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler]; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund]; 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou]) lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, ob die unterbleibende Anrechnung von Berufserfahrungszeiten von Wanderarbeitnehmern durch den Schutz befristet Beschäftigter gerechtfertigt sein könnte.

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Bundesland erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 23; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 27; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 263) .

    Verrichten Arbeitnehmer in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen identische Aufgaben wie Dauerbeschäftigte, erwerben sie dieselbe Berufserfahrung (vergleiche BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 30, BAGE 144, 263) .

    Werden zuvor befristet Beschäftigte von einem Bundesland für dieselbe oder eine gleichwertige Tätigkeit wieder eingestellt (sogenannte "horizontale Wiedereinstellung", vergleiche BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 28, BAGE 144, 263) , gebietet nach der Rechtsprechung des vorlegenden Senats § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG bei der deswegen erforderlichen Stufenzuordnung die uneingeschränkte Berücksichtigung der erworbenen einschlägigen Berufserfahrung.

    Mit ihr wird Paragraph 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung umgesetzt (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 24, BAGE 144, 263) .

    Dieses Gebot ist bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L auch bei dem Zeitpunkt des Stufenaufstiegs berücksichtigt (vergleiche BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35, BAGE 144, 263) .

    Vielmehr ist die Restlaufzeit auf die Stufenlaufzeit anzurechnen (grundlegend BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 18, BAGE 144, 263) .

  • EuGH, 10.03.2005 - C-178/04

    Marhold

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Diese Regelung erfasst nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 45 Abs. 4 AEUV beziehungsweise seiner Vorgängerregelungen in Art. 48 Abs. 4 und Art. 39 Abs. 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) Lehrkräfte nicht (vergleiche EuGH 27. November 1991 - C-4/91 - [Bleis] Rn. 7; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 36; 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold] Rn. 22) .

    Dies ist nach Auffassung des vorlegenden Senats durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend sicher geklärt (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 38 ff.; 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold] Rn. 33 ff.) .

    Der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache SALK (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 -) und den dieser vorausgehenden Entscheidungen (EuGH 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold]; 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler]; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund]; 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou]) lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, ob die unterbleibende Anrechnung von Berufserfahrungszeiten von Wanderarbeitnehmern durch den Schutz befristet Beschäftigter gerechtfertigt sein könnte.

  • EuGH, 30.11.2000 - C-195/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Diese Regelung erfasst nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 45 Abs. 4 AEUV beziehungsweise seiner Vorgängerregelungen in Art. 48 Abs. 4 und Art. 39 Abs. 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) Lehrkräfte nicht (vergleiche EuGH 27. November 1991 - C-4/91 - [Bleis] Rn. 7; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 36; 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold] Rn. 22) .

    Ohnehin kann Art. 45 Abs. 4 AEUV nicht mehr herangezogen werden, um eine unterschiedliche Behandlung bei der Entlohnung zu rechtfertigen, wenn ein Mitgliedstaat wie im Fall der Klägerin Arbeitnehmer, die sich auf das Gebot der Freizügigkeit berufen können, für seine öffentliche Verwaltung eingestellt hat (vergleiche EuGH 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 37) .

    Der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache SALK (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 -) und den dieser vorausgehenden Entscheidungen (EuGH 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold]; 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler]; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund]; 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou]) lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, ob die unterbleibende Anrechnung von Berufserfahrungszeiten von Wanderarbeitnehmern durch den Schutz befristet Beschäftigter gerechtfertigt sein könnte.

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Bundesland erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 23; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 27; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 263) .

    Diesem Gebot mussten und wollten die Tarifvertragsparteien in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L ausweislich seines Wortlauts bei der Stufenzuordnung Rechnung tragen (vergleiche BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 24; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28) .

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Bundesland erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 23; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 27; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 263) .

    Diesem Gebot mussten und wollten die Tarifvertragsparteien in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L ausweislich seines Wortlauts bei der Stufenzuordnung Rechnung tragen (vergleiche BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 24; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28) .

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Die Sozialpartner auf nationaler Ebene verfügen, in gleicher Weise wie die Mitgliedstaaten, nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über ein weites Ermessen (vergleiche zu Fragen der Altersdiskriminierung: EuGH 14. März 2018 - C-482/16 - [Stollwitzer] Rn. 45; 11. November 2014 - C-530/13 - [Schmitzer] Rn. 38; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 65; 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 41; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68) .

    Soweit das in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen Bestandteil des Unionsrechts ist, muss es jedoch im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 67) .

  • EuGH, 18.12.2014 - C-523/13

    Larcher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Schließlich ist eine mittelbare Diskriminierung in Voraussetzungen zu sehen, die sich ihrem Wesen nach stärker auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken und folglich die Gefahr begründen, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligen (vergleiche EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 32; 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 26) .

    Es genügt die Feststellung, dass die betreffende Vorschrift geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 33; 23. Mai 1996 - C-237/94 - [O"Flynn] Rn. 21) .

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Auch wenn eine Vorschrift des nationalen Rechts ungeachtet der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, ist sie als mittelbar diskriminierend anzusehen, falls sie im Wesentlichen oder ganz überwiegend Wanderarbeitnehmer betrifft oder von inländischen Arbeitnehmern leichter zu erfüllen ist als von Wanderarbeitnehmern (EuGH 23. Mai 1996 - C-237/94 - [O"Flynn] Rn. 18) .

    Es genügt die Feststellung, dass die betreffende Vorschrift geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 33; 23. Mai 1996 - C-237/94 - [O"Flynn] Rn. 21) .

  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
    Deshalb ließe sich nicht feststellen, dass § 16 Abs. 2 TV-L vor allem Wanderarbeitnehmer zu benachteiligen droht, wenn es die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L nicht gäbe (vergleiche EuGH 27. Januar 2000 - C-190/98 - [Graf] Rn. 16) .

    Gäbe es die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L nicht, wäre daher die Regelung zur Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L nach Einschätzung des vorlegenden Senats so ungewiss und wirkte so indirekt, dass sie die Freizügigkeit nicht beeinträchtigen könnte (vergleiche EuGH 27. Januar 2000 - C-190/98 - [Graf] Rn. 25) .

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • EuGH, 06.10.2015 - C-298/14

    Brouillard - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV und 49

  • EuGH, 15.07.2010 - C-582/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 14.03.2018 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 45 AEUV -

  • EuGH, 18.07.2017 - C-566/15

    Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem

  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

  • EuGH, 15.12.2016 - C-401/15

    Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/99

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 05.10.2004 - C-475/01

    DIE VERBRAUCHSTEUER AUF OUZO IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

  • EuGH, 27.11.1991 - C-4/91

    Bleis / Ministère de l'Éducation nationale

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • EuGH, 10.09.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art.

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 10.03.2011 - C-379/09

    Casteels - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Soziale

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 205/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung iSd. TV-L

    Darum ist die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L auch auf Einstellungen nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L anzuwenden (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 17, BAGE 164, 64; 23. Februar 2017 - 6 AZR 244/16 - Rn. 24; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 171/18

    Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für

    Das honorieren sie mit einer Zuordnung zu einer höheren Stufe (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 14; zum Zweck des Stufenaufstiegs vgl. BAG 6. September 2018 - 6 AZR 836/16 - Rn. 21) .

    Eine Beschränkung der durch Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 gewährleisteten Arbeitnehmerfreizügigkeit kann durch die fiktive Zuordnung nicht bewirkt werden, da sie tätigkeitsbezogen vorzunehmen ist und nicht danach differenziert, wo und bei welchem Arbeitgeber die Berufserfahrung erworben wurde (vgl. zu den unionsrechtlichen Anforderungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 34; 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 19 ff., BAGE 161, 356) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2019 - 6 Sa 334/18

    Tarifliche Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung -

    40 aa) Es erscheint denkbar, dass Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 dahingehend auszulegen sind, dass sie einer Regelung wie der des § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-Bund aF entgegenstehen, wonach ausschließlich die beim Bund erworbene einschlägige Berufserfahrung bei der Zuordnung zu den Stufen eines tariflichen Entgeltsystems bei der Einstellung privilegiert wird, während die bei anderen Arbeitgebern erworbene einschlägige Berufserfahrung unberücksichtigt bleibt (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L: BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 26 ff., zitiert nach juris).

    Der Kläger ist - als Arbeitnehmer iSd. des autonom zu bestimmenden und nicht eng auszulegenden Arbeitnehmerbegriffs in Art. 45 AEUV - nicht in der öffentlichen Verwaltung nach der eng auszulegenden Ausnahmeregelung des Art. 45 Abs. 4 AEUV beschäftigt (vgl. hierzu im Einzelnen: BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 28, 29, mwN, aaO).

    Die Zuordnung des Beschäftigten zu einer Stufe der Entgelttabelle unter Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung, die in vorherigen Arbeitsverhältnissen zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden ist, fällt als ein das Arbeitsentgelt des Beschäftigten berührender Umstand in den sachlichen Geltungsbereich dieser Normen, auch wenn die Zuordnung durch Tarifnorm erfolgt (vgl. hierzu im Einzelnen: BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 31, mwN; aaO).

    Der erforderliche Unionsbezug im Fall des Klägers, der als deutscher Staatsangehöriger mehrere Jahre Berufserfahrung in anderen Mitgliedstaaten erworben hat, ist gegeben (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 32, mwN; aaO).

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

    Die Vorschriften des AEUV über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung ergangenen Verordnungen sind nicht auf Tätigkeiten anzuwenden, die keinerlei Berührungspunkte mit einem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 19 ff. auch zum Problem der sog. Inländerdiskriminierung, BAGE 161, 356; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 46 f. mwN; zu einem Fall mit Unionsbezug vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 30 ff.) .

    Gleiches gilt für die von § 4 TzBfG gebotene uneingeschränkte Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung, die neu eingestellte Beschäftigte aufweisen, die zuvor bei demselben Arbeitgeber befristet beschäftigt waren (vgl. dazu BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 40; 6. September 2018 - 6 AZR 836/16 - Rn. 17 f.) .

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG

    Die streitige Stufenzuordnung ist Bestandteil des tariflichen Vergütungssystems, welches Zusammensetzung und Höhe der geschuldeten Vergütung bestimmt (vgl. zum TV-L BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 13, BAGE 164, 64) .
  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

    Bezogen auf Vorschriften, die wie § 18 Abs. 5 TV-BA auf den Erwerb von Fähigkeiten in einer vorherigen Tätigkeit abstellen, die den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, sich schneller einzuarbeiten und bessere Leistungen zu erbringen, und dies mit einem höheren Entgelt honorieren (vgl. zu diesem Zweck der vergleichbaren Bestimmung des § 16 Abs. 2 TV-L BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 13, BAGE 164, 64) , schützt § 15 SBG nach seinem Sinn und Zweck damit nur vor Benachteiligungen in der beruflichen Entwicklung im Soldatenverhältnis selbst, die durch die Ausübung des Amtes als Vertrauensperson entstehen können, nicht aber vor etwaigen Benachteiligungen, die der (ehemalige) Soldat bei einem späteren Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung erleidet.
  • LAG Hamm, 14.07.2021 - 3 Sa 1506/20

    Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L Korrigierende Rückgruppierung auch bei der

    Darum ist die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L auch auf Einstellungen nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L anzuwenden (BAG, 18.2.2021, 6 AZR 205/20; 18.10.2018, 6 AZR 232/17 (A); 23.2.2017, 6 AZR 244/16; 3.7.2014, 6 AZR 1088/12).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 222/21

    Entwicklungsstufenzuordnung eines Arbeitsvermittlers nach dem TV-BA

    Das honorieren sie mit einer Zuordnung zu einer höheren Stufe (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2019 - 2 Sa 131/18

    Tarifliche Stufenzuordnung - Arbeitsvermittler - Bundesagentur für Arbeit -

    Rechtlich bleibt dieses Spannungsverhältnis folgt man der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch meistens unbeachtlich, da europäische Rechtsnormen lediglich einen Anwendungsvorrang genießen, der nur dann eröffnet sein soll, wenn der zur Entscheidung anstehende Sachverhalt eine europäische Dimension hat (BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 = NJW 2010, 3422; ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Oktober 2016 - 2 Sa 104/16 - zu den insoweit vergleichbaren Abschottungseffekten, die mit § 16 TVöD-Bund verbunden sind; vorsichtiger nunmehr allerdings das Bundesarbeitsgericht in seinem Vorlagebeschluss an den EuGH vom 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - ZTR 2019, 18).
  • LAG Thüringen, 31.03.2021 - 6 Sa 380/18

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst - Stufenzuordnung - einschlägige

    Abgesehen davon verstößt auch die entsprechende Regelung in § 16 Abs. 2 TV-L nicht gegen innerstaatliches Recht (BAG 18.10.2018, 6 AZR 232/17; 25.1.2018, 6 AZR 791/16) und wenn der Auslandsbezug fehlt, lässt sich aus den unionsrechtlichen Erwägungen nichts anderes ableiten (BAG 21.12.2017 6 AZR 245/16; 25.1.2018, 6 AZR 791/16).
  • ArbG Würzburg, 18.12.2020 - 12 Ca 619/20

    Anerkennung von Vordienstzeiten

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
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