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   BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17   

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https://dejure.org/2018,33444
BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17 (https://dejure.org/2018,33444)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 6 AZR 300/17 (https://dejure.org/2018,33444)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 (https://dejure.org/2018,33444)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Wirkung eines konstitutiven Antrages auf Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L; Rechtsgestaltende Willenserklärung zum Vollzug des Bewährungsaufstiegs zum individuellen Aufstiegszeitpunkt nach ...

  • rewis.io

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung eines konstitutiven Antrages auf Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L

  • datenbank.nwb.de

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TV-L - und die Besitzstandswahrung für Bewährungsaufstiege

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zuvielleistung des Arbeitgebers - und die Kenntnis der Beschäftigungsbehörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Ausschlussfristen - und die Geltendmachung des Anspruchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierungsfeststellungsklage - und die Darlegungs- und Beweislast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz - und die tariflichen Bestimmungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsberichtigung - und die zu späte Abfassung des Urteils

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 205
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Dabei kommt es auf die positive Kenntnis des Leistenden an (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 15, BAGE 136, 54; BGH 4. September 2018 - VIII ZR 100/18 - aaO; Brandenburgisches OLG 11. März 2013 - 12 U 165/12 - OLG Köln 3. April 2009 - 20 U 168/08 - Rn. 5 [juris]: Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat) .

    Die Kenntnis der Beschäftigungsbehörde reicht für eine Kenntnis iSv. § 814 Alt. 1 BGB nicht aus, wenn nicht sie, sondern die Bezügestelle die Vergütung leistet (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 f., aaO) .

    Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld iSv. § 814 BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Die Auslegung kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15 - Rn. 32; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, BAGE 156, 157) .

    Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung atypischer Verträge und Willenserklärungen nur dann selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., zB BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - aaO) .

    Zu würdigen sind neben dem Wortlaut der Erklärung auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 22, BAGE 156, 157) .

  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Minderung der Wohnungsmiete wegen Erheblichkeit der Geruchsbelästigungen

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - Rn. 17; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe; BGH 4. September 2018 - VIII ZR 100/18 - Rn. 17) .

    Dabei kommt es auf die positive Kenntnis des Leistenden an (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 15, BAGE 136, 54; BGH 4. September 2018 - VIII ZR 100/18 - aaO; Brandenburgisches OLG 11. März 2013 - 12 U 165/12 - OLG Köln 3. April 2009 - 20 U 168/08 - Rn. 5 [juris]: Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat) .

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Ausgehend von diesem Zweck ist die Ausschlussfrist nur gewahrt, wenn der Anspruchsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (st. Rspr., BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) .

    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 34; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - aaO) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Die Bewährungszeit des Klägers begann am 1. Januar 2004 und lief am 31. Dezember 2011 ab (vgl. zur Berechnung BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 56, 57) .

    Die Geltendmachung eines Anspruchs ist keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 62 mwN; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 100) .

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (zum Ganzen BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 31) .

    Die Stufenzuordnung infolge der Höhergruppierung erfolgt gemäß § 29a Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Länder iVm. § 17 Abs. 4 TV-L (vgl. hierzu grundlegend BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16 f.) , wobei der nachzuholende Bewährungsaufstieg des Klägers nach § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder zu berücksichtigen wäre.

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    a) Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat als Anspruchsteller diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (vgl. BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 109, 321; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - zu I 4 e aa der Gründe, BAGE 92, 266) .

    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - aaO) .

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 34; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - aaO) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Ausgehend von diesem Zweck ist die Ausschlussfrist nur gewahrt, wenn der Anspruchsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (st. Rspr., BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) .
  • OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 12 U 165/12
    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
    Dabei kommt es auf die positive Kenntnis des Leistenden an (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 15, BAGE 136, 54; BGH 4. September 2018 - VIII ZR 100/18 - aaO; Brandenburgisches OLG 11. März 2013 - 12 U 165/12 - OLG Köln 3. April 2009 - 20 U 168/08 - Rn. 5 [juris]: Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat) .
  • OLG Köln, 03.04.2009 - 20 U 168/08

    Rückforderungen von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung wegen Bezugs

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BAG, 14.11.1958 - 1 ABR 4/58

    Betriebsrat - Vertretene Gewerkschaften - Aufsichtsrat - Ordnungsmäßige Besetzung

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 545/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 457/15

    Eingruppierung einer in einer Mensa tätigen Küchenhilfe in Teil IIEntgeltO TV-L

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15

    Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2017 - 5 Sa 693/16

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Auslegung

  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne -

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts -

    Eine gesonderte Zuordnung der konkreten Tätigkeit eines Beschäftigten bedarf es für die Dauer der unveränderten Tätigkeit nicht (BAG 18.10.2018 - 6 AZR 300/17 -, juris Rn 35).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    Insoweit setzen §§ 29 ff. TVÜ-VKA auch - mit Wirkung für die Zukunft - die Tarifautomatik außer Kraft (vgl. zu den Überleitungsregelungen für die Beschäftigten des Bundes und der Länder: BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 27, 30, BAGE 168, 13; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35, 37) .

    (bb) Erst eine Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers oder ein (fristgerecht angebrachter) Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA hat zur Folge, dass die Tarifautomatik wiederhergestellt wird (vgl. auch BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 27, 30, BAGE 168, 13; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35, 37) .

    Der Arbeitgeber muss - im Sinn eines rechtsanwendenden Aktes - prüfen, ob der antragstellende Beschäftigte aufgrund der (dann wieder greifenden) Tarifautomatik höhergruppiert ist oder nicht (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42) .

    Bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung nichttypischer Willenserklärungen darf das Bundesarbeitsgericht die Auslegung nur dann selbst vornehmen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42) .

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Auch bei unveränderter Tätigkeit könnte die Tarifautomatik danach bei Erreichen einer geforderten Tätigkeits- oder Berufsausübungszeit wieder in Kraft gesetzt werden, wenn sich eine höhere Vergütung ergibt (vgl. zur grundsätzlichen Außerkraftsetzung der Tarifautomatik im Zusammenhang mit der Überleitung zB BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 24; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 42/19

    Eingruppierung - Schiffsführer - Peilschiff - Ausschlussfrist

    der Antrag entfaltet - mit seinem Zugang - konstitutive Wirkung, ohne dass es einer entsprechenden Annahmeerklärung des Arbeitgebers bedarf (vgl. zu § 29a Abs. 3 TVÜ-Länder BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35) .
  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 449/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

    Sie wird erst dadurch und nur in dem Fall wiederhergestellt, dass diesen Beschäftigten nach Einführung der Entgeltordnung für ein Jahr befristet die Möglichkeit eröffnet wurde, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, ohne dass ihnen eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, und wenn ein Beschäftigter dieses Antragsrecht ausübt (vgl. für die inhaltsgleichen § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 27, 30, BAGE 168, 13; vgl. für den inhaltsgleichen § 29a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Länder BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35, 37) .
  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

    Die §§ 29a ff. TVÜ-VKA setzen nur mit Wirkung für die Zukunft die Tarifautomatik außer Kraft, die erst durch eine Änderung der Tätigkeit oder einen fristgerecht gestellten Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA wiederhergestellt wird (vgl. für die inhaltsgleichen Überleitungsregelungen des Bundes und der Länder BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 27, 30, BAGE 168, 13; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35, 37) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

    In diesem Zusammenhang gibt allerdings § 29a Abs. 3 TVÜ-L denjenigen Beschäftigten, für deren Tätigkeit sich aus der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe ergibt, die Möglichkeit, auf Antrag dieser höheren Entgeltgruppe zugeordnet zu werden (vgl. hierzu BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 2).

    § 29a Abs. 3 TVÜ-L ist jedoch eine Spezialvorschrift des Überleitungsrechts und regelt iVm. § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L gerade den Fall, dass nach Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L bei unveränderter Tätigkeit eine höhere Eingruppierung gegeben ist (vgl. BAG 18. Oktober 2018, aaO, Rn. 16; LAG Köln 2. August 2019 - 10 Sa 674/18 - Rn. 33).

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

    Der Beklagte musste aufgrund dieser tariflichen Ausgangslage den Antrag der Klägerin vom 3. Januar 2017 trotz der Formulierung "Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c TVöD" als Höhergruppierungsantrag iSv. § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA verstehen (zur Auslegung von Anträgen iSd. vergleichbaren § 29a Abs. 3 TVÜ-Länder vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 44 ff.) .
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42) .

    Bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung nichttypischer Willenserklärungen darf das Bundesarbeitsgericht die Auslegung nur dann selbst vornehmen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42) .

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich -

  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 216/21

    Entgeltordnung Lehrkräfte - Angleichungszulage

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 14/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Umgruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2021 - 5 Sa 307/20

    Eingruppierung - Überleitung - Ingenieur

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 2 Sa 177/22

    Eingruppierung TVöD-VKA - Sachbearbeiterin Bauaufsicht - Heraushebungsmerkmal -

  • BAG, 17.12.2020 - 6 AZR 639/19

    Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität -

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2019 - 3 Sa 201/18

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst - umfassende Fachkenntnisse

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 2 Sa 315 öD/20

    Eingruppierung - Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde -

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 450/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 454/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20

    Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung -

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