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   BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06   

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BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06 (https://dejure.org/2008,3160)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2008 - 3 AZR 970/06 (https://dejure.org/2008,3160)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 (https://dejure.org/2008,3160)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Direktanspruch gegen eine Pensionskasse; Voraussetzungen für den Anspruch auf Überschussbeteiligung

  • Betriebs-Berater

    Rechtliche Aspekte der Überschussbeteiligung bei pensionskassen (VVaG)

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 14; ; BGB § ... 307; ; BGB § 315; ; BGB § 280; ; HGB § 341f; ; VAG § 21; ; VAG § 37; ; VAG § 38; ; VAG § 53c; ; VAG Anlage D; ; VVG § 153; ; AGG § 1; ; AGG § 3; ; AGG § 7; ; AGG § 19 Abs. 1 Nr. 2; ; RL 2000/78/EG des Rates (vom 27. November 2000) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Direktanspruch gegen eine Pensionskasse; Voraussetzungen für den Anspruch auf Überschussbeteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überschussbeteiligung an den Leistungen einer Pensionskasse ? Maßgeblichkeit der Beschlüsse der Mitgliederversammlung ? Gestaltungsspielraum der Pensionskasse nach billigem Ermessen ? Keine Bedenken gegen das fehlende Stimmrecht der Betriebsrentner ? Darlegungslast ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtliche Aspekte der Überschussbeteiligung bei Pensionskassen (VVaG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1192
  • DB 2009, 1414
  • JR 2010, 45
  • NZA-RR 2009, 664
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 424/06

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag;

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Der Kläger als Anspruchsteller trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH 23. Oktober 2007 - XI ZR 424/06 - zu II 1 b der Gründe).

    Das setzt voraus, dass die ursprünglich darlegungsbelastete Partei - hier der Kläger - wenigstens die Tatsachen vorbringt, die ihr bekannt sind oder von ihr unabhängig von der Gegenpartei in Erfahrung gebracht werden können, seien es auch nur Indizien und Anhaltspunkte (vgl. BGH 23. Oktober 2007 - XI ZR 424/06 - zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Sie kann vom Senat als Revisionsgericht selbständig vorgenommen werden, wenn die notwendigen Tatsachen feststehen (BAG 14. August 2007 - 9 AZR 18/07 - zu A III 4 a der Gründe, AP ATG § 6 Nr. 2 = EzA ATG § 6 Nr. 2).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Das folgt aus dem für Pensionskassen maßgeblichen Versicherungsprinzip und aus der Finanzierung durch Beiträge (vgl. BAG 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - zu IV 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Der Streitgegenstand bestimmt sich durch den Klageantrag und den zugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 322 Nr. 34).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    (4) Dem Kläger werden auch nicht die notwendigen Informationsmöglichkeiten vorenthalten, die er benötigt, um seine materiell-rechtlichen Ansprüche durchzusetzen, so dass auch eine Verletzung von Art. 2 und Art. 14 GG ausscheidet (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG 26. Juli 2005 - 1 BvR 80/95 - zu C I 2 b der Gründe, BVerfGE 114, 73).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Sie können durch die materiell-rechtliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung ersetzt werden (vgl. zu einer ähnlichen Frage bezogen auf die Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsparteien: BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05

    Gewinnzuschlag bei Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 28. Juni 2006 - 13 Sa 80/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Das gilt auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Satzung der Beklagten, soweit das versicherungsrechtliche Verhältnis geregelt wird (§ 10 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes - künftig: VAG -), der Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305 ff. BGB) unterliegt; insoweit liegt kein außerhalb der AGB-Kontrolle stehender Vertrag auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes (§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB) vor (vgl. BGH 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96 - zu 2 der Gründe, BGHZ 136, 394).
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Eine Feststellungsklage ist auch unter diesem Gesichtspunkt dann zulässig, wenn sie eine sachgemäße einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen geeignet ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. nur BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - zu A der Gründe, BAGE 89, 180).
  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 78/99

    Unzulässigkeit einer Revision wegen fehlender ordnungsgemäßer Begründung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
    Ist im Berufungsurteil über mehrere selbständige Streitgegenstände entschieden worden, muss die Revision für jeden Streitgegenstand einzeln begründet werden, andernfalls ist sie hinsichtlich des von der Begründung nicht erfassten Streitgegenstandes unzulässig (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 78/99 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Danach ist - wenn eine Überschussbeteiligung vereinbart ist - die Regelung des § 153 VVG auch auf vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge anzuwenden (missverständlich insoweit BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 33) .

    Die Anwendungseinschränkung für das Gesellschaftsrecht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift nicht (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 30; BGH 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96 - zu 2 der Gründe, BGHZ 136, 394) .

    Hinsichtlich der Verteilung von Überschüssen und der damit verbundenen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen Anwärtern und Rentnern, da beide Personengruppen als Versorgungsberechtigte einen Anteil am Vertragsbestand haben (in diese Richtung bereits BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 35, für die insoweit vergleichbare Vorgängerregelung zu § 177 Abs. 1 VAG) .

    Der Senat hat angenommen, dass bei der Berechnung von Überschussanteilen § 315 BGB anwendbar sei (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 28) .

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

    Zwar zeigen diese Regelungen, dass die Höhe der Versorgung auch von Überschüssen abhängig sein kann (vgl. auch BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 31) .
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 228/15

    Betriebsrentenanwartschaft - beitragsbezogene Leistungszusage

    Zwar zeigen diese Regelungen, dass die Höhe der Versorgung auch von Überschüssen abhängig sein kann (vgl. auch BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 31) .
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

    Nach § 322 Abs. 1 ZPO ergibt sich der als Rechtsschutzbegehren aufgefasste prozessuale Anspruch durch den Klageantrag und den dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 14, AP BGB § 242 Ruhegehalt - Pensionskassen Nr. 6; 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 322 Nr. 34).
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Danach ist - wenn eine Überschussbeteiligung vereinbart ist - die Regelung des § 153 VVG auch auf vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge anzuwenden (missverständlich insoweit BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 33) .

    Die Anwendungseinschränkung für das Gesellschaftsrecht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift nicht (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 30; BGH 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96 - zu 2 der Gründe, BGHZ 136, 394) .

    Hinsichtlich der Verteilung von Überschüssen und der damit verbundenen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen Anwärtern und Rentnern, da beide Personengruppen als Versorgungsberechtigte einen Anteil am Vertragsbestand haben (in diese Richtung bereits BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 35, für die insoweit vergleichbare Vorgängerregelung zu § 177 Abs. 1 VAG) .

  • LAG Hessen, 17.01.2018 - 6 Sa 183/17

    Wegfall der Anpassungsprüfung und Anpassungspflicht des Arbeitgebers gem. § 16

    So habe das Bundesarbeitsgericht bereits unter dem 18. November 2008 (- 3 AZR 970/06 -) entschieden, dass es nicht zu beanstanden sei, "den gesamten rechnerischen Überschuss der Verlustrücklage zuzufügen", solange dies in der Satzung verankert sei.
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

    Das macht die Revision unzulässig (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - zu A der Gründe).
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09

    Betriebsrentenanwartschaft - Neuberechnung

    Dazu hat sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des Berufungsurteils auseinanderzusetzen und konkret die Gründe darzulegen, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr. des BAG, vgl. nur 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 14, AP BGB § 242 Ruhegehalt - Pensionskassen Nr. 6) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse -

    Die Rücklagenbildung ist somit gesetzlich gefordert (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 32).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 19 Sa 1791/09

    Versicherungsrechtlicher Anspruch des begünstigten Arbeitnehmers auf Zahlung

    Aus der satzungsrechtlichen Regelung in einer Pensionskasse, nach der erwirtschaftete Überschüsse zunächst in die Verlustrücklage, darüber hinaus in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung einfließen und im Übrigen zu Gunsten der Versicherten und Versorgungsempfänger zu verwenden sind, folgt kein versicherungsrechtlicher, mitgliedschaftlicher Anspruch des begünstigten Arbeitnehmers auf Zahlung einer Gewinnrente (Anschluss an BAG vom 18.11.2008 - 3 AZR 970/06 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Pensionskasse).(Rn.22).

    Zwar kann auch eine Pensionskasse nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Berufungsgericht sich anschließt, Gegner direkter Ansprüche des Versorgungsberechtigten gem. § 1 b Abs. 3 BetrAVG sein (BAG vom 18.11.2008 - 3 AZR 970/06 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Pensionskassen).

    Das folgt aus dem für Pensionskassen maßgeblichen Versicherungsprinzip und aus der Finanzierung durch Beiträge (BAG vom 22.03.2004 - 3 AZR 279/03, AP Nr. 28 zu § 1 BetrVG Berechnung und vom 18.11.2008 - 3 AZR 970/06 a. a. O.).

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

  • OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14

    Ansprüche auf höhere Überschussbeteiligung gegen Pensionskasse

  • LAG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 13 Sa 7/14

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen einer Pensionskasse

  • ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11

    Betriebliche Altersversorgung

  • ArbG Bonn, 10.04.2018 - 6 Ca 2643/17

    Ausnahme der Anpassungsverpflichtung bei Durchführung durch Direktversicherung

  • ArbG Wuppertal, 08.03.2023 - 7 Ca 2529/22
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