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   BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 41/09   

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https://dejure.org/2009,3771
BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 41/09 (https://dejure.org/2009,3771)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2009 - 5 AZR 41/09 (https://dejure.org/2009,3771)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2009 - 5 AZR 41/09 (https://dejure.org/2009,3771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen widersprechender Prozesserklärungen; Zulässigkeit der Berufung nach Rücknahme durch einen von mehreren Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen widersprechender Prozesserklärungen; Zulässigkeit der Berufung nach Rücknahme durch einen von mehreren Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einlegung der Berufung durch mehrere Prozessbevollmächtigte ? Verlust des Rechtsmittels bei Rücknahme der Berufung durch einen der Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1903 (Ls.)
  • NZA 2010, 183
  • DB 2010, 400
  • JR 2011, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 41/09
    a) Haben zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung eingelegt und nimmt einer von ihnen "die Berufung" ohne weitere Beschränkung zurück, bewirkt dies regelmäßig den Verlust des Rechtsmittels (vgl. BGH 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06 - Rn. 25 - 27 mwN, NJW 2007, 3640).

    Nimmt ein Prozessbevollmächtigter die Berufung ohne oder entgegen einer Weisung des Mandanten zurück, kann für eine erneute, aber verspätet eingelegte Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839; 2. April 1998 - V ZB 6/98 - NJW-RR 1998, 1446; 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06 - NJW 2007, 3640).

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 41/09
    Hierbei handelte es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden war (vgl. BAG 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432; BGH 29. Juni 1966 - VI ZR 86/65 - BGHZ 45, 380, 383; 15. Oktober 1992 - I ZB 8/92 - NJW 1993, 269; 20. September 1993 - II ZB 10/93 - WM 1993, 2141; 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96 - NJW 1996, 2659; 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04 - MDR 2005, 824).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 41/09
    Hierbei handelte es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden war (vgl. BAG 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432; BGH 29. Juni 1966 - VI ZR 86/65 - BGHZ 45, 380, 383; 15. Oktober 1992 - I ZB 8/92 - NJW 1993, 269; 20. September 1993 - II ZB 10/93 - WM 1993, 2141; 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96 - NJW 1996, 2659; 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04 - MDR 2005, 824).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Über dieses Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden, selbst wenn eine Partei gegen eine bestimmte Entscheidung mehrfach Berufung oder Revision eingelegt hat (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 41/09 - EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 43; 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432 = AP ZPO § 519b Nr. 8; BGH 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04 - zu A II 1 der Gründe, MDR 2005, 824; 29. Juni 1966 - VI ZR 86/56 - BGHZ 45, 380, 383).
  • LAG Hamm, 04.06.2012 - 15 Sa 1280/11

    Berufungsrücknahme durch einen von mehreren Prozessbevollmächtigten

    Das Berufungsgericht hat unter dem 27.09.2011 den RAe S1 mitgeteilt, dass die DGB Rechtsschutz GmbH die Berufung zurückgenommen habe und gleichzeitig auf BAG 18.11.2009 - 5 AZR 41/09 hingewiesen.

    Es handelt sich hierbei um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden war (BAG 18.11.2009 - 5 AZR 41/09 m.w.N., NZA 2010, 183).

    a) Haben zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung eingelegt und nimmt einer der beiden Prozessbevollmächtigten die Berufung ohne weitere Einschränkung zurück, bewirkt dies regelmäßig den Verlust des Rechtsmittels (BAG 18.11.2009, a.a.O.; BGH 30.05.2007 - XII ZB 82/06, NJW 2007, 3640).

    Allein die Bestellung eines weiteren/anderen Prozessbevollmächtigten enthält für sich allein nicht den Widerruf der Bestellung des früheren Prozessbevollmächtigten (BAG 18.11.2009, a.a.O. mit Hinweis auf BGH 21.05.1980 - VIb ZB 567/80, NJW 1980, 2309).

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