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   BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15   

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https://dejure.org/2015,39202
BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15 (https://dejure.org/2015,39202)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2015 - 10 AZB 34/15 (https://dejure.org/2015,39202)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2015 - 10 AZB 34/15 (https://dejure.org/2015,39202)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Abs 2 ZPO, § 127 Abs 3 S 1 ZPO, § 127 Abs 3 S 2 ZPO, § 124 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 120a ZPO
    Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der Staatskasse

  • IWW

    § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 575 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 127 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 127 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 120a ZPO, § 120 Abs. 4 ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der Staatskasse gegen die Ablehnung der Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Mitwirkung

  • bag-urteil.com

    Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der Staatskasse

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der Staatskasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der Staatskasse gegen die Ablehnung der Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Mitwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und das Beschwerderecht der Staatskasse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - nicht unverzügliche Mitteilung der Änderung der Anschrift - Beschwerderecht der Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 892
  • NZA 2016, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09

    Fristversäumung bei Antrag auf Prozesskostenhilfe; Beschwerderecht der

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15
    Dementsprechend hat der Gesetzgeber der Staatskasse nur ein auf diesen Umfang beschränktes Beschwerderecht zugebilligt (BGH 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - Rn. 4) , das auch die nachfolgenden Entscheidungen gemäß § 120a ZPO erfasst, durch die nach neuer Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die zuvor ratenfrei bewilligte Prozesskostenhilfe aufrechterhalten oder die zunächst angeordnete Ratenzahlung später aufgehoben wird (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 120 Abs. 4 ZPO BGH 8. Mai 2013 - XII ZB 282/12 - Rn. 29) .

    Eine von der Staatskasse mit dem Ziel eingelegte Beschwerde, die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zu erreichen, ist danach nicht statthaft (BGH 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - Rn. 4) .

  • BAG, 05.11.2012 - 3 AZB 23/12

    Prozesskostenhilfe - Rechtsschutz durch die Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15
    Die Bezirksrevisorin, die die Rechtsbeschwerde form- und fristgemäß eingelegt und begründet hat (§ 575 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO) , ist als Vertreterin der Staatskasse unmittelbar postulationsfähig (vgl. BGH 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03 - Rn. 7 f.; BAG 5. November 2012 - 3 AZB 23/12 - Rn. 9, BAGE 143, 250) .

    a) Nach § 127 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 ZPO hat die Staatskasse ein Beschwerderecht gegen solche Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren, die nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei dazu führen, dass Prozesskostenhilfe ohne die Festsetzung von Monatsraten oder aus dem Vermögen zu zahlender Beträge bewilligt wird (BAG 5. November 2012 - 3 AZB 23/12 - Rn. 10, BAGE 143, 250; BGH 8. Mai 2013 - XII ZB 282/12 - Rn. 18) .

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 282/12

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Ablehnung

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15
    a) Nach § 127 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 ZPO hat die Staatskasse ein Beschwerderecht gegen solche Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren, die nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei dazu führen, dass Prozesskostenhilfe ohne die Festsetzung von Monatsraten oder aus dem Vermögen zu zahlender Beträge bewilligt wird (BAG 5. November 2012 - 3 AZB 23/12 - Rn. 10, BAGE 143, 250; BGH 8. Mai 2013 - XII ZB 282/12 - Rn. 18) .

    Dementsprechend hat der Gesetzgeber der Staatskasse nur ein auf diesen Umfang beschränktes Beschwerderecht zugebilligt (BGH 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - Rn. 4) , das auch die nachfolgenden Entscheidungen gemäß § 120a ZPO erfasst, durch die nach neuer Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die zuvor ratenfrei bewilligte Prozesskostenhilfe aufrechterhalten oder die zunächst angeordnete Ratenzahlung später aufgehoben wird (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 120 Abs. 4 ZPO BGH 8. Mai 2013 - XII ZB 282/12 - Rn. 29) .

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03

    Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15
    Die Bezirksrevisorin, die die Rechtsbeschwerde form- und fristgemäß eingelegt und begründet hat (§ 575 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO) , ist als Vertreterin der Staatskasse unmittelbar postulationsfähig (vgl. BGH 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03 - Rn. 7 f.; BAG 5. November 2012 - 3 AZB 23/12 - Rn. 9, BAGE 143, 250) .
  • BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des LArbG zur

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15
    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann grundsätzlich nicht allein dadurch zulässig werden, dass die Vorinstanz das Rechtsmittel zulässt (BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - Rn. 5) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - 4 Ta 8/15

    PKH - Aufhebung der Bewilligung bei verspäteter Mitteilung der

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15
    Die Rechtsbeschwerde der Staatskasse des Landes Baden-Württemberg gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2016 - 6 WF 39/16

    Verfahrenskostenhilfe im Ehescheidungsverfahren: Aufhebung der Bewilligung bei

    Das Beschwerderecht der Staatskasse ist auf Fälle beschränkt, in denen Verfahrenskostenhilfe zwar bewilligt, rechtsfehlerhaft jedoch weder eine Ratenzahlung aus dem Einkommen noch eine Zahlung aus dem Vermögen angeordnet wurde (vgl. BAG Beschluss vom 18. November 2015 - 10 AZB 34/15 - NJW 2016, 892; Zöller, ZPO 31. Aufl. § 127 Rn. 27).
  • LAG Hessen, 20.07.2016 - 15 Ta 250/16

    Zustellungen im Nachprüfungsverfahren des § 120a ZPO haben gemäß § 172 Abs. 1 ZPO

    Ein Beschwerderecht der Staatskasse nach § 127 ZPO besteht nicht (BAG 18. November 2015 - 10 AZB 34/15 - juris).
  • LSG Bayern, 20.02.2017 - L 16 AS 823/15

    Beschränktes Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bewilligung von

    Nach nahezu einhelliger und nach Auffassung des Senats richtiger Auffassung ist das Beschwerderecht der Staatskasse darauf beschränkt, fälschlich unterlassene Zahlungsanordnungen gemäß § 120 ZPO nachträglich zu erreichen (vgl. Thomas/ Putzo, ZPO 37. Auflage 2016, § 127 Rn. 7 und 9; Zöller, ZPO 31. Auflage 2016, § 127 Rn. 16, 17; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO 75. Auflage 2017, § 127 Rn. 26; Musielak/ Voit, ZPO 12. Auflage 2015, § 127 Rn. 9, 10; BGH, Beschluss vom 17.11.2009, VIII ZB, 44/09, Juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 19.09.2012, XII ZB 587/11, Juris Rn. 13; BAG, Beschluss vom 18.11.2015, 10 AZB 34/15).
  • LSG Sachsen, 10.03.2022 - L 3 AS 570/21
    Mit der Beschwerde kann danach nicht geltend gemacht werden, Prozesskostenhilfe sei insgesamt zu Unrecht gewährt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372 ff. = NJW 1993, 135 ff. = juris Rdnr. 11; BAG, Beschluss vom 18. November 2015 - 10 AZB 34/15 - NJW 2016, 892 f. = NZA 2016, 192 = juris Rdnr. 7; Schultzky, in: Zöller, Zivilprozessordnung [34. Aufl., 2022] § 127 Rdnr. 49, m. w. N....; Schmidt, in: MeyerLadewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG [13. Aufl., 2020] § 73a Rdnr. 12d).
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