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   BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13   

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BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13 (https://dejure.org/2015,48508)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2015 - 5 AZR 761/13 (https://dejure.org/2015,48508)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 (https://dejure.org/2015,48508)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 2 Abs 1 PflegeArbbV, § 1 Abs 3 S 1 PflegeArbbV, VermBG 2, § 14 Abs 4 SGB 11
    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XI, § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG, § 611 Abs. 1 BGB, § 14 Abs. 4 SGB XI, § 12 AEntG, § 11 AEntG, § 5 Satz 1 Nr. 1 AEntG, § 4 Abs. 1 EFZG, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 2 Abs. 4 ArbZG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 291 BGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf das Mindestentgelt in der Pflegebranche; Anrechnung von Überstunden- und Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie von Nachtarbeitszuschlägen; Anrechnung von Arbeitgeberbeiträgen zu vermögenswirksamen Leistungen

  • bag-urteil.com

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • Betriebs-Berater

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche; persönlicher Anwendungsbereich der Pflege-ArbbV; Anrechnung sonstiger Leistungen des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf das Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • datenbank.nwb.de

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - persönlicher Anwendungsbereich der Pflege-ArbbV - Anrechnung sonstiger Leistungen des Arbeitgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überwiegendes Erbringen pflegerischer Tätigkeiten in Grundpflege ist nicht auf Vollarbeit zu beschränken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 248
  • MDR 2016, 533
  • NZA 2016, 828
  • BB 2016, 884
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Gegenstand einer auf einen Kommissionsvorschlag (§ 12 AEntG) erlassenen Rechtsverordnung (§ 11 AEntG) wie der PflegeArbbV können nach § 5 Satz 1 Nr. 1 AEntG nur Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze, und damit Regelungen über die Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden sein (vgl. - zum TV Mindestlohn für pädagogisches Personal - BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 26 mwN) .

    Denn dieses verlangt, das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 29) .

    Bei der Zinsentscheidung wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass - anders als vom Arbeitsgericht tituliert - der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf Prozesszinsen (§ 291 BGB) erst ab dem Tag nach Zustellung besteht (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15 ff.) .

    Denn diese Sonderformen der Arbeit, bei denen sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten muss, um im Bedarfsfalle die Arbeit von sich aus (Arbeitsbereitschaft) oder "auf Anforderung" (Bereitschaftsdienst) aufzunehmen, sind sowohl arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG, als auch vergütungspflichtige Arbeit iSv. § 611 Abs. 1 BGB (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN) .

    Entgegenstehende vertragliche Abreden sind unwirksam (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 14 ff.) .

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Ob und in welchem Umfang mit diesen der Mindestentgeltanspruch der Klägerin erfüllt worden ist, richtet sich danach, ob die vom Arbeitgeber erbrachten (Zusatz-)Leistungen die Normzwecke der PflegeArbbV, nämlich der Gefahr einer abwärts gerichteten Lohnentwicklung und damit einem Wettbewerb zu Lasten der Qualität der Pflege und der Pflegebedürftigen zu begegnen sowie die Pflege insgesamt aufzuwerten (vgl. BT-Drs. 17/2844 S. 2) , sichert (zur Anrechnung von Leistungen bei einem Mindestlohntarifvertrag vgl. BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 37 ff., BAGE 148, 68) .

    Der PflegeArbbV kann nicht entnommen werden, dass mit dem Mindestentgelt von - im Streitzeitraum - 8, 50 Euro je Stunde zugleich ein Ausgleich iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG für geleistete Nachtarbeit geregelt ist (ähnlich zum Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 50 ff., BAGE 148, 68) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Aufwendungsersatz, der dem Arbeitnehmer steuerrechtlich nur brutto zufließen kann, ist zumindest indiziell "unecht" (vgl. zur entsprechenden Problematik bei § 10 Abs. 4 AÜG: BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 57).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Vermögenswirksame Leistungen dienen der langfristigen Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und sind keine unmittelbare Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Aufwendungsersatz, der dem Arbeitnehmer steuerrechtlich nur brutto zufließen kann, ist zumindest indiziell "unecht" (vgl. zur entsprechenden Problematik bei § 10 Abs. 4 AÜG: BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 57).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Beklagte durch die Zahlung eines Zuschlags als von ihr gewählter Schuldnerleistung (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 102, 309) nachgekommen.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Ferner wird das Landesarbeitsgericht - ggf. nach ergänzendem Sachvortrag der Parteien - festzustellen haben, ob der Klägerin Gelegenheit gegeben wurde, Pausen im Rechtssinne (zum Begriff BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 21 mwN) zu nehmen, es also Phasen gab, in denen sie sich nicht zur Arbeit bereithalten musste und in freier Nutzung des Zeitraums eigenen Interessen nachgehen konnte.
  • LAG Hessen, 08.05.2013 - 6 Sa 1274/12

    Vergütung - Mindestlohn - Pflege

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2013 - 6 Sa 1274/12 - aufgehoben.
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Denn zu dieser zählt auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27) .

    Damit knüpft die Norm an die "vergütungspflichtige Arbeitszeit" an (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 31 mwN; ebenso zu dem "je Stunde" festgelegten Mindestentgelt nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 15. Juli 2010 BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 17, BAGE 153, 248) , ohne diese abweichend von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses Begriffs zu definieren.

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

    Ob und in welchem Umfang der Mindestlohnanspruch neben der Grundvergütung durch weitere Leistungen erfüllt wird, bestimmt sich danach, ob die vom Arbeitgeber erbrachten (Zusatz-)Leistungen die Normzwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und des TV Mindestbedingungen sichern (zur PflegeArbbV BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 248; zur AbfallArbbV BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 37 ff., BAGE 148, 68) .

    Die Treueprämie und die Schichtzulage in der von der Beklagten gewährten Weise erfüllen damit als im Synallagma stehende Geldleistungen die Zwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und des TV Mindestbedingungen, die ihrerseits die Anrechnung von Prämien und Zulagen auf den Mindestlohn nicht ausschließen (zur PflegeArbbV BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 26, BAGE 153, 248) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23

    Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame

    Sie dienen der langfristigen Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und sind keine unmittelbare Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - NZA 2016, 828).

    Echter Aufwendungsersatz ist keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung und erfüllt nicht den Anspruch auf Mindestlohn (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - NZA 2016, 828; HWK/Sittard 10. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 25).

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Aus diesem Grund sind die Tarifvertragsparteien frei darin, die Zeit des Bereitschaftsdienstes vergütungsrechtlich in ein bestimmtes Verhältnis zur regulären Arbeitszeit zu setzen und eine gesonderte Vergütungsregelung für diese besondere Form der Arbeit vorzusehen (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; zum Mindestlohn vgl.: BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 12 ff.; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 248; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 11 ff., BAGE 150, 82) .
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Mindestlohnwirksam sind daher alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30 ff., BAGE 155, 202; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 23 f.; vgl. auch - zu einem entsenderechtlichen Mindestentgelt - BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 248) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    a) Für ihre Arbeitsleistungen im Jahr 2014 stand der Klägerin je Stunde das Mindestentgelt nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV unabhängig davon zu, ob es sich bei der Tätigkeit um Vollarbeit oder Bereitschaftsdienst handelte (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15, BAGE 150, 82) .
  • ArbG Köln, 14.06.2019 - 18 Ca 8579/18

    Nachtzuschlag Zeitungszusteller Pressefreiheit

    Es kann dahinstehen, ob die Berechnung des Nachtzuschlags als prozentualer Aufschlag auf den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 1, § 24 Abs. 2 MiLoG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) zu höheren Beträgen geführt hätte (vgl. insoweit: BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 -, BAGE 162, 340-353, Rn. 41; zum Verhältnis von Nachtzuschlag und Mindestlohn: BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 -, BAGE 153, 248-255, Rn. 23).
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 666/15

    Mindestlohn - Anrechnung einer Treueprämie

    Denn dieser ist nach § 2 Nr. 2 TV Mindestbedingungen "je Stunde" festgelegt und damit für alle Stunden zu zahlen, während derer der Arbeitnehmer die gemäß § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeit erbringt (vgl. BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 17, BAGE 153, 248) .

    § 5 Satz 1 Nr. 1 AEntG ermöglicht (nur) Regelungen über die Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (vgl. BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 19, aaO) .

    Ob und in welchem Umfang der Mindestlohnanspruch neben der Grundvergütung durch weitere Leistungen erfüllt wird, bestimmt sich danach, ob die vom Arbeitgeber erbrachten (Zusatz-)Leistungen die Normzwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und des TV Mindestbedingungen sichern (zur PflegeArbbV BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 248; zur AbfallArbbV BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 37 ff., BAGE 148, 68) .

    Die Treueprämie in der von der Beklagten gewährten Weise erfüllt damit als eine im Synallagma stehende Geldleistung die Zwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und des TV Mindestbedingungen, die ihrerseits die Anrechnung von Prämien auf den Mindestlohn nicht ausschließen (zur PflegeArbbV BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 26, BAGE 153, 248) .

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 323/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

    a) Ob und in welchem Umfang der Mindestlohnanspruch neben der Grundvergütung durch weitere Leistungen erfüllt wird, bestimmt sich danach, ob die vom Arbeitgeber erbrachten (Zusatz-)Leistungen die Normzwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und des TV Mindestbedingungen sichern (zur PflegeArbbV BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 248; zur AbfallArbbV BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 37 ff., BAGE 148, 68) .

    Treueprämie, Schichtzulage und außertarifliche Leistungszulage in der von der Beklagten gewährten Weise erfüllen damit als im Synallagma stehende Geldleistungen die Zwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und des TV Mindestbedingungen, die ihrerseits die Anrechnung von Prämien und Zulagen auf den Mindestlohn nicht ausschließen (zur PflegeArbbV BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 26, BAGE 153, 248) .

    § 6 Abs. 5 ArbZG gewährt Nachtarbeitnehmern (§ 2 Abs. 5 ArbZG) , die während der Nachtzeit (§ 2 Abs. 3 ArbZG) Nachtarbeit (§ 2 Abs. 4 ArbZG) leisten, einen Ausgleich für die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 23, BAGE 153, 248) .

  • LAG Sachsen, 18.05.2016 - 3 Sa 677/15

    Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den gesetzlichen Mindestlohn

    Dies ergebe sich auch aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2015 - 5 AZR 761/13 - zur Pflegearbeitsbedingungenverordnung.

    Dieser Lohn ist - abgesehen vom Fall der Nachtarbeit (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 761/13 - Rz. 22/23, m.w.N., zitiert nach Juris) - unabhängig von der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und unabhängig davon zu zahlen, unter welchen Bedingungen die Arbeitsleistung erbracht wird.

    Damit gehört Sonn- und Feiertagsarbeit zu ihrer mit dem Mindestlohn abgegoltenen "Normaltätigkeit" (entsprechend zur vergleichbaren Regelung des § 2 PflegeArbbV BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 761/13 - Rz. 24, zitiert nach Juris).

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 425/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 625/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 193/16

    Mindestlohn - Anrechnung einer Treueprämie

  • LAG Sachsen, 07.12.2016 - 1 Sa 234/16

    Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den gesetzlichen Mindestlohn in

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 192/16

    Mindestlohn - Anrechnung einer Treueprämie

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 589/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 4 Sa 1620/15

    Anwendbarkeit des MiLoG auf Arbeitsverhältnisse in der Pflege

  • LAG Sachsen, 08.06.2023 - 9 Sa 86/22

    Höhe vermögenswirksame Leistungen - anteilige Kürzung - Altersteilzeit

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