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   BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21   

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https://dejure.org/2021,46736
BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 (https://dejure.org/2021,46736)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 (https://dejure.org/2021,46736)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 (https://dejure.org/2021,46736)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 623, ... 134 BGB, § 611a BGB, §§ 133, 157 BGB, § 164 Abs. 1 BGB, § 164 Abs. 2 BGB, § 623 BGB, § 1357 Abs. 1 BGB, § 1357 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 134 BGB, § 612a BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1 AGG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 445 Abs. 1 ZPO, § 447 ZPO, § 448 ZPO, § 141 ZPO, § 137 Abs. 4 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK, §§ 445 ff. ZPO, § 286 ZPO, §§ 129, 137, 141 ZPO, §§ 138, 242 BGB, § 242 BGB, § 138 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Haupt- und Hilfsantrag gegen zwei bzw. einen Beklagte(n); Arbeitgeberstellung eines Ehegatten bei Einstellung eines Arbeitnehmers im gemeinsamen Haushalt der Eheleute; Ursächlicher Beweggrund für eine Maßregelung i.S.d. § 612a BGB; Beweisführung durch Parteivernehmung; ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungs-verbot

  • Betriebs-Berater

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Prozessrecht - Hausangestellte; Arbeitgeberstellung von Ehegatten; Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Prozessrecht - Hausangestellte; Arbeitgeberstellung von Ehegatten; Maßregelungsverbot

  • datenbank.nwb.de

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beweisnot einer Partei - und die Parteivernehmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigung eines kranken Arbeitnehmers - und das Maßregelverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widersprüchliches Verhalten - oder: die Sittenwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausangestellte - und die Arbeitgeberstellung von Ehegatten

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kann Krankschreibung einen Kündigungsgrund rechtfertigen? - Und: Warum der Arbeitsvertrag schriftlich ausgehändigt werden sollte

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Kündigung außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 442
  • NZA 2022, 200
  • FamRZ 2021, 345
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20

    Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Nach § 612a BGB darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht deshalb bei einer Maßnahme benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26) .

    Handelt der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels, so ist auf das wesentliche Motiv abzustellen (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26) .

    Dabei kann im Ergebnis offenbleiben, ob das Fernbleiben von der Arbeit unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überhaupt eine Rechtsausübung darstellt (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 25) .

    Denn eine Kündigung aus Anlass einer Krankmeldung ist nur dann eine unzulässige Maßregelung, wenn gerade das zulässige Fernbleiben von der Arbeit sanktioniert werden soll (BAG 20. Mai 2021- 2 AZR 560/20 - Rn. 27) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Die Norm erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit (BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 31) .

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 35; 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 28) .

    Sind entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers streitig, sind grundsätzlich die von ihm angebotenen Beweise zu erheben (BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 37) .

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    (1) Die nach pflichtgemäßem Ermessen vom Gericht anzuordnende Parteivernehmung von Amts wegen setzt grundsätzlich das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptungen der beweisbelasteten Partei aufgrund des bisherigen Verhandlungsergebnisses bei einer non-liquet-Situation im Übrigen voraus (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) .

    (a) Sieht das Berufungsgericht von einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO ab, weil es die gewisse Wahrscheinlichkeit der Beweistatsache verneint, so müssen seine Feststellungen in einer § 286 ZPO genügenden Weise getroffen sein (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 25) .

  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Das Landesarbeitsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass die für das Vorliegen der ihr günstigen Umstände nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 32, BAGE 166, 54) keine gemeinsame Arbeitgeberstellung der beklagten Eheleute im Rahmen einer konkludenten Vereinbarung (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19) schlüssig vorgetragen hat.

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 20) .

  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 222/14

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst: Beginn der regelmäßigen

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Dieser Grundsatz, der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie das Recht auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK) erfordern, dass einer Partei, die für ein Vieraugengespräch - anders als die Gegenpartei - keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen; zu diesem Zweck ist die Partei gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören (vgl. BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - zu III 1 b der Gründe; EGMR 27. Oktober 1993 - 37/1992/382/460 -; BGH 16. Juni 2016 - I ZR 222/14 - Rn. 33; 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - Rn. 16, BGHZ 186, 152) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung oder Nichtüberzeugung des Berufungsgerichts für die Kausalität zwischen der zulässigen Rechtsausübung und der benachteiligenden Maßnahme kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 42, BAGE 160, 296; ebenso zur Würdigung der vom Landesarbeitsgericht gewonnenen Überzeugung einer Kausalität zwischen einem nach § 1 AGG verpönten Merkmal und einem Nachteil BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29, BAGE 152, 134) .
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung oder Nichtüberzeugung des Berufungsgerichts für die Kausalität zwischen der zulässigen Rechtsausübung und der benachteiligenden Maßnahme kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 42, BAGE 160, 296; ebenso zur Würdigung der vom Landesarbeitsgericht gewonnenen Überzeugung einer Kausalität zwischen einem nach § 1 AGG verpönten Merkmal und einem Nachteil BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29, BAGE 152, 134) .
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Der klagende Arbeitnehmer trägt dabei die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 38) .
  • BGH, 20.07.2017 - III ZR 296/15

    Mangelhafte Anlageberatung: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Diesem wird durch die Regelungen der §§ 445 ff. ZPO bereits hinreichend Rechnung getragen, ohne dass dabei auf das Erfordernis eines "Anbeweises" zum Ausgleich einer - hier nicht vorhandenen - prozessualen Ungleichheit verzichtet werden müsste (vgl. BGH 20. Juli 2017 - III ZR 296/15 - Rn. 21) .
  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

    Auszug aus BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
    Dabei kann es dahinstehen, ob die Ansicht des Landesarbeitsgerichts zutrifft, es komme grundsätzlich auf den Bestand der Forderung nicht an (vgl. dazu BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 60 mwN, BAGE 153, 111 und andererseits BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - zu II 6 der Gründe, BAGE 94, 11; 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - zu II 6 a der Gründe; zum Meinungsstand vgl. Staudinger/Richardi/Fischinger [2020] § 612a Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung;

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BGH, 12.12.2019 - III ZR 198/18

    Parteivernehmung, Subsidiarität

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 720/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Maßregelung

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZN 974/17

    Nebenintervenient - "Partei" iSv. § 547 Nr. 4 ZPO

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01

    Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe, Eheleute als Arbeitgeber,

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (vgl. BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung oder Nichtüberzeugung des Berufungsgerichts von der Kausalität zwischen der zulässigen Rechtsausübung und der benachteiligenden Maßnahme kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29 mwN; ebenso zur Würdigung der vom Landesarbeitsgericht gewonnenen Überzeugung einer Kausalität zwischen einem nach § 1 AGG verpönten Merkmal und einem Nachteil BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29, BAGE 152, 134) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 358/22

    Kündigung nach Mitteilung einer Quarantäneverlängerung - Maßregelungsverbot

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das bloße zeitliche Zusammentreffen von "Krankmeldung" und Kündigung noch nichts über ein unzulässig maßregelndes Motiv für die Kündigung aussagt (im Anschluss an BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 50; 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 12; 20.05.2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28; 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10, juris) liegt ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot vor, wenn die zulässige Rechtsausübung des Arbeitnehmers der tragende Beweggrund, also das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme ist; es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet.

    Will der Arbeitgeber dagegen für die Zukunft erwarteten Folgen weiterer Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, fehlt es an einem unlauteren Motiv für die Kündigung (BAG 20.05.2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 27; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 31; LAG Baden-Württemberg - 12 Sa 33/20 - Rn. 111 ff., juris).

    Er hat einen Sachverhalt vorzutragen, der auf einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Maßnahme des Arbeitgebers und einer vorangegangenen zulässigen Ausübung von Rechten hindeutet (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 50; 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 13; 16.10.2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 38; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29; 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 11, juris).

    Eine Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten ist aber nach der oben dargestellten Rechtsprechung nicht per se eine unzulässige Sanktionierung - insoweit sei darauf hingewiesen, dass § 612a BGB einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit darstellt (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 49; 20.05.2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28; 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10, juris) und die Anforderungen dementsprechend streng zu setzen sind.

    cc) Der vom Kläger in seiner Berufungsbegründung angesprochene enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem vormittäglichen Telefonat am 23.11.2021 und der ihm noch am selben Abend zugegangenen Kündigung spielt in diesem Rahmen keine Rolle, da das bloße zeitliche Zusammentreffen noch nichts über ein unzulässig maßregelndes Motiv für die Kündigung aussagt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Arbeitsunfähigkeit sogar ein Grund für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung iSv § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sein kann (so ausdr. BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 31, juris).

    Ist zwischen den Prozessparteien der Inhalt eines Vieraugengesprächs streitig und vermag nur eine Seite einen Zeugen für den Inhalt des Gesprächs zu benennen, weil der eine Gesprächspartner nicht Prozesspartei war, kann für die andere Partei eine Beweisnot entstehen, die zur Herstellung prozessualer Waffengleichheit eine Anhörung oder ggf. auch eine förmliche Parteivernehmung nach § 448 ZPO angezeigt erscheinen lassen kann (BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 36 mwN, juris).

    Dies gilt indes nicht für eine Konstellation wie die hier vorliegende, in der es sich um ein persönliches Gespräch zwischen den Prozessparteien selbst handelt, da dann keine Partei einen formellen Zeugen benennen kann und die im Prozess darlegungs- und beweisbelastete Partei in diesem Fall lediglich das reguläre Prozessrisiko trägt, einen Beweis nicht erbringen zu können (BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 37, juris).

    Diesem Risiko wird durch die Regelungen der §§ 445 ff. ZPO bereits hinreichend Rechnung getragen (BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 36, juris).

    Das Arbeitsgericht brauchte sich auch nicht zu einer Parteivernehmung veranlasst zu sehen, weil nach dem Sachvortrag des Klägers bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit seines Vortrages bestanden hätte (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - Rn. 31; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 35, juris).

    Eines solchen "Anbeweises" hätte es indes bedurft, da es andernfalls beim allgemeinen Prozessrisiko der darlegungs- und beweisbelasteten Partei verbleibt (BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 37, juris).

  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 272/22

    Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot

    Handelt der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels, so ist auf das wesentliche Motiv abzustellen (vgl. BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28) .

    Der Arbeitgeber muss sich nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu diesem Vortrag erklären (BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28) .

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2023 - 3 Sa 377/22

    "Whistle-Blowing" und Kündigung im Kleinbetrieb; Maßregelungsverbot;

    Das Benachteiligungsverbot soll den Arbeitnehmer in seiner Willensfreiheit bei der Entscheidung darüber schützen, ob ein Recht ausgeübt wird oder nicht (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 28; BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 560/20, juris, Rz. 26; BAG vom 14.02.2007 - 7 AZR 95/06, juris, Rz. 21).

    Die Norm erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 28; BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 560/20, juris, Rz. 26; BAG vom 21.09.2011 - 7 AZR 150/10, juris, Rz. 31).

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 28; BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 560/20, juris, Rz. 26; BAG vom 21.09.2011 - 7 AZR 150/10, juris, Rz. 35; BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, juris, Rz. 28).

    Handelt der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels, so ist auf das wesentliche Motiv abzustellen (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 28; BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 560/20, juris, Rz. 26).

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme im Sinne von § 612a BGB sein, dies gilt gleichermaßen für das "Vorziehen" einer ohnehin schon beabsichtigten Kündigung (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 28).

    Der klagende Arbeitnehmer trägt allerdings die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 29; BAG vom 16.10.2013 - 10 AZR 9/13, juris, Rz. 38).

    Sind entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers dann streitig, verbleibt es bei der ihm obliegenden Beweislast und sind ggfs. von ihm angebotene Beweise zu erheben (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 29; BAG vom 21.09.2011 - 7 AZR 150/10, juris, Rz. 37).

    Wie bereits aufgezeigt erfasst das Maßregelungsverbot des § 612a BGB insoweit einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit (BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 229/21, juris, Rz. 28; BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 560/20, juris, Rz. 26; BAG vom 21.09.2011 - 7 AZR 150/10, juris, Rz. 31).

  • ArbG Hamburg, 27.01.2022 - 4 Ca 356/20

    Umgang mit betrieblichen elektronischen Dateien - Herausgabe-, Löschungs-,

    Ein Vieraugengespräch zwischen den Parteien ist - anders als ein Vieraugengespräch zwischen einer Partei und einem Zeugen aus dem Lager der anderen Partei - kein Fall, in dem aus Gründen der Waffengleichheit von der Voraussetzung eines bereits erfolgten "Anbeweises" iSd. § 448 ZPO abgesehen werden kann (vgl. BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 37; BGH 20. Juli 2017 - III ZR 296/15 - Rn. 21).(Rn.115).

    Die nach pflichtgemäßem Ermessen vom Gericht anzuordnende Parteivernehmung von Amts wegen setzt grundsätzlich das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptungen der beweisbelasteten Partei aufgrund des bisherigen Verhandlungsergebnisses bei einer non-liquet-Situation im Übrigen voraus (BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 35 mwN).

    Dieser Grundsatz, der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie das Recht auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK) erfordern, dass einer Partei, die für ein Vieraugengespräch - anders als die Gegenpartei - keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen; zu diesem Zweck ist die Partei gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören (vgl. BVerfG 21.02.2001 - 2 BvR 140/00 - zu III 1 b der Gründe; EGMR 27.10.1993 - 37/1992/382/460 - BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 36; BGH 16.06.2016 - I ZR 222/14 - Rn. 33; 08.07.2010 - III ZR 249/09 - Rn. 16, BGHZ 186, 152).

    Diesem wird durch die Regelungen der §§ 445 ff. ZPO bereits hinreichend Rechnung getragen, ohne dass dabei auf das Erfordernis eines "Anbeweises" zum Ausgleich einer - hier nicht vorhandenen - prozessualen Ungleichheit verzichtet werden müsste (BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 37; BGH 20. Juli 2017 - III ZR 296/15 - Rn. 21).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21

    Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender

    Als Maßnahme iSd. § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (vgl. BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN).
  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot -

    Das gilt auch für eine maßregelnde Kündigung, weil es sich um einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit handelt (vgl. BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28; 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26) .

    bb) Allerdings greift § 612a BGB, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels handelt, nur ein, wenn die Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer das wesentliche Motiv für die Maßnahme bildet (BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28; 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2023 - 5 Sa 104/22

    Kündigung in der Wartezeit - Maßregelungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme im Sinne von § 612a BGB sein (BAG, Urteil vom 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28, juris = NZA 2022, 200; BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26, juris = NZA 2021, 1096).

    Der Arbeitgeber muss sich nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu diesem Vortrag erklären (BAG, Urteil vom 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29, juris = NZA 2022, 200; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juli 2022 - 2 Sa 316/21 - Rn. 25, juris).

    Eine Kündigung aus Anlass einer Krankmeldung ist nur dann eine unzulässige Maßregelung, wenn gerade das zulässige Fernbleiben von der Arbeit sanktioniert werden soll (BAG, Urteil vom 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 31, juris = NZA 2022, 200; BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 27, juris = NZA 2021, 1096).

  • LAG Köln, 23.01.2024 - 4 Sa 389/23

    Kündigung im Kleinbetrieb; Verstoß gegen das Maßregelungsverbot; Darlegungs- und

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (BAG 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN) .
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    c) Darin liegt auch keine unzulässige subjektive Eventualklage (vgl. BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21

    Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21

    Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21

    Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ;

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 925/21

    Gleichstellungsabrede; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22

    Abfindung - Ablehnung eines Angebots - Abwicklungsvereinbarung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2023 - 5 Sa 324/22

    Außerordentliche Kündigung - Mitwirkung an Betrug - Vortäuschen einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2022 - 2 Sa 316/21

    Ordentliche Kündigung - Maßregelungsverbot - Darlegungslast

  • LAG Sachsen, 11.07.2023 - 3 Sa 486/21

    Eingruppierung - Nachzahlungsansprüche

  • LAG Sachsen, 11.07.2023 - 3 Sa 485/21

    Eingruppierung - Nachzahlungsansprüche

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