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   BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64   

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https://dejure.org/1964,258
BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64 (https://dejure.org/1964,258)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1964 - 5 AZR 109/64 (https://dejure.org/1964,258)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1964 - 5 AZR 109/64 (https://dejure.org/1964,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung - Versäumnisurteil - Unabwendbarer Zufall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 32
  • NJW 1965, 1041
  • MDR 1965, 423
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1953 - IV ZB 49/53

    Rechtsmittelverzicht. Nachträgliche Vollmacht

    Auszug aus BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64
    Zwar wird ganz überwiegend die Auffassung vertreten, die Genehmigung der Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters könne rück wirkende Kraft haben (RGZ 161, 350 [35U; BGHZ 10, 147; Wieczorek, § 88 Anm. A I b 1; Rosenberg, § 5 1 ? I S . 231; a.H. für einen Sonderfall BAG 103 11073 = AP Nr. 2 zu § 187 ZPO).
  • BGH, 28.01.1959 - 3 StR 41/58
    Auszug aus BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64
    b) War demnach in dem Termin vom 17« September 1963 die Beklagte weder erschienen noch vertreten, so ist weiter zu prüfen, ob die Säumnis durch einen unabwendbaren Zufall im Sinne des § 337 ZPO eingetreten ist«, Für eine derartige Annahme reichen die Ausführungen der Beklagten, die sie in ihrem am 20«, September 1963 beim Arbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz gemacht hat, nicht aus, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführto Der Inhaber der Beklagten hätte allen Anlaß gehabt, vor Antritt seiner Geschäftsreise Vorsorge dafür zu treffen, daß eine weitere Terminsversäumung nicht mehr eintreten würde«, Nach seinem eigenen Vorbringen hatte er aber in dieser Hinsicht nichts unternommen" Nach verbreiteter Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung soll ein unabwendbarer Zufall aber auch dann vorliegen, ja ein Pall der Säumnis überhaupt nicht gegeben sein, wenn ein Rechtsanwalt gegen die andere Partei, die gleichfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, entgegen dem Anwaltsbrauch (Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs vom 11«, Mai 1957, § 16 Nr. 2) Versäumnisurteil nimmt (Stein-Jonas, vor § 330 Anm. Ill 1; Wieczorek, § 513 Anm. B III b 1; LG München JW 29, 154; LG Hannover, JV 30T 3366; LG Köln, MdR 52, 496; LAG Düsseldorf (Köln) NJW 62, 565; OLG Frankfurt/M. NJW 59, 635; LG Braunschweig, Nds. Rpfl.
  • BAG, 23.10.1957 - 4 AZR 394/54

    Anwaltsprozesse - Tod des Anwalts - Unterbrechung des Verfahrens - Bestellung

    Auszug aus BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64
    Zwar wird ganz überwiegend die Auffassung vertreten, die Genehmigung der Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters könne rück wirkende Kraft haben (RGZ 161, 350 [35U; BGHZ 10, 147; Wieczorek, § 88 Anm. A I b 1; Rosenberg, § 5 1 ? I S . 231; a.H. für einen Sonderfall BAG 103 11073 = AP Nr. 2 zu § 187 ZPO).
  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2.

    Auszug aus BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64
    Zwar wird ganz überwiegend die Auffassung vertreten, die Genehmigung der Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters könne rück wirkende Kraft haben (RGZ 161, 350 [35U; BGHZ 10, 147; Wieczorek, § 88 Anm. A I b 1; Rosenberg, § 5 1 ? I S . 231; a.H. für einen Sonderfall BAG 103 11073 = AP Nr. 2 zu § 187 ZPO).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Mit Erlaß des Prozeßurteils besteht keine genehmigungsfähige Rechtslage mehr; eine nachträgliche Genehmigung würde nicht den Mangel der Vollmacht beseitigen, sondern nur dem richtigen Prozeßurteil die Grundlage entziehen (BAG 18. Dezember 1964 - 5 AZR 109/64 - BAGE 17, 32; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OBG 2/83 - NJW 1984, 2149).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

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  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06

    Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung -

    Die Zulassung liegt im freien, pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BAG 18. Dezember 1964 - 5 AZR 109/64 - BAGE 17, 32 = AP ZPO § 89 Nr. 1).
  • LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03

    Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines

    Nur wenn der Nachweis einer Bevollmächtigung erst nach Erlass des ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfenden Prozessurteils mit nachträglicher Genehmigung der bisherigen Prozessführung erfolgt, die in der Bevollmächtigung zur Einlegung der Revision gesehen werden kann, kann der Mangel nicht mehr behoben werden (gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - NJW 1984, 2149 f.; BAGE 17, 32 = NJW 1965, 1041).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZB 81/90

    Neues tatsächliches Vorbringen zur Rechtswirksamkeit einer Vollmacht -

    Allerdings gilt das nicht, soweit die Prozeßvollmacht in Schriftform erstmals im Revisionsverfahren erteilt wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes BGHZ 91, 111, 115 f [BGH 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83]; Senatsurt. v. 17. Dezember 1970 - IX ZR 282/69, MDR 1971, 483; BAGE 17, 32, 36) [BAG 18.12.1964 - 5 AZR 109/64].
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69

    Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung -

    Diese Auffassung bedeutet keine zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes führende Abweichung vom Urteil des BAG vom 18. Dezember 1964 -- 5 AZR 109/64 -- (NJW 1965, 1041).

    Der Senat hatte Überlegungen anzustellen, ob er wegen etwaiger Abweichung von dem Urteil des BAG 5 AZR 109/64 vom 18. Dezember 1964 (NJW 1965, 1041), auf das bereits im BFH-Urteil vom 28. September 1967 hingewiesen wurde, gehalten war, gemäß dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968, Rechtsprechungseinheitsgesetz -- RsprEinhGes -- (BGBl I 1968, 661), den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe anzurufen.

  • OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08

    Haftung von Organmitgliedern einer Sparkasse; Widerklage: Schadenersatzanspruch

    Wird dagegen eine Bevollmächtigung für die Zeit nach Erlass des ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil mit nachträglicher Genehmigung der bisherigen Prozessführung, die in dieser Bevollmächtigung gesehen werden kann, durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen, kann der Mangel der Vollmacht nicht mehr behoben werden (BAGE 17, 32 = NJW 1965; 1041 ... ).
  • BGH, 09.10.1975 - VII ZR 242/73
    Die Rechtsprechung hat schon seit längerem anerkannt, daß die Säumnis im Sinne des § 513 Abs. 2 ZPO auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen ist (RGZ 166, 246, 248; BAG NJW 1965, 1041; 1972, 790; BAG AP ZPO § 513 Nr. 5).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei

    Selbst wenn man ­ entgegen der Rechtsauffassung der weiteren Beschwerde - im Grundsatz den Ausführungen des Landgerichts folgt, dass dies nur für die Fälle gilt, dass die angefochtene Gerichtsentscheidung die Verfahrensvoraussetzung zu Unrecht angenommen hat, und dies nicht bedeuten kann, dass die Entscheidung, die einen Antrag mangels Vorliegens der Verfahrensvoraussetzungen zu Recht als unzulässig behandelt hat, durch eine Genehmigung in höherer Instanz nachträglich rechtsfehlerhaft werden könnte (so auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 89 Rz. 11 unter Hinweis auf BAG NJW 1965, 1041; BGH LM Nr. 3 zu § 80; Münchener Kommentar/v. Mettenheim, ZPO, 2. Aufl., § 89 Rz. 20; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 89 Rz. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen), hätte das Landgericht die bezeichneten Wohnungseigentümerbeschlüsse jedenfalls im vorliegenden Beschwerdeverfahren noch berücksichtigen müssen.
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 17 U 136/03
    Auch soll die Genehmigung der Prozessführung im Verhältnis zum Gericht und zur Gegenpartei grundsätzlich nur dann wirken, wenn der Vertreter zur Prozessführung gem. § 89 Abs. 1 ZPO einstweilen zugelassen war, nicht jedoch wenn der vollmachtlose Vertreter aus dem Prozess hinausgewiesen wurde (BAG, NJW 1965, 1041, 1042).
  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZB 20/79

    Wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als Voraussetzung für einen

  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 20 W 18/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters;

  • BAG, 11.11.1976 - 3 AZR 641/75

    Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten - Versäumung - Versäumungsurteil

  • KG, 29.04.2002 - 23 U 97/01

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

  • KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil

  • BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
  • BAG, 29.09.1981 - 3 AZR 655/79
  • BFH, 28.09.1967 - V B 23/67

    Prozeßvollmacht - Prozeßverschleppungsabsicht - Grobes Verschulden - Revision -

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