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   BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73   

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BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73 (https://dejure.org/1973,394)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1973 - 1 ABR 35/73 (https://dejure.org/1973,394)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1973 - 1 ABR 35/73 (https://dejure.org/1973,394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung - Gericht - Oberste Arbeitsbehörde - Zuständigkeit - Beurteilungsspielraum - Zusammenhang mit derBetriebsratstätigkeit

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 452
  • NJW 1974, 1016 (Ls.)
  • BB 1974, 601
  • DB 1974, 48
  • DB 1974, 923
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    vermitteln (vgl. BAG Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 -) Es wäre geradezu sinnwidrig über die Frage, welche Veranstaltungen erforderliche Kenntnisse vermitteln, die Arbeitsgerichte und über die Frage, welche Veranstaltungen geeignete Kenntnisse vermitteln, im Streitfall die Verwaltungsgerichte entscheiden zu lassen® Beide Arten von Veranstaltungen haben einen Bezug zum Betriebsrat und seihen Mitgliedern, dessen Grundlage wiederum das Betriebsverfassungsgesetz ist.

    a) " Der Begriff der Geeignetheit ist ebenso wie der der Erforderlichkeit i.S. des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 (vgl. Beschlüsse vom 9« Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - und 6 . November 1973 - 1 ABR 8/73 -» Ziff. III 4 der Gründe, beide Beschlüsse zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ein unbestimmter Rechts begriff.

    November 1973 - 1 ABR 8/73 - unter Ziff. III 2 der Gründe ausgeführt, daß eine Abgrenzung nur unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhangs von § 3 7 Abs. 6 und 7 aaO zu gewinnen ist.

  • BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53

    Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    Zwar war es offensichtlich der Hauptzweck der Neuformulierung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, die bisherigen Abgrenzungsprobleme zwischen dem arbeitsgerichtlichen Urteils verfahren und dem arbeitsgerichtlichen Be schlußverfahren durch Beseitigung des bisherigen Katalogs betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten zu beseitigen (vgl. Regierungsentwurf BT-Drucks. VI/1786 S. 60; BAG AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, Ziff. 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), da nach § 8 Abs. 1 ArbGG u.a. in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG das Beschlußverfahren stattfindet (vgl, auch Protokoll des Ausschusses für Arbeit und SozialOrdnung vom 29.April 1971» 55« Sitzung, ß. 26).

    Das ist aber nicht der alleinige Sinn der gesetzlichen Neuregelung, zumal die Rechtsfolge, welche Verfahrensart anzuwenden ist, erst aus § 8 Abs. 1 ArbGG hervorgeht (a.M. Richardi, Anm. AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG 17, 165 [169] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG; Beschluß vom 13. März 1973 - 1 ABR 15/72 - demnächst AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entbindet die im Beschlußverfahren herrschende Offizialmaxime die Beteiligten nicht davon, die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich die Begründetheit ihres Antrags ergibt.
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers -

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG 17, 165 [169] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG; Beschluß vom 13. März 1973 - 1 ABR 15/72 - demnächst AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entbindet die im Beschlußverfahren herrschende Offizialmaxime die Beteiligten nicht davon, die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich die Begründetheit ihres Antrags ergibt.
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    fachgerecht ausüben, die über ein ausreichendes Maß an sozial politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Kenntnissen verfügten (schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu BT-Drucks. VI/ 2729 S. 14).
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    Sollte gleichwohl eine positive oder negative Entscheidung nach § 57 Abs. 7 Satz 1 BetrVG 1972 noch nach längerer Zeit angefochten werden, so kann das Anfechtungsrecht nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen verwirkt sein (vgl. BAG 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    a) " Der Begriff der Geeignetheit ist ebenso wie der der Erforderlichkeit i.S. des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 (vgl. Beschlüsse vom 9« Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - und 6 . November 1973 - 1 ABR 8/73 -» Ziff. III 4 der Gründe, beide Beschlüsse zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ein unbestimmter Rechts begriff.
  • BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67

    Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    Wenn auch diese gesetzliche Begriffsbestimmung für die Auslegung des § 37 Abs. 7 aaO nicht unmittelbar verbindlich ist, so sind doch bei der uneingeschränkten Übernahme dieses Begriffs aus dem TVG offensichtlich nur Koalitionen gemeint, die Zusammenschlüsse von Einzelgewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden sind und (oder) für das Arbeitsleben eine., erhebliche Bedeutung haben (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7- Aufl., 2 Bd., 1 . Halbbd., S. 180; Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., Anm. zu § 10 a; BAG 21, 98 [104, 105] AP Nr. 25 zu § 2 TVGt BAG AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953» auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorge sehen"{Reuß, RdA 72, 4 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 253.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    stellt jedenfalls gegenüber dem Träger der Veranstaltung einen Verwaltungsakt dar, d.h. eine Maßnahme einer Verwaltungsbehörde, durch die ein Einzelfall auf dem Gebiet dos öffentlichen Rechts einseitig hoheitlich in Ausübung sl.tätlicher Gewalt geregelt wird (BVerwGE 2, 273 ff« [274]j 18, 154 ff«)« Diese Meinung wird allgemein geteilt, Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten sind immer öffentlich-rechtliche Streitigkeiten i.S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wie bereits aus § 42 VwGO folgt.
  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 51.61
    Auszug aus BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
    Eine kasuistische Aufzählung ist nicht erforderlich, wenn der entsprechende Wille des Gesetzgebers im Gesetz Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwGE 15, 34 [36]j Eyermann-Fröhler, VwGO, 5 . Auf1., § 40 Anm. 79 a).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BAG, 11.08.1993 - 7 ABR 52/92

    Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet

    Obwohl es sich bei dem Anerkennungsbescheid nach § 37 Abs. 7 BetrVG um einen Verwaltungsakt der obersten Arbeitsbehörde des Landes handelt, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 25, 452, 460 ff. = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe; BAGE 28, 95, 97 [BAG 06.04.1976 - 1 ABR 96/74] = AP Nr. 23 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAGE 63, 35, 37 f. [BAG 30.08.1989 - 7 ABR 65/87] = AP Nr. 73 zu § 37 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, der sich das Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Dezember 1976 - VII C 47.75 - BB 1977, 899 = VerwRspr Bd. 28, 765 = DÖV 1977, 571 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 162, angeschlossen hat; ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 37 Rz 160; Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 37 Rz 126; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 124; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 208; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 189; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 64; Wiese, BlStSozArbR 1974, 353, 363; Kopp, ArbuR 1976, 333, 336).

    Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren ist auch die richtige Verfahrensart (vgl. BAGE 25, 452, 460 = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe; BAGE 28, 95, 97 [BAG 06.04.1976 - 1 ABR 96/74] = AP Nr. 23 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 35, 37, 38 [BAG 30.08.1989 - 7 ABR 65/87]= AP Nr. 73 zu § 37 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Ob sich das Rechtsschutzinteresse für den Aufhebungsantrag außerdem mit zukünftigen Veranstaltungen gleichen Inhalts begründen läßt (so BAGE 25, 452, 464 = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 5 der Gründe), kann dahingestellt bleiben.

    Der in § 37 Abs. 7 BetrVG verwandte Begriff "geeignet" ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, so daß die Rechtsanwendung des Landesarbeitsgerichts im Rechtsbeschwerdeverfahren nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. BAGE 14, 117, 120 f. = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG, zu 2 der Gründe; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe; BAGE 25, 452, 467 = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).

    Soweit sich diese Auffassung auch dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 1973 (BAGE 25, 452, 468 = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 d der Gründe) entnehmen läßt, hält der Senat, der nunmehr für Rechtsstreitigkeiten über die Anerkennung von Schulungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 7 BetrVG) allein zuständig ist, nicht mehr daran fest.

    b) Für die Geeignetheit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 7 BetrVG kommt es nicht in erster Linie auf die Eignung des Veranstaltungsträgers, sondern vor allem auf die jeweiligen Themen und die Ausgestaltung der Veranstaltung an (BAGE 25, 452, 467 = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 b der Gründe; BAGE 28, 95, 100 [BAG 06.04.1976 - 1 ABR 96/74] = AP Nr. 23 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).

    Die Frage der "Eignung" ist aufgrund einer generalisierenden Betrachtung einheitlich für den gesamten Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes zu beantworten, wobei es genügt, daß die vermittelten Kenntnisse nicht nur in irgendeinem Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit stehen, sondern ihr - allgemein und nicht zu eng gesehen - dienlich und förderlich sind (vgl. BAGE 25, 357, 360 f. = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; BAGE 25, 452, 467 f. = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 c der Gründe; BAGE 28, 95, 101 [BAG 06.04.1976 - 1 ABR 96/74] = AP Nr. 23 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 63, 35, 43 f. [BAG 30.08.1989 - 7 ABR 65/87] = AP Nr. 73 zu § 37 BetrVG 1972, zu B III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. September 1992 - 7 AZR 492/91 - AP Nr. 86 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 30.08.1989 - 7 ABR 65/87

    Schulungs- und Bildungsveranstaltung: Anerkennungsbescheid - Anfechtbarkeit durch

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 452, 460; 28, 95, 97 [BAG 06.04.1976 - 1 ABR 96/74]= AP Nr. 7 und 23 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 4 bzw. II 2 der Gründe; Beschluß vom 5. November 1974 - 1 ABR 146/73 - AP Nr. 19 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die Regelung dient nach der Absicht des Gesetzgebers der Steigerung der Qualifikation der Betriebsratsmitglieder zur sach- und fachgerechten Ausübung ihres Betriebsratsamtes mit seinen quantitativ und qualitativ wachsenden Aufgaben und Anforderungen und damit einer funktionierenden Betriebsverfassung (BAGE 25, 452, 468; 28, 95, 101 [BAG 06.04.1976 - 1 ABR 96/74]= AP Nr. 7 und 23 zu § 37 BetrVG 1972).

    Während es sich bei den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG um solche handeln muß, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderliche Kenntnisse vermitteln, wobei auf die konkreten Verhältnisse des jeweiligen Betriebes und Betriebsrats und die gegenwärtig oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats abzustellen ist, kommt es für die Eignung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG auf die besonderen Verhältnisse des einzelnen Betriebes und die dort anstehenden aktuellen Betriebsratsaufgaben nicht an; hierfür genügt es, daß Kenntnisse vermittelt werden, die - allgemein gesehen - in einem Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit stehen und dieser im weiten Sinne dienlich und förderlich sind (BAGE 25, 357, 360 f.; 25, 452, 467 f.; 28, 95, 101 [BAG 06.04.1976 - 1 ABR 96/74]= AP Nr. 6, 7 und 23 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die Frage der örtlichen Zuständigkeit der obersten Arbeitsbehörde eines Landes richtet sich nach dem sogenannten Trägerprinzip (vgl. mit ausführlicher Begründung: BAG Beschluß vom 18. Dezember 1973, BAGE 25, 452, 464 f. = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, unter III 1 der Gründe).

  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 47.75

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Eignung - Verwaltungsrechtsweg

    Aus den genannten Gründen könnten sie, die Kläger, der Entscheidung des Bundes Arbeitsgerichts vom 18. Dezember 1973 - 1 ABR 35/73 -, mit der das Berufungsurteil übereinstimme, nicht folgen.

    Diese Rechtsauffassung vertritt auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 ABR 35/73 - (AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972 = BB 1974, 601); an ihr hat das Bundesarbeitsgericht in seinen späteren Beschlüssen vom 6. April 1976 - 1 ABR 96/74 - und 102/74 - festgehalten.

    Den zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts hierzu in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 ABR 35/73 - schließt sich der erkennende Senat an.

    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 ABR 35/73 - dargelegt, daß das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren durchaus geeignet sei, Streitigkeiten der vorliegenden Art zu entscheiden.

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann geboten, wenn wirkungsvoller Rechtsschutz dies erfordert (vgl. etwaBeschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 197 f., undvom 23. November 1983 - BVerwG 6 P 12.81 - vgl. auchBeschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135, 140; vgl. auch schonUrteil vom 3. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 47.75 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 162 unter Hinweis auf BAGE 25, 452, 463) [BAG 19.12.1973 - 1 ABR 35/73].
  • BAG, 05.11.1974 - 1 ABR 146/73

    Arbeitgeberverband - Befugnis zur Anfechtung eines Anerkennungsbescheides -

    Ein Arbeitgeberverband, der nach dem Trägerprinzip (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1975 - 1 ABR 35/73 - AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im Verfahren nach § 37 Abs. 7 BetrVG 1972 von der obersten Arbeitsbehörde des Landes nicht zu beteiligen war und auch nicht beteiligt worden ist, hat keine Befugnis zur Anfechtung eines Anerkennungsbescheides über eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung.

    Er ist also der eigentliche Beteiligte, mag er auch durch den Landesverband vertreten werden (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1973 - 1 ABR 35/73 - AP Jfr, 7 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt/ unter Ziff. III 2 der Gründe).

    Die Antragsgegnerin war gemäß dem "Brägerprinzip" auch die zuständige Behörde im Sinne des § 37 Abs. 7 aaO, wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 ABR 35/73 - unter Ziff. Ill 1 der Gründe näher ausgeführt hat (für das Träger prinzip neuerdings, auch Fitting-Auffarth-Kaiser, 11. Aufl., § 37 Anm. 69; GK-Wiese, § 37 Anm. 49 und Wiese, BIStR 73, 340).

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

    Eine Ausnahme hiervon ist dann geboten, wenn wirkungsvoller Rechtsschutz dies erfordert (vgl. etwaBeschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 197 f. undvom 23. November 1983 - BVerwG 6 P 12.81 - vgl. auchBeschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135, 140; vgl. auch schonUrteil vom 3. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 47.75 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 162 unter Hinweis auf BAGE 25, 452, 463) [BAG 19.12.1973 - 1 ABR 35/73].
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 42/94

    Nachträgliche Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung

    Entgegen der Rechtsbeschwerde stehen Sinn und Zweck des Anerkennungsverfahrens einer nachträglichen Anerkennung nicht entgegen (vgl. BAG Beschluß vom 18. Dezember 1973, BAGE 25, 452 = AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73

    Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen

    v her 1973 ~ 1 ABR 35/73 - unter Ziff. II 4 c der Gründe, AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

    Jedenfalls ist die zu dem Verfahren zu gezogene IG Bergbau und Energie durch den angefochtenen Beschluß formell beschwert und muß die Möglichkeit haben, neben dem Betriebsrat als Antragsgegner auch selbst Rechtsbeschwerde einzulegen (vgl. den Pall RAG Beschluß vom 19. Dezember 1928, ARS Bd. 4 ' S. 559 [340]), zumindest mit dem Ziel der Unterstützung des Antrags des Betriebsrats (vgl. auch den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1973, 1 ABR 35/73, AP Nr. 7 zu ä 37 BetrVG 1972, Ziff. II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 Sa 1603/03

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung - von der Gewerkschaft veranstaltetes

    So kann aus koalitionsrechtlichen Gründen kein Arbeitgeber zur Finanzierung seines sozialen Gegenspielers verpflichtet werden (BAG, Urteil vom 21.10.1997, 9 AZR 253/96, AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vgl. auch zu § 37 Abs. 7 BetrVG: BAG, Beschluss vom 18.12.1973, 1 ABR 35/73 APNr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, Beschluss vom 11.08.1993, 7 ABR 52/92, AP Nr. 92 zu § 37 BetrVG 1972, zu gewerkschaftspolitischen und allgemeinbildenden Veranstaltungen).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 60/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

  • BAG, 17.12.1981 - 6 AZR 546/78

    Schulungsveranstaltung - Lohnfortzahlung

  • LAG Hessen, 12.07.1989 - 11 Sa 285/89

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Nachgewährung von Urlaub wegen der

  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 96/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsbefugnis am arbeitsgerichtlichen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.04.1985 - 13 A 16/85

    Anerkennung einer Bildungsveranstaltung im Sinne des Niedersächsischen

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