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   BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77   

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BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77 (https://dejure.org/1979,608)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1979 - 3 AZR 330/77 (https://dejure.org/1979,608)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 (https://dejure.org/1979,608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von drohenden Steuernachforderungen - Erstattungsanspruch - Ausschlußklausel - Tarifliche Ausschlußfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 236
  • NJW 1979, 2223
  • MDR 1979, 702
  • DB 1979, 1281
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Freistellungs- und Erstattungsansprüche werden gleichermaßen von der Ausschlußklausel des § 72 MTB II erfaßt und zwar als Einheit (Ergänzung zu BAG AP Nr. 20 zu § 670 BGB [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]).

    Das ergibt sich aus der tariflichen Verfallklausel des § 72 MTB II. Lohnsteuerfreistellungs- und Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und werden deshalb wie alle anderen arbeitsvertraglichen Ansprüche von § 72 MTB II erfaßt (BAG AP Nr. 20 zu § 670 BGB; auch zum Abdruck in Band 26 der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Auch hier besteht die Möglichkeit, daß das Finanzamt den lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch nimmt, so daß Freistellungs- und Erstattungsansprüche gegenstandslos werden (Wiedemann-Stumpf, aaO, § 4 Anm. 431; Wiedemann, Anm. zu AP Nr. 20 zu § 670 BGB [unter 3 b]; Leser, aaO, unter I G II 5 c bb).

  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Die tarifliche Ausschlußfrist beginnt dann, wenn feststeht, daß der Arbeitgeber mit einer Steuernachforderung rechnen muß (Ergänzung zu BAG 20, 230 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB).

    Demgegenüber kann sich der Beklagte nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1967 (BAG 20, 230 â- AP Nr. 17 zu § 670 BGB) berufen.

  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch,

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Solange noch nicht feststeht, ob ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis erforderlich ist, kann dem freistellungsbe rechtigten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht zugemutet werden das Arbeitsverhältnis mit einer Streitfrage zu belasten, die möglicherweise keine praktische Bedeutung gewinnt (AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [unter II 1 der Gründe] und AP Nr. 32 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter 2 c der Gründe beide mit zustimmender Anmerkung von Götz Hueck; BAG AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter II 2 c der Gründe]; Wiede mann-Stumpf, TVG, 5» Aufl., § 4 Anm. 430; Leser, AE-Blattei "Ausschlußfristen I" G II 6).
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Das entsprich der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BA AP Nr. 1, 2 und 4 zu § 670 BGB; BAG 6, 52 [53 ff. ] = AP Nr. 5 § 670 BGB; BAG 7, 1 [2 ff.] = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 10 [109 f.3 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 15, 168 [172] AP Nr. zu § 670 BGB [ zu4 der Gründe]; BAG AP Nr. 19 zu § 670 BGB [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 24.10.1958 - 4 AZR 114/56

    Bruttovergütung - Schuldner der Steuern - Schuldner der Abgaben -

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Das entsprich der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BA AP Nr. 1, 2 und 4 zu § 670 BGB; BAG 6, 52 [53 ff. ] = AP Nr. 5 § 670 BGB; BAG 7, 1 [2 ff.] = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 10 [109 f.3 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 15, 168 [172] AP Nr. zu § 670 BGB [ zu4 der Gründe]; BAG AP Nr. 19 zu § 670 BGB [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Das entsprich der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BA AP Nr. 1, 2 und 4 zu § 670 BGB; BAG 6, 52 [53 ff. ] = AP Nr. 5 § 670 BGB; BAG 7, 1 [2 ff.] = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 10 [109 f.3 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 15, 168 [172] AP Nr. zu § 670 BGB [ zu4 der Gründe]; BAG AP Nr. 19 zu § 670 BGB [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 25.04.1974 - 3 AZR 371/73

    Fahrlässigkeit - Verwendung eines unrichtigen Statikerplanes - Alleinige

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Das setzt bei Zahlungsansprüchen voraus, daß sie wenigstens annähernd beziffert werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe] und zu letzt BAG AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b ] ).
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Solange noch nicht feststeht, ob ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis erforderlich ist, kann dem freistellungsbe rechtigten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht zugemutet werden das Arbeitsverhältnis mit einer Streitfrage zu belasten, die möglicherweise keine praktische Bedeutung gewinnt (AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [unter II 1 der Gründe] und AP Nr. 32 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter 2 c der Gründe beide mit zustimmender Anmerkung von Götz Hueck; BAG AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter II 2 c der Gründe]; Wiede mann-Stumpf, TVG, 5» Aufl., § 4 Anm. 430; Leser, AE-Blattei "Ausschlußfristen I" G II 6).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 411/65

    Tarifliche Ausschlußklausel - Entstehung einer Forderung - Rückgrifforderung -

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Solange noch nicht feststeht, ob ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis erforderlich ist, kann dem freistellungsbe rechtigten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht zugemutet werden das Arbeitsverhältnis mit einer Streitfrage zu belasten, die möglicherweise keine praktische Bedeutung gewinnt (AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [unter II 1 der Gründe] und AP Nr. 32 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter 2 c der Gründe beide mit zustimmender Anmerkung von Götz Hueck; BAG AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter II 2 c der Gründe]; Wiede mann-Stumpf, TVG, 5» Aufl., § 4 Anm. 430; Leser, AE-Blattei "Ausschlußfristen I" G II 6).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

    Auszug aus BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
    Das setzt bei Zahlungsansprüchen voraus, daß sie wenigstens annähernd beziffert werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe] und zu letzt BAG AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b ] ).
  • LAG Hamm, 03.02.1977 - 8 Sa 1278/76
  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Finanzamt den lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch nehmen kann, so dass Freistellungs- und Erstattungsansprüche des Arbeitgebers gegenstandslos wären (vgl. BAG 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - zu 3 a, b der Gründe, BAGE 31, 236) .
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (BAG 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - BAGE 26, 187; 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - BAGE 31, 236, 238 ; 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222 ).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    Ein Zahlungsanspruch auf Erstattung der Steuerbeträge (vgl. dazu BAGE 20, 230 [BAG 01.12.1967 - 3 AZR 459/66]; 26, 187; 31, 236; 45, 222 = AP Nr. 17, 20, 21, 22 zu § 670 BGB) kommt nur dann in Betracht, wenn die Klägerin die Steuern tatsächlich abgeführt hat.
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