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BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 192/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung - Beschäftigung als Sachbearbeiterin in einer Kreisstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der DDR - Ersatzlose Auflösung der bisherigen Beschäftigungsstelle im Zuge der Deutschen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 13.08.1992 - 13 (9) Ca 6157/91
- LAG Sachsen, 20.01.1993 - 6 Sa 8/92
- BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 192/93
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 626/96
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf (kw-Vermerk)
Die Kündigung nach Abs. 4 Ziff. 3 EV ist nur dann zulässig, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Auflösung der Beschäftigungsstelle ausgesprochen wird (Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - BAGE 76, 352, 356 f. = AP Nr. 7 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu C I 1, 2 der Gründe; Senatsurteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 192/93 -, n.v., zu II 2 a der Gründe). - BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 388/95
Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Verwendbarkeit
Eine Beschäftigungsstelle wird ersatzlos aufgelöst, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die bisherige organisatorische Verwaltungseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln aufgibt und deren Verwaltungstätigkeit dauerhaft einstellt (…Senatsurteil vom 26. Mai 1994, aaO, zu C I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 192/93 - n.v., zu II 2 a der Gründe). - LAG Sachsen, 16.06.1995 - 3 Sa 1572/94
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen auf den Einigungsvertrag gestützten …
Von einer ersatzlosen Auflösung einer solchen Beschäftigungsstelle ist dann zu sprechen, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die räumliche- Einheit aufgibt und deren Verwaltungstätigkeit dauerhaft einstellt (vgl. auch BAG, Urteil vom 19.01.1995 - 8 AZR 192/93 -).