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   BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98   

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BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98 (https://dejure.org/2000,2465)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 4 AZR 837/98 (https://dejure.org/2000,2465)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 (https://dejure.org/2000,2465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT-O/VKA § 22; ; BAT-O/VKA § 23; ; VergGr. I b; ; VergGr. I a "Ärzte" der Anl. 1 a zum BAT-O/VKA; ; BÄrzteO § 14 Abs. 1 Satz 2; ; BÄrzteO § 14 Abs. 1 Satz 3; ; ÖGDG-MV § 15 (Geset... z über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Schulärztin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    §§ 22, 23, Anl. 1 a BAT-O/VKA; § 14 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BÄrzteO; Ges. über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land M-V
    Tarifrecht/Vergütung/in DDR erworbene Approbation und Facharztbezeichnung/Berechtigung zur Weiterführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 238
  • NJ 2000, 614 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 163
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.1998 - 5 Sa 243/97

    Eingruppierung eines Facharzts in jugendärztlichen Diensten in

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
    Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - 5 Sa 243/97 -.

    4 AZR 837/98 5 Sa 243/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 17. August 1998 - 5 Sa 243/97 - wird insoweit zurückgewiesen, als die Klage unter entsprechender Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 14. April 1997 - 3 Ca 1554/96 - für die Zeit bis zum 2. Oktober 1998 abgewiesen worden ist.

    Im übrigen werden auf die Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 17. August 1998 - 5 Sa 243/97 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen.

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats verwenden die Tarifvertragsparteien des BAT mit dem Begriff Arzt einen Rechtsbegriff, der durch die gesetzlichen Regelungen des Medizinalrechts der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben ist (ua. BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218).
  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
    heißt notwendig sein (BAG 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24).
  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
    Von dieser beschränkten Anerkennung einer ärztlichen Tätigkeit in der ehemaligen DDR für die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen einer ärztlichen Tätigkeit ist der Senat wiederholt ausgegangen (BAG 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - BAGE 66, 306; BAG 14. April 1999 - 4 AZR 215/98 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 12).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 215/98

    Approbation als Arzt nach dem Recht der DDR - Vergütungswirksamkeit nach dem

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
    Von dieser beschränkten Anerkennung einer ärztlichen Tätigkeit in der ehemaligen DDR für die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen einer ärztlichen Tätigkeit ist der Senat wiederholt ausgegangen (BAG 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - BAGE 66, 306; BAG 14. April 1999 - 4 AZR 215/98 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 12).
  • BAG, 31.05.1989 - 4 AZR 108/89

    Eingruppierung: Facharzt für innere Medizin

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
    Der von der Revision genannten Entscheidung des Senats vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 läßt sich ein abweichender Rechtssatz nicht ableiten.
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
    Das Landesarbeitsgericht hat ausgehend von der ständigen Rechtsprechung zum Begriff des Arbeitsvorganges (ua. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237) angenommen, daß die Schuluntersuchungen mit einem Zeitanteil von unstreitig 60 % einen Arbeitsvorgang darstellen.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    (1) Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der gefestigten Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht (28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 6) und die Tätigkeit die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert (Senat 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 221; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).

    Dies gilt insbesondere für die vergütungsrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Facharztes (vgl. 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).

    Bei dieser kommt es dabei darauf an, ob die dem Angestellten zugewiesenen Aufgaben nicht ohne die eine oder andere bestimmte Facharztqualifikation fachgerecht erfüllt werden können, wenn und weil die allgemeine auf Grund der ärztlichen Ausbildung bis zur Approbation erworbene Qualifikation, ggf. ergänzt durch allgemeine oder besondere Berufserfahrung, nicht genügt (Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - aaO).

  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 443/02

    Eingruppierung einer Gutachterärztin

    Die fachärztliche Tätigkeit im Sinne der Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 7 der Anlage 1 a zum BAT-O/BL setzt bei einem Arzt oder bei einer Ärztin, der (die) die Approbation und Facharztanerkennung in der ehemaligen DDR erhalten hat, voraus, daß die Approbation nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BÄrzteO fortgilt (Bestätigung von Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenbereich lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Sinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein (23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277, zu 4 a der Gründe).

    Einschränkungen gegenüber der normalen Tätigkeit einer Fachärztin für Allgemeinmedizin bedeuten nicht notwendigerweise eine Minderung der Qualifikationsanforderungen, auch wenn eine hausärztliche Betreuung oder lebensbegleitende Behandlung von Patienten nicht stattfindet (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - aaO, zu 6 b bb der Gründe betreffend Fachärztin für Kinderkrankheiten in der Tätigkeit einer Schulärztin mit schulärztlichen Untersuchungen).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238) .
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Daher ist davon auszugehen, daß der Begriff in seinem gesetzlichen Bedeutungsumfang verwendet werden sollte (vgl. Senat 12. Juni 2003 - 8 AZR 288/02 - zVv.; BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277, jeweils zum in Tarifverträgen verwendeten Begriff des Arztes).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der ständigen Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht (zB 28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 6) und die Tätigkeit gerade die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten erfordert (zB 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).
  • BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 288/02

    Eingruppierung eines approbierten Psychotherapeuten

    Von dieser Bedeutung ist der Vierte Senat in ständiger Rechtsprechung im Rahmen des Bundesangestelltentarifvertrages - anders als der Kläger meint und im übrigen auch nach dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (vgl. zB 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277) - ausgegangen; im Bereich der privaten Kliniken gilt nichts anderes.

    Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer als Arzt oder Ärztin nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland approbiert, nach näherer gesetzlicher Maßgabe zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes befugt ist (§ 2 Abs. 2 BÄrzteO) oder nach § 2 Abs. 3 oder 4 BÄrzteO zur Ausübung des ärztlichen Berufes befugt ist (§ 2a BÄrzteO) (BAG 23. November 1983 - 4 AZR 432/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 81; 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 235 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 71; 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - aaO).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06

    Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof

    Bei der tariflichen Bewertung der Tätigkeit eines Facharztes ebenso wie eines Fachtierarztes kommt es darauf an, ob die dem Angestellten zugewiesenen Aufgaben ohne eine Facharzt- bzw. Fachtierarztqualifikation nicht fachgerecht erfüllt werden können, weil die allgemeine auf Grund der ärztlichen bzw. tierärztlichen Ausbildung bis zur Approbation erworbene Qualifikation, ggf. ergänzt durch allgemeine oder besondere Berufserfahrung, nicht genügt (zB 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238).
  • LAG Hessen, 17.11.2006 - 3 Sa 1074/05

    Eingruppierung - Fachärztin für Sportmedizin - BAT Anl 1a VerGr Ia Fallgr 1

    Durch die Vereinbarung des Funktionsmerkmals "Facharzt" haben die Tarifvertragsparteien mit für die Gerichte bindender Wirkung bestimmt, dass bei diesem tariflichen Tätigkeitsmerkmal alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (vgl. BAG 07. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - zu I. 4. d.Gr., m.w.N.; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3. d.Gr.).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenbereich lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Sinn zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein (BAG 06. August 2003 - 4 AZR 443/02 - zu II. 5. b) bb) bbb) (1) d.Gr.; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 4. a) d.Gr.).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 29. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238, 242).
  • LAG Niedersachsen, 12.08.2019 - 8 TaBV 19/19

    Tarifliche Eingruppierung bei gemischten Tätigkeiten im Einzelhandel; Abgrenzung

    Denn der Tarifvertrag enthält keine eigene Definition zu den Begriffen, was darauf schließen lässt, dass diese in ihrem gesetzlichen Bedeutungsumfang verwendet werden sollten (BAG vom 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - juris Rn. 5; vgl. auch BAG vom 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - juris Rn. 26, 27; vom 12. Juni 2003 - 8 AZR 288/02 - juris Rn. 30; vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - juris Rn. 45) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 6 TaBV 17/11

    Beschlussfassung des Betriebsrats bei Interessenkollision - Umgruppierung -

  • LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 2093/00

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe;

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 17.07.2009 - AS 19/09

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

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