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   BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98   

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BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98 (https://dejure.org/2000,11898)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 4 AZR 911/98 (https://dejure.org/2000,11898)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 911/98 (https://dejure.org/2000,11898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    § 113 Abs. 1 InsO und Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu betriebsbedingten Kündigungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung und Auslegung eines Ergänzungstarifvertrages zur Beschäftigungssicherung im Konkursfall; Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Konkursverwalter; Besondere Klagefrist nach § 113 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Bindung des Konkursverwalters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
    § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO verdrängt lediglich längere einzelarbeitsvertragliche Kündigungsfristen (vgl. Zweiter Senat 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - AP InsO § 113 Nr. 1) und längere tarifvertragliche Kündigungsfristen (Senat 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - NZA 1999, 1331 = FA 1999, 409 insoweit nur Leitsätze veröffentlicht auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und einzelarbeitsvertraglich vereinbarte Unkündbarkeit und tarifvertraglich vereinbarte Unkündbarkeit sei es in der Form des Ausschlusses oder der Beschränkung der ordentlichen Kündigung (Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Hinsichtlich der Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 16. Juni 1999 (- 4 AZR 191/98 - aaO).

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
    Denn aus dem normativen Charakter der Betriebsvereinbarung folgt, daß ihre Auslegung den Regeln über die Auslegung von Tarifverträgen folgt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. zB 8. November 1988 - 1 AZR 721/87 - BAGE 60, 94; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 77 Rn. 15 mwN).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
    § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO verdrängt lediglich längere einzelarbeitsvertragliche Kündigungsfristen (vgl. Zweiter Senat 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - AP InsO § 113 Nr. 1) und längere tarifvertragliche Kündigungsfristen (Senat 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - NZA 1999, 1331 = FA 1999, 409 insoweit nur Leitsätze veröffentlicht auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und einzelarbeitsvertraglich vereinbarte Unkündbarkeit und tarifvertraglich vereinbarte Unkündbarkeit sei es in der Form des Ausschlusses oder der Beschränkung der ordentlichen Kündigung (Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
    Es hat auf die Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1987 (- 4 AZR 150/86 - AP TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 14) abgestellt.
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
    § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO verdrängt lediglich längere einzelarbeitsvertragliche Kündigungsfristen (vgl. Zweiter Senat 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - AP InsO § 113 Nr. 1) und längere tarifvertragliche Kündigungsfristen (Senat 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - NZA 1999, 1331 = FA 1999, 409 insoweit nur Leitsätze veröffentlicht auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und einzelarbeitsvertraglich vereinbarte Unkündbarkeit und tarifvertraglich vereinbarte Unkündbarkeit sei es in der Form des Ausschlusses oder der Beschränkung der ordentlichen Kündigung (Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.1998 - 15 Sa 87/98

    Zustimmung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine durch den

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. November 1998 - 15 Sa 87/98 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15

    Zulässigkeit einer dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen aufgrund eines

    Die Vereinbarung in einem Sanierungstarifvertrag, dass betriebsbedingte Kündigungen befristet ausgeschlossen sind und nur in unvorhergesehenen, wirtschaftlich dringenden Fällen mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässig sind, wird vom Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 Satz 1 InsO verdrängt (Abgrenzung zu BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98, juris).

    Hierzu bezieht sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.2000 (4 AZR 911/98).

    Das überrascht deshalb, weil derselbe Senat in einer anderen Entscheidung vom selben Tag - nicht tragend - ausgeführt hat, dass eine tarifvertragliche Regelung, wonach betriebsbedingte Kündigungen befristet nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich waren, nur eine "verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes aus kollektiver Ebene" darstelle, die von § 113 InsO nicht verdrängt werde (BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98, n. v. juris Rz. 33).

    Entgegen der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 4 AZR 911/98 geäußerten - nicht tragenden - Auffassung kann eine solche Regelung nicht als bloße verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes auf kollektiver Ebene angesehen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall -keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiert.

    Die Verweise des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung 4 AZR 911/98 auf ähnliche Regelungen in gesetzlichen Zustimmungserfordernissen für Funktionsträger in der Betriebsverfassung, für Schwerbehinderte, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit greifen nach Auffassung der Kammer nicht.

  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

    Es kann offenbleiben, ob eine tarifvertragliche Regelung im Geltungsbereich des § 117 Abs. 2 BetrVG, die regelt, dass betriebsbedingte Kündigungen nur nach Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplanes mit der Gewerkschaft ausgesprochen werden dürfen, in der Insolvenz in Analogie zu § 113 Satz 2 InsO unwirksam ist (vgl. auch LAG Düsseldorf vom 18.11.2015 - 4 Sa 478/15 (Revision: 6 AZR 165/16) gegen BAG vom 19.01.2000 - 4 AZR 911/98) oder in Analogie zu § 122 Abs. 1 Satz 1 InsO zumindest bedingt zeitlich begrenzt gilt.

    Entsprechend, ob man dieser Frage durch einschränkende Auslegung des § 2 Abs. 2 Satz 2 TV Pakt trotz der dortigen Formulierung "egal aus welchen Gründen" aus dem Wege gehen kann (vgl. die Ausweichstrategie des BAG in BAG [19.01.2000] - 4 AZR 911/98 - juris Rn. 35 ff.).

    Und ob - wenn nicht - entgegen BAG [19.01.2000] - 4 AZR 911/98 (verteidigend der BAG-Richter Linck in HK-InsO/Linck, 8. Aufl., 2016, § 113 InsO Rn. 17; nur distanziert referierend ErfK/Müller-Glöge, 17. Aufl. 2017, InsO, § 113 Rn. 6) und mit dem widersprechenden LAG Düsseldorf [18.11.2015] - 4 Sa 478/15 (Revision: BAG - 6 AZR 165/16) = LAGE § 113 InsO Nr. 16 = ZIP 2016, 737) sowie mit der entsetzten insolvenzrechtlichen Einheitsfront (KK-InsO/Hess, 2017, § 113 Rn. 696 m.w.N.; MK-InsO/Caspers, 3. Aufl., 2013, § 113 Rn. 18 m.w.N.; Kübler/Prütting/Bork (KPB)/Moll, InsO, Lbl.

  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 8 Ca 1069/18
    Ein solches Zustimmungserfordernis sei allerdings so auszulegen, dass im Falle der Insolvenz die Zustimmung des Betriebsrates nicht erforderlich ist (BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98, Juris).

    Entgegen der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 4 AZR 911/98 geäußerten - nicht tragenden - Auffassung kann eine solche Regelung nicht als bloße verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes auf kollektiver Ebene angesehen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall -keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiert.

    Die Verweise des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung 4 AZR 911/98 auf ähnliche Regelungen in gesetzlichen Zustimmungserfordernissen für Funktionsträger in der Betriebsverfassung, für Schwerbehinderte, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit greifen nach Auffassung der Kammer nicht.

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