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   BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04   

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https://dejure.org/2006,1124
BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04 (https://dejure.org/2006,1124)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04 (https://dejure.org/2006,1124)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 (https://dejure.org/2006,1124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Arbeitnehmerin auf rückwirkende Zahlung erhöhten Entgelts; Insolvenzrechtliche Einordnung arbeitsvertraglicher Vergütungsansprüche; Einstufung des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitslohns als Masseverbindlichkeit; Vereinbarung eines rückwirkenden ...

  • Judicialis

    InsO § 42; ; InsO § 55; ; InsO § 108; ; InsO § 133; ; BGB § 133; ; BGB § 138; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 614 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrecht; Insolvenzrecht - Für den Fall der Insolvenz vereinbarte Vergütungserhöhung; Vergütungsdifferenzen als Masseverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sanierungsbeitrag des Arbeitnehmers: Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz ? Weder sittenwidrig noch anfechtbar, wenn Sanierungsbedarf bis zur Insolvenz andauert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 1
  • ZIP 2006, 1366
  • NZI 2007, 47
  • NZI 2007, 58
  • BB 2007, 52
  • DB 2006, 2295
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R

    Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung -

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft, beurteilt sich auf der Grundlage des aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakters der Vereinbarung (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - BSGE 92, 254; BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - BGHZ 107, 92, 97).

    Unter den Anwendungsbereich des § 138 BGB fallen daher auch Rechtsgeschäfte, die gegen rechtlich geschützte Belange der Allgemeinheit verstoßen, wobei sich die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts bereits aus dessen Inhalt ergeben kann (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - aaO mwN).

    Das Bundessozialgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossene Betriebsvereinbarung als sittenwidrig angesehen, die den Fälligkeitszeitpunkt einer Jahresonderzahlung in den Insolvenzgeldzeitraum vorverlegte, um die Sonderzahlung zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit und damit letztlich zu Lasten der Umlageverpflichteten zu sichern (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - aaO).

  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92

    Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Im Verhältnis zu den Gläubigern gehen die besonderen Bestimmungen der Insolvenz- bzw. Gläubigeranfechtung den Nichtigkeitsbestimmungen der §§ 134, 138 BGB grundsätzlich vor (BGH 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92 - ZIP 1993, 521).

    Dann könnte die Insolvenzklausel insoweit wegen objektiver Gläubigerbenachteiligung gemäß § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sein, weil die speziell für den Insolvenzfall auferlegten Vermögensnachteile über die gesetzlichen Folgen hinausgehen und nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind (Teilanfechtung, vgl. BGH 11. November 1993 - IX ZR 257/92 - BGHZ 124, 76 für den Fall einer Insolvenzklausel, nach der eine Breitbandverteilanlage für Ton- und Fernseh-Rundfunkversorgung im Falle der Insolvenz "entschädigungslos" in das Eigentum des Vertragspartners des späteren Insolvenzschuldners übergehen sollte; BGH 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92 - ZIP 1993, 521 betreffend Anfechtbarkeit einer Sicherungsabtretung mit vereinbartem Verfügungsrecht des Zessionars (nur) im Falle der Zahlungseinstellung durch den Sicherungsgeber; FK-InsO/Dauernheim 4. Aufl. § 133 Rn. 15; MünchKommInsO-Kirchhof § 143 Rn. 18).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Dabei kann der Arbeitnehmer nach § 108 Abs. 2 InsO Ansprüche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nur als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527), dh.

    Unter § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO fallen demnach alle Lohn- und Gehaltsansprüche, die aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erwachsen, und zwar in der Höhe, die sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergibt, sowie alle sonstigen Ansprüche, die sich aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527; Uhlenbruck/Berscheid in Uhlenbruck Insolvenzordnung 12. Aufl. § 55 Rn. 60).

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Dann könnte die Insolvenzklausel insoweit wegen objektiver Gläubigerbenachteiligung gemäß § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sein, weil die speziell für den Insolvenzfall auferlegten Vermögensnachteile über die gesetzlichen Folgen hinausgehen und nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind (Teilanfechtung, vgl. BGH 11. November 1993 - IX ZR 257/92 - BGHZ 124, 76 für den Fall einer Insolvenzklausel, nach der eine Breitbandverteilanlage für Ton- und Fernseh-Rundfunkversorgung im Falle der Insolvenz "entschädigungslos" in das Eigentum des Vertragspartners des späteren Insolvenzschuldners übergehen sollte; BGH 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92 - ZIP 1993, 521 betreffend Anfechtbarkeit einer Sicherungsabtretung mit vereinbartem Verfügungsrecht des Zessionars (nur) im Falle der Zahlungseinstellung durch den Sicherungsgeber; FK-InsO/Dauernheim 4. Aufl. § 133 Rn. 15; MünchKommInsO-Kirchhof § 143 Rn. 18).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326) ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment).
  • LAG Berlin, 03.09.2004 - 6 Sa 1315/04

    Entgeltvereinbarung für den Insolvenzfall

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 3. September 2004 - 6 Sa 1315/04 - aufgehoben.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Die vereinbarte Regelung muss sonach nicht nur nach den subjektiven Beweggründen, sondern auch nach dem objektiven Gehalt - und insoweit auch nach ihren möglichen Auswirkungen auf die Rechtsstellung Dritter - mit den guten Sitten in Einklang stehen (vgl. BGH 8. Dezember 1982 - IVb ZR 333/81 - BGHZ 86, 82).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Der Vergütungsanspruch wird zwar gemäß § 611 BGB grundsätzlich durch die tatsächliche Leistung der geschuldeten Dienste erworben, er setzt diese aber nicht zwingend voraus (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108).
  • LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97

    Nichtigkeit eines auf Täuschung des Arbeitsamtes gerichteten

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Mit der "Vereinbarung" vom Januar 1998 sollte anders als zum Beispiel in dem der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (27. November 1997 - 8 Sa 1263/97 - LAGE BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 22) zugrunde liegenden Fall nicht durch Täuschung auf die Entscheidung der Bundesanstalt für Arbeit Einfluss genommen werden, sondern die Vertragsparteien wollten den Beitrag der Klägerin zur Sanierung des Unternehmens für den Fall relativieren, dass diese nicht gelingt.
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
    Selbst wenn die Bedingung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt und der Anspruch erst in diesem Zeitpunkt entsteht, ist der Abfindungsanspruch nur eine Insolvenzforderung, keine Masseverbindlichkeit (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98).
  • BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 269/66

    Stundung von Gehaltsforderungen - Bevorrechtigte Konkursforderung -

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schaffung einer Aufrechnungslage

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Beruft sich der Arbeitnehmer dagegen auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. § 55 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung handelt (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 14, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 15, BAGE 117, 1) .

    Werden Ansprüche durch Vereinbarungen des Schuldners vor Insolvenzeröffnung begründet, handelt es sich demgegenüber auch für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung nicht um Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 16, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 16, BAGE 117, 1) .

    Fallen die Zeitabschnitte in die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 18, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .

    Das folgt schon daraus, dass die Forderungen weder synallagmatisch mit Arbeitsleistungen nach Insolvenzeröffnung verknüpfte Ansprüche auf Arbeitsentgelt noch sonstige Ansprüche sind, die sich aus dem bloßen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 18, 20, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .

    Ansprüche mit Entgeltcharakter entstehen im insolvenzrechtlichen Sinn mit den Zeitabschnitten, nach denen die Vergütung zu bemessen ist (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Entgeltansprüche aufschiebend bedingt waren, wie es die Beklagte noch in den Vorinstanzen angenommen hat, oder aber aufgrund von § 6 Satz 3 SR ein durch das Wirksamwerden der betriebsbedingten Beendigungskündigung auflösend bedingter Erlass der Forderung zustande kam, wovon der Kläger ausgeht (vgl. zu der Unterscheidung BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 21 ff., BAGE 117, 1) .

    (3) Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 19. Januar 2006 (- 6 AZR 529/04 - Rn. 14 ff., BAGE 117, 1) .

    Bei Konkurs, Schließung des Betriebs oder betriebsbedingter Kündigung sollte die Klägerin für die zwölf Monate vor ihrem Ausscheiden hinsichtlich ihrer monatlichen Vergütung so gestellt werden, wie sie ohne die Teilzeitvereinbarung gestanden hätte (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 22, BAGE 117, 1) .

    Die Klägerin verlangte Differenzvergütung für die Monate März bis Juni 2003 (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 4 f., BAGE 117, 1) .

    Er hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass diese Zeitabschnitte in die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fielen (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Der Abschluss des Arbeitsvertrags reicht für die Entstehung des Anspruchs nicht aus (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 18, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1; BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - aaO) .
  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 213/21

    Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem

    Dies ist der Fall, wenn der Vertrag als Teil einer Sanierung des Schuldners zustande kommt und die Klausel dazu dient, die Risiken eines Scheiterns der Sanierung abzumildern (vgl. den der Entscheidung BAGE 117, 1 ff zugrunde liegenden Sachverhalt; Berger, ZInsO 2016, 2111, 2112, 2117 f).
  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 248/14

    Insolvenzanfechtung der unentgeltlichen Zuwendung des Bezugsrecht aus einer

    b) Eine eventuelle Unwirksamkeit der Bezugsrechtsbestimmung vom 28. März 2012 wegen der möglichen Unwiderruflichkeit der ursprünglich gewährten Bezugsrechte steht der Annahme einer Rechtshandlung gemäß § 129 Abs. 1 InsO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3148; vom 22. März 2001 - IX ZR 373/98, NZI 2001, 360; BAG, NZI 2007, 58 Rn. 31).
  • LAG Düsseldorf, 01.09.2006 - 17 Sa 254/06

    Einordnung einer im Zusammenhang mit der Altersteilzeit vereinbarten Abfindung

    Dabei kann der Arbeitnehmer nach § 108 Abs. 2 InsO Ansprüche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nur als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04; BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Die wegen einer Insolvenzforderung gegen den Insolvenzverwalter erhobene Leistungsklage ist unzulässig (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04; BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00, AP Nr. 1 zu § 209 InsO).

    In den dort genannten Fällen kann der Gläubiger den Insolvenzverwalter auf Zahlung aus der Masse in Anspruch nehmen (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04; BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 602/03, AP Nr. 9 zu § 55 InsO; BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 275/01, AP Nr. 1 zu § 38 InsO; Uhlenbruck/Berscheid in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 55 Rn. 70).

    Danach werden von dieser Vorschrift insbesondere Arbeitsverhältnisse erfasst, die der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Tätigkeit selbst begründet hat (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04).

    Wird eine Abfindungsforderung durch eine Vereinbarung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, liegt auch für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04; BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 275/01, AP Nr. 1 zu § 38 InsO; BAG vom 27.10.1998 - 1 AZR 94/98, AP Nr. 29 zu § 61 KO; BAG vom 06.12.1984 - 2 AZR 348/81, AP Nr. 14 zu § 61 KO; BAG vom 25.02.1981 - 5 AZR 922/78, AP Nr. 6 zu § 61 KO; LAG Köln vom 28.04.2005 - 5 Sa 1409/04, NZA-RR 2005, 597; LAG Rheinland-Pfalz vom 25.11.2004 - 6 Sa 524/04, n.v.; Uhlenbruck/Berscheid in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 55 Rn. 11).

    Unter § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO fallen demnach alle Lohn- und Gehaltsansprüche, die aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Verfahrenseröffnung erwachsen, sowie alle sonstigen Ansprüche, die sich aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Selbst wenn die Bedingung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt und der Anspruch erst in diesem Zeitpunkt entsteht, ist der Abfindungsanspruch nur eine Insolvenzforderung, keine Masseverbindlichkeit (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04).

    Gemäß § 133 BGB ist bei der Auslegung einer Willenserklärung ausgehend vom Wortlaut der Erklärung der wirkliche Wille zu erforschen (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Darüber hinaus muss der geltend gemachte Anspruch erst nach Verfahrenseröffnung entstanden sein (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .

    Bei einer solchen Bedingung tritt die Rechtsänderung gemäß § 158 Abs. 2 BGB sofort ein (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 26, BAGE 117, 1) .

  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Wenn dann in Wahrheit eine Insolvenzforderung vorliegt, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - BAGE 104, 94; 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 -BAGE 110, 135; zuletzt Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1).

    Wird eine Abfindungsforderung durch eine Vereinbarung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, liegt auch für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor (Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1; BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - BAGE 102, 82).

    Unter § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO fallen alle Lohn- und Gehaltsansprüche, die aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erwachsen, und zwar in der Höhe, die sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergibt, sowie alle sonstigen Ansprüche, die sich aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben (Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1, zu II 1 c der Gründe; BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 -NZA 2005, 527; Uhlenbruck/Berscheid in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 60).

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    Leistet der Arbeitnehmer allerdings zur Rettung seines Arbeitgebers einen Sanierungsbeitrag durch einen auf die Insolvenz bezogenen auflösend bedingten Lohnverzicht, steht bei diesem einheitlichen Rechtsgeschäft ersichtlich der von der Rechtsordnung anerkannte und sogar gewünschte Sanierungszweck im Vordergrund (BAG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 = BAGE 117, 1 = AP Nr. 13 zu § 55 InsO).

    Der Senat teilt aber jedenfalls die Einschätzung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 19. Januar 2006, aaO) und Literatur (Hanau ZIP 2002, 2028, 2029; krit mit Lösungsansatz über § 184 SGB III Bayreuther ZIP 2008, 573, 580), dass tarifliche Sanierungsregelungen, die im Ergebnis sicherstellen sollen, dass der Arbeitnehmer für die rechtlich geschuldete volle Arbeitsleistung auch die volle Vergütung verlangen darf, nicht ohne weiteres als Vereinbarung zu Lasten Dritter dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwider laufen (zur Sittenwidrigkeit einer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossenen, die Fälligkeit einer Jahressonderzahlung verschiebenden Betriebsvereinbarung BSG, Urteil vom 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).

    Dementsprechend geht auch die Beklagte in ihren Durchführungsanweisungen zu § 183 SGB III davon aus, dass der zu Sanierungszwecken vorgenommene Lohnverzicht mit anschließenden Vergütungserhöhungen für den Fall der Insolvenz, zumindest wenn der Sanierungsbeitrag bis zur Insolvenz angedauert hat, weder mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaftet noch anfechtbar iS des § 184 Abs. 1 Nr. 2 SGB III ist (Ziff 5.1, Stand September 2007 im Anschluss an BAG, Urteil vom 19. Januar 2006, aaO; vgl auch Peters-Lange in Gagel, SGB III, § 184 RdNr 18).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    Darüber hinaus muss der geltend gemachte Anspruch erst nach Verfahrenseröffnung entstanden sein (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .

    Bei einer solchen Bedingung tritt die Rechtsänderung gemäß § 158 Abs. 2 BGB sofort ein (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 26, BAGE 117, 1) .

  • BSG, 24.08.2017 - B 11 AL 16/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch -

    Für den Fall eines solchen Lohnverzichts kann aber arbeitsrechtlich wirksam vereinbart werden, dass Entgeltansprüche wieder aufleben, wenn der Zweck des Verzichts verfehlt wird (BSG vom 11.6.2015 - B 11 AL 13/14 R - BSGE 119, 119 = SozR 4-4300 § 131 Nr. 7, RdNr 25; vgl auch BAG vom 19.1.2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1 RdNr 36).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

  • BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch -

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12

    Bonusanspruch - Insolvenzforderung

  • OLG Köln, 07.08.2008 - 18 U 55/06

    Grundsätzliche Zuständigkeit einer Gesellschafterversammlung entsprechend § 46

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 981/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11

    Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit

  • LAG Köln, 16.04.2010 - 10 Sa 981/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter bei

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 750/12

    Klage auf zukünftige Leistung - Anrechnung individueller Entgelterhöhungen auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 5 Sa 2740/10

    Vergütungsansprüche für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteter

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11

    Retention-Vereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2006 - 5 Sa 740/06

    Sozialplan, Abgeltungsanspruch, Arbeitsentgelt, Masseforderung

  • LAG München, 23.11.2006 - 3 Sa 644/06

    Betriebsübergang, Widerspruch

  • LAG Thüringen, 27.01.2011 - 3 Sa 282/10

    Befristeter Teilzeiteinsatz von Lehrkräften im Rahmen des Thüringer

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.2008 - 6 Sa 411/07

    Sonderzahlung, Arbeitsentgelt, Anspruchsvoraussetzungen, Insolvenzeröffnung,

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11

    Retention-Vereinbarung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 12 AL 79/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LAG Köln, 31.01.2011 - 5 Sa 1224/10

    Haftung der Betriebserwerberin für Entgeltforderung aus Freistellungsabrede bei

  • LAG Hamm, 10.01.2007 - 2 Sa 1901/05

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines tariflichen Abfindungsanspruchs

  • LAG Sachsen, 26.02.2013 - 1 Sa 360/12

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Altmasseforderung; Feststellungsklage des

  • LAG München, 14.12.2011 - 8 Sa 441/11

    Zahlung eines Leistungsbonus aus der Insolvenzmasse

  • LG Stuttgart, 16.11.2022 - 27 O 52/22

    Abbuchung einer Entschädigungsforderung vom Konto des Bankkunden wegen der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2007 - L 11 AL 211/05
  • LAG Nürnberg, 31.05.2011 - 7 Sa 801/10

    Einordnung einer Bonuszahlung als Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit

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