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   BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09   

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https://dejure.org/2011,6819
BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09 (https://dejure.org/2011,6819)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 10 AZR 757/09 (https://dejure.org/2011,6819)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 10 AZR 757/09 (https://dejure.org/2011,6819)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter Arbeitnehmer i. S. v. Abschn III UAbschn IIIa Abs 6 TV-Charité

  • openjur.de

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité; neu eingestellter Arbeitnehmer i.S.v. Abschn III UAbschn IIIa Abs 6 TV-Charité

  • Bundesarbeitsgericht

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter Arbeitnehmer i.S.v. Abschn III UAbschn IIIa Abs 6 TV-Charité

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter Arbeitnehmer i.S.v. Abschn III UAbschn IIIa Abs 6 TV-Charité

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter Arbeitnehmer i.S.v. Abschn III UAbschn IIIa Abs 6 TV-Charité

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Jahreszuwendung in voller Höhe für Arbeitnehmer mit Vorbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-Charité besteht; Anspruch auf Jahreszuwendung in voller Höhe für Arbeitnehmer mit Vorbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-Charité

  • rewis.io

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter Arbeitnehmer i.S.v. Abschn III UAbschn IIIa Abs 6 TV-Charité

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter Arbeitnehmer i.S.v. Abschn III UAbschn IIIa Abs 6 TV-Charité

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Jahreszuwendung in voller Höhe für Arbeitnehmer mit Vorbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-Charité

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09
    Eine verfassungskonforme Auslegung einer Tarifnorm ist möglich, soweit der im Wortsinn zum Ausdruck kommende Wille der Tarifvertragsparteien sie zulässt und sie nicht dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien widerspricht (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 19, AP TVG § 1 Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110) .

    Insofern gebietet der Gleichheitssatz, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 22, AP TVG § 1 Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110) .

    Der sachliche Grund für eine Ungleichbehandlung muss sich aus dem Zweck der tariflichen Leistung ergeben, welcher entweder einer ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder durch Auslegung der Tarifnorm zu ermitteln ist (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32, AP TzBfG § 4 Nr. 21; BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 29, AP TVG § 1 Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110) .

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 564/00

    Höhe der Zuwendung - Wechsel vom BAT zum BAT-O

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09
    a) Der Zuwendungsanspruch richtet sich nach dem Tarifvertrag, in dessen Geltungsbereich das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember eines Jahres fällt (Senat 27. Juni 2001 - 10 AZR 564/00 - zu II 4 a der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 25) .
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09
    Der sachliche Grund für eine Ungleichbehandlung muss sich aus dem Zweck der tariflichen Leistung ergeben, welcher entweder einer ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder durch Auslegung der Tarifnorm zu ermitteln ist (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32, AP TzBfG § 4 Nr. 21; BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 29, AP TVG § 1 Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110) .
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 671/08

    Erschwerniszulage - Behebung von Betriebsstörungen

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09
    c) Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., Senat 8. Juli 2009 - 10 AZR 671/08 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 346/09

    Anteilige Zuwendung - Altersrente nach § 237a SGB VI

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09
    Sie soll nicht nur erbrachte Arbeitsleistung vergüten, sondern darüber hinaus auch Betriebstreue honorieren (Senat 12. Mai 2010 - 10 AZR 346/09 - Rn. 12, AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 33) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 6 Sa 701/09

    Gleichheitswidrige Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juli 2009 - 6 Sa 701/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10

    Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD - Bemessungsgrundlage

    Der tarifliche Gesamtzusammenhang ist weitgehend unergiebig, im Zweifel gebührt aber derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 757/09 - Rn. 21) .

    Ein Tarifverständnis, nach dem die Berechnung der Jahressonderzahlung trotz identischer Eingruppierung und identischem Anspruch auf Vergleichsentgelt je nach dem Zeitpunkt einer tatsächlichen Zahlung zu einer Ungleichbehandlung führen kann, begegnet im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlichen Bedenken (zur verfassungskonformen Auslegung von Tarifverträgen vgl. BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 757/09 - aaO) .

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