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   BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21   

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BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21 (https://dejure.org/2022,470)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2022 - 5 AZR 346/21 (https://dejure.org/2022,470)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 (https://dejure.org/2022,470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 293 ff. BGB, § ... 297 BGB, § 11 Nr. 2 KSchG, § 293 BGB, § 296 BGB, § 294 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 320 BGB, § 273 BGB, § 242 BGB, § 115 SGB 10, § 115 Abs. 1 SGB X, § 11 KSchG, § 615 Satz 1 BGB, Art. 12 GG, § 2 Satz 1 KSchG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 11 Nr. 3 KSchG, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters bei der Feststellung des Leistungswillens i.S.d. § 297 BGB; Zurückbehaltungsrecht als Indiz für fehlenden Leistungswillen; Prüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess; Anzurechnende ...

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug - Leistungswille - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 273 ; BGB § 320
    Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters bei der Feststellung des Leistungswillens i.S.d. § 297 BGB ; Zurückbehaltungsrecht als Indiz für fehlenden Leistungswillen; Prüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess; Anzurechnende ...

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Änderungskündigung - und der unterlassene Zwischenverdienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Änderungskündigung

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Annahmeverzugslohn bei fehlender Leistungsbereitschaft

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Annahmeverzugslohn bei fehlender Leistungsbereitschaft

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1487
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    aa) Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (st. Rspr., zuletzt BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 13 mwN) .

    bb) Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 14; 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 16 mwN ).

    Auf das weitere Angebot einer Prozessbeschäftigung ab dem 4. Dezember 2018 als Zimmermädchen/Frühstückskraft musste sich die Klägerin, die ein vorläufig vollstreckbares Weiterbeschäftigungsurteil erstritten hatte, nicht einlassen (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 16, 18 ).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    Auch die Tatsache, dass die Klägerin sich nicht unmittelbar nach dem arbeitsgerichtlichen Urteil im Kündigungsschutzverfahren vom 22. März 2018 auf den dort unter Ziffer 3 ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruch berufen hat, stellt kein Indiz für einen mangelnden Leistungswillen ab diesem Zeitpunkt dar, denn der Arbeitnehmer kann auch nach der Beendigung des Streits über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses regelmäßig eine Arbeitsaufforderung des im Annahmeverzug befindlichen Arbeitgebers abwarten (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 141, 340) .

    a) Der anderweitige Verdienst, den die Klägerin während des Anrechnungszeitraums böswillig unterlassen hat, ist nicht pro-rata-temporis, sondern auf die Gesamtvergütung für die Dauer des (beendeten) Annahmeverzugs anzurechnen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) .

    Die für den Monat Dezember 2018 notwendige anteilige Berechnung der Vergütung wegen Annahmeverzugs ist auf der Grundlage eines Tagessatzes von einem Dreißigstel des Monatsentgelts durchzuführen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 24, BAGE 141, 340) , entsprechendes gilt für die anteilig zu berücksichtigenden öffentlich-rechtlichen Leistungen.

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    Die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9; 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 30 ) .

    Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit oder -unwilligkeit iSd. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzungen er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11) .

    bb) Der Leistungswille hat sich auf die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Beschäftigung zu beziehen (vgl. BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 14; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 141, 34) .

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    Dafür könnte sprechen, dass ansonsten bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts die nach § 11 Nr. 2 KSchG bestehende Obliegenheit des Arbeitnehmers, im gekündigten Arbeitsverhältnis auch eine zumutbare aber ggf. geringer vergütete Tätigkeit vorrübergehend auszuüben (vgl. dazu BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17, 21, BAGE 140, 42) , leerliefe.

    Denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde bereits den Annahmeverzug beenden (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17, BAGE 140, 42) .

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    b) Wenn sich der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs nach § 11 Nr. 2 KSchG auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt böswillig unterlassenen Verdienst anrechnen lassen muss, ist nur in Höhe des Anteils, den der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Anrechnung nach § 11 Nr. 2 KSchG noch vom Arbeitgeber verlangen kann, das bezogene Arbeitslosengeld nach § 11 Nr. 3 KSchG zur Anrechnung zu bringen (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 - Rn. 15 ff., BAGE 116, 355) .
  • LAG Hamburg, 13.02.2008 - 5 Sa 69/07

    Schadensersatzanspruch - entgangenes Trinkgeld - Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    Es wird dementsprechend auch nicht als Annahmeverzugslohn geschuldet (vgl. LAG Hamburg 13. Februar 2008 - 5 Sa 69/07 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    Beruft er sich zeitnah auf eine solche ihm bekannte Beschäftigungsmöglichkeit, ist grundsätzlich von deren Zumutbarkeit auszugehen (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 28 mwN, BAGE 151, 199) .
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    bb) Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 14; 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 16 mwN ).
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    Dem ist das gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit zu erwerben böswillig unterlassen hat (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 32) .
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
    bb) Auch der Siebte Senat ist im Jahr 1995 (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu I 1 und 2 und zu II 1 der Gründe, BAGE 80, 230) davon ausgegangen, dass Trinkgelder nicht zum Arbeitsverdienst zählen und ebenso keine zum Arbeitsentgelt gehörenden Sachbezüge darstellen.
  • LAG München, 28.10.2020 - 8 Sa 816/19

    Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld

  • ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19

    Zumutbarkeit einer anderweitigen Arbeit

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

  • BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Dazu reicht es zunächst aus, dass er Indizien vorträgt, aus denen auf die Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann (sh. zum Ganzen BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11 f.; 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15 ff.; 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 28 f., jeweils mwN) .

    aa) Der nach § 297 BGB für den Annahmeverzug des Arbeitgebers erforderliche Leistungswille des Arbeitnehmers bezieht sich auf die von ihm iSv. § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 16 mwN) und damit auf die Arbeitsleistung im ungekündigten Arbeitsverhältnis.

    Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält (so schon zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - Rn. 16) , er muss vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarstellen, zu Unrecht gekündigt zu haben (vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198; 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 30, BAGE 143, 119) und bereit sein, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags entgegenzunehmen (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 13) .

    Das kann der Senat trotz des dem Tatsachengericht bei der Beurteilung von "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" zustehenden Beurteilungsspielraums (dazu BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 18) aufgrund der festgestellten bzw. unstreitigen Tatsachen selbst entscheiden (vgl. BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20) .

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außer Stande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15; 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11) .

    Der Leistungswille hat sich auf die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Beschäftigung zu beziehen (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 31; 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 13) .

    b) Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Böswilligkeit" (ebenso "Zumutbarkeit") kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Gesamtabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 33; 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 14) .

  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    b) Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Gesamtabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 15; 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 33) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23

    Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen, was es ausschließt, einen bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigenden Umstand losgelöst von den sonstigen Umständen des Einzelfalls gleichsam absolut zu setzen (BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17 ff.; 23.02.2021 - 5 AZR 213/20 - Rn. 14; 19.05.2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 15; 08.09.2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 13; 19.01.2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 31; 12.10.2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 14 ff. mwN, juris).
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    b) Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außer Stande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15 mwN) .

    c) Weil die Feststellung des Leistungswillens im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt, steht den Tatsachengerichten insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 18) .

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 AZR 30/22, BeckRS 2022, 42220 Rn. 14; BAG, Urteil vom 19.01.2022 - 5 AZR 346/21, AP BGB § 615 Nr. 168 Rn. 31; BAG, Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 205/21, NZA 2022, 113 Rn. 13).
  • LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers

    Die Beklagte hat den Kläger in diesem Zeitraum nicht beschäftigt und befand sich ab dem 01. April 2020 aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) im Annahmeverzug (§ 293 BGB), ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, juris Rn. 12; Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19 m.w.N.; für den Fall einer unwirksamen Änderungskündigung Urteil vom 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 -, juris Rn. 21).

    Der Annahmeverzug endet mit Wirkung für die Zukunft (erst) dann, wenn der Arbeitgeber wieder bereit ist, die geschuldete Arbeitsleistung im Rahmen des bisherigen Vertragsverhältnisses entgegenzunehmen (etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, a.a.O. Rn. 13).

    Der Leistungswille hat sich dabei auf die i.S.v. § 294 BGB zu bewirkende Beschäftigung zu beziehen (BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, juris Rn. 14 - 16 m.w.N.).

    Die Ablehnung des Änderungsangebots im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung ist deshalb im Grundsatz nicht anders zu beurteilen als die Ablehnung eines entsprechenden Angebots nach erfolgter Kündigung (BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, a.a.O Rn. 32).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21

    Annahmeverzug - Bewerbungsbemühungen - böswilliges Unterlassen - unterbliebene

    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - AP BGB § 615 Nr. 168).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - AP BGB § 615 Nr. 168) ist der Begriff des "Verdienenkönnens" in § 11 Nr. 2 KSchG dahingehend einschränkend auszulegen, dass er sich nur auf vertraglich geregelte Ansprüche für eine zumutbare Arbeit gegen den jeweiligen Vertragspartner bezieht.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22

    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder

    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außerstande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15; 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11).

    Ihr Leistungswille bezog sich auf die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Beschäftigung als Altenpflegerin (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 16 mwN.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2022 - 10 Sa 783/22

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - zumutbare Tätigkeit bei einem anderen

  • LAG Köln, 14.09.2023 - 8 Sa 185/23

    Annahmeverzug; fehlender Impfstatus; Freistellung

  • ArbG Bonn, 12.10.2022 - 5 Ca 228/22
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 2 Sa 71/21

    Annahmeverzugsvergütung - Arbeitsaufforderung - Leistungswille

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2023 - 5 Sa 150/22

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Alkoholerkrankung - Kinderpflegerin

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 524/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

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