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   BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55   

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BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55 (https://dejure.org/1959,725)
BAG, Entscheidung vom 19.02.1959 - 2 AZR 515/55 (https://dejure.org/1959,725)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 1959 - 2 AZR 515/55 (https://dejure.org/1959,725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Divergenz - Text der Entscheidungsgründe - Veröffentlichung in der Fachpresse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 246
  • NJW 1959, 1004
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 121/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    Damit ergibt sich aber, daß das angezogene Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht, wie das für das Vorliegen einer Divergenz erforderlich ist (vgl. BAG 1, 18 /20/i 1, 23 Z2J57; AP Nr. 3 und 51 zu § 72 ArbGG 1953 und ständige Rechtsprechung), auf der Entscheidung der Rechts frage beruht, die für die Entscheidung des angefochtenen Urteils tragend war.
  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    An diese Neufestsetzung des Streitwertes durch das Landesarbeitsgericht wegen Veränderung des V/ertes des Streitgegenstandes ist das Revisionsgerieht gebunden, ohne Rücksicht darauf, ob die Streitwertneufestsetzung durch das Landesarbeitsgericht sachlich richtig erfolgt ist oder nicht (vgl. statt aller: BAG 1, 8 /9, 10/; AP Nr. 8 und 18 zu § 69 ArbGG 1953; AP Nr. 59 zu § 72 ArbGG 1953, BAG 6, 14 / 167; Beschluß des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1958 - 2 AZR 456/58 -).
  • BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 66/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    Soweit der Große Senat in BAG 3, 46 /Tg/, vorher der Zweite und Erste Senat in BAG 2, 26 /J>0/', BAG 2, 40 /A?// und nachher der Erste Senat in AP Nr. 19 zu § 69 ArbGG eine "auf den ersten Blick erkennbare gesetzwidrige - perplexe - Zulassung der Revision" für die Revisionsinstanz als unverbindlich bezeichnet haben, kann dahinstehen, ob dieser Satz, der nur für die Zulassung einer Revision und nicht für eine Streitwertfesteetzung ausgesprochen worden ist, im Rahmen einer Streitwertrevision mit dem Inhalt Geltung beanspruchen kann, daß eine offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbare unrichtige Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanzen für das Revisionsgericht ebenfalls unverbindlich ist.
  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 97/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Revisionszulassungsentscheidung; Anspruch

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    Soweit der Große Senat in BAG 3, 46 /Tg/, vorher der Zweite und Erste Senat in BAG 2, 26 /J>0/', BAG 2, 40 /A?// und nachher der Erste Senat in AP Nr. 19 zu § 69 ArbGG eine "auf den ersten Blick erkennbare gesetzwidrige - perplexe - Zulassung der Revision" für die Revisionsinstanz als unverbindlich bezeichnet haben, kann dahinstehen, ob dieser Satz, der nur für die Zulassung einer Revision und nicht für eine Streitwertfesteetzung ausgesprochen worden ist, im Rahmen einer Streitwertrevision mit dem Inhalt Geltung beanspruchen kann, daß eine offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbare unrichtige Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanzen für das Revisionsgericht ebenfalls unverbindlich ist.
  • BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    Soweit der Große Senat in BAG 3, 46 /Tg/, vorher der Zweite und Erste Senat in BAG 2, 26 /J>0/', BAG 2, 40 /A?// und nachher der Erste Senat in AP Nr. 19 zu § 69 ArbGG eine "auf den ersten Blick erkennbare gesetzwidrige - perplexe - Zulassung der Revision" für die Revisionsinstanz als unverbindlich bezeichnet haben, kann dahinstehen, ob dieser Satz, der nur für die Zulassung einer Revision und nicht für eine Streitwertfesteetzung ausgesprochen worden ist, im Rahmen einer Streitwertrevision mit dem Inhalt Geltung beanspruchen kann, daß eine offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbare unrichtige Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanzen für das Revisionsgericht ebenfalls unverbindlich ist.
  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    Rach dem in dieser Sache ergangenen und daher für den erkennenden Senat gemäß § 148 Abs. 3 GVG bindenden Beschluß des Großen Senates vom 22. Mai 1958 - AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG 1953 - muß der Streit- bzw. der Beschwerdewert imSinne von § 72 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 ArbGG den Betrag von 6.000,- DM übersteigen, um die Revisionsinstanz aus dem Gesichtspunkt der Streitwertrevision zu eröffnen.
  • BAG, 03.12.1958 - 2 AZR 456/58

    Ziffernmäßige Verurteilung - Streitwert der Erstinstanz - Neufestsetzung des

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    An diese Neufestsetzung des Streitwertes durch das Landesarbeitsgericht wegen Veränderung des V/ertes des Streitgegenstandes ist das Revisionsgerieht gebunden, ohne Rücksicht darauf, ob die Streitwertneufestsetzung durch das Landesarbeitsgericht sachlich richtig erfolgt ist oder nicht (vgl. statt aller: BAG 1, 8 /9, 10/; AP Nr. 8 und 18 zu § 69 ArbGG 1953; AP Nr. 59 zu § 72 ArbGG 1953, BAG 6, 14 / 167; Beschluß des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1958 - 2 AZR 456/58 -).
  • BAG, 26.02.1958 - 4 AZR 278/55

    Streitwert - Neue Festsetzung durch Berufungsgericht - Nachprüfung durch

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    An diese Neufestsetzung des Streitwertes durch das Landesarbeitsgericht wegen Veränderung des V/ertes des Streitgegenstandes ist das Revisionsgerieht gebunden, ohne Rücksicht darauf, ob die Streitwertneufestsetzung durch das Landesarbeitsgericht sachlich richtig erfolgt ist oder nicht (vgl. statt aller: BAG 1, 8 /9, 10/; AP Nr. 8 und 18 zu § 69 ArbGG 1953; AP Nr. 59 zu § 72 ArbGG 1953, BAG 6, 14 / 167; Beschluß des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1958 - 2 AZR 456/58 -).
  • BAG, 18.06.1954 - 2 AZR 53/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach §

    Auszug aus BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
    Das Institut der Divergenzrevision soll der Vereinheitlichung auseinandergehender Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts durch das Bundesarbeitsgericht dienen (BAG 1, 23 /ßJ) .
  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/61

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    Daß das Landesarbeitsgericht den Streitwert für die Berufungsinstanz auf 5-400,-- DM und damit nur auf einen Betrag neu festgesetzt hat, der die in § 72 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 ArbGG vorgesehene Revisionsgrenze von 6.000,-- DM (vgl. § 546 Abs. 1 ZPO und BAG 6, 149 ff. - AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG- 1 9 5 3 ) nicht überschreitet, ist unbeachtlich, a) Grundsätzlich ist zwar das Revisionsgericht für die Frage der Statthaftigkeit der Streit- bzw. Beschwerdewert revision an den vom Landesarbeitsgericht festgesetzten Streit wert gebunden, auch wenn er vom Landesarbeitsgericht fehlerhaft festgesetzt worden ist (vgl. statt aller die Nachweise in BAG 7, 246 [247] = AP Nr. 4 zu § 72 ArbGG 1955 Divergenzrevision; BAG AP Nr. 6 zu § 72 ArbGG 1955 Streitwertrevision).

    b) Diese an den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit orientierten Überlegungen können jedoch keine Geltung beanspruchen wenn der vom Landesarbeitsgericht festgesetzte Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick unrichtig und unter keinerlei vernünftigem rechtlichem Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist (vgl. BAG 7, 246 [24?] = AP Nr. 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1955; BAG AP Nr. 6 und Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 2/58

    Erforderlichkeit der Höhe eines bestimmten Streitwertes oder Beschwerdewertes für

    GS 1/58 (2 AZR 515/55).

    Volltext siehe: BAG - 22.05.1958 - AZ: GS 1/58 (2 AZR 515/55).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 3/58

    Erforderlichkeit der Höhe eines bestimmten Streitwertes oder Beschwerdewertes für

    GS 1/58 (2 AZR 515/55).

    Volltext siehe: BAG - 22.05.1958 - AZ: GS 1/58 (2 AZR 515/55).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 4/58

    Erforderlichkeit der Höhe eines bestimmten Streitwertes oder Beschwerdewertes für

    GS 1/58 (2 AZR 515/55).

    Volltext siehe: BAG - 22.05.1958 - AZ: GS 1/58 (2 AZR 515/55).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Erforderlichkeit der Höhe eines bestimmten Streitwertes oder Beschwerdewertes für

    GS 1/58 (2 AZR 515/55).

    (2 AZR 515/55).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 5/58
    GS 1/58 (2 AZR 515/55).

    Volltext siehe: BAG - 22.05.1958 - AZ: GS 1/58 (2 AZR 515/55).

  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59

    Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der

    Trotz der Bindung der Instanzgerichte für die Präge der Rechtsmittelfähig keit von Urteilen auch an falsche Streitwertfestsetzungen des nachgeordneten Gerichts (statt aller BAG 7, 246 /ßA-ff = AP Nr, 4 zu § 72 ArbGG 1953 Eivergenzrevision) ist das Bedürfnis nach Rechtsmittelklarheit insoweit nicht so stark, daß eine Partei nicht abwarten könnte, was das Urteil selbst in seinen Entscheidungsgründen über die Streitwertfestsetzung sagt.
  • BAG, 16.10.1963 - 4 AZR 426/62

    Revisionsbegründung - Negative Feststellungswiderklage - Positive

    Die Streitwertfestsetzung bindet mangels offensichtlicher, d.h. auf den ersten Blick erkennbarer Gesetzwidrigkeit auch das Revisionsgericht (BAG 7, 246 [2471 = AP Nr. 4 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision; BAG in AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG und in AP Nr. 6 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision) .
  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

    Es muß im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtsmittelklarheit schon sehr fraglich erscheinen, ob eine falsa demonstratio bei der Festsetzung des Streitwertes überhaupt Anerkennung finden kann (vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmte Urteil des Zweiten Senates vom 19. Februar 1959 - 2 AZR 515/55 -).
  • BAG, 12.09.1980 - 7 AZR 775/78
    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich an die vom Arbeitsgericht vorgenommene Festsetzung des Streitwertes gebunden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie sachlich richtig erfolgt ist (BAG 1, 8 = AP Nr. 2 und AP Nr. 59 zu § 72 ArbGG 1953; BAG AP Nr. 8, 18, 21 und 22 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 7, 246 = AP Nr. 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61

    Arbeitsvertragsbruch - Urlaubsanspruch - Urlaubsabgeltungsanspruch -

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