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   BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12   

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BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12 (https://dejure.org/2014,9655)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12 (https://dejure.org/2014,9655)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 (https://dejure.org/2014,9655)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG, § 13 AÜG, § 1 TVG, § 287 Abs 2 InsO
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis eines in Insolvenz gefallenen Arbeitnehmers bzgl. Vergütungsansprüchen auf "equal pay"; Ermittlung des Arbeitsentgelts im Betrieb des Entleihers; Berücksichtigung von Zulagen, Zuschlägen und geldwerten Vorteilen; Hinzuziehung von Hilfspersonen zur ...

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Differenzvergütung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessführungsbefugnis eines in Insolvenz gefallenen Arbeitnehmers hinsichtlich Vergütungsansprüchen auf "equal pay"

  • rechtsportal.de

    Prozessführungsbefugnis eines in Insolvenz gefallenen Arbeitnehmers hinsichtlich Vergütungsansprüchen auf "equal pay"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Differenzvergütung nach equal pay umfasst auch Zulagen und Zuschläge

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Differenzvergütung nach equal pay umfasst auch Zulagen und Zuschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 915
  • BB 2014, 1331
  • BB 2014, 1658
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG handelt es sich um einen solchen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Nr. 1 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 12 ff.) .

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.) .

    Es fehlt zudem jeder Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN) .

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    Wenn ein Anspruch gemäß § 10 Abs. 4 AÜG unabhängig davon besteht, ob der Entleiher vergleichbare Stammarbeitnehmer beschäftigt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) , muss dem Leiharbeitnehmer auch bei Fehlen vergleichbarer Stammarbeitnehmer Auskunft über ein vom Entleiher angewandtes allgemeines Entgeltschema erteilt werden.

    Die Protokollnotiz zu § 16 Nr. 1 MTV RWE erläutert, dass die in den Voraussetzungen aufgeführten Berufs- und Ausbildungsabschlüsse keine unabdingbaren Voraussetzungen für die Eingruppierung sind und die entsprechenden Qualifikationen auch auf anderen Wegen - wie zB externen oder betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen, einschlägigen Berufserfahrungen - erworben werden können (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249) .

    Insbesondere können - wie im Streitfall - konzernverbundene Unternehmen, die die Personalverwaltung für die Entleiherin wahrnehmen, mit der Auskunftserteilung betraut oder ein Arbeitgeberverband eingeschaltet werden (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Das erfordert der Zweck des § 13 AÜG, es dem Leiharbeitnehmer zu ermöglichen, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Im Übrigen wäre die Klausel mit dem von der Beklagten gewollten Inhalt intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Zur Insolvenzmasse gehört gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO das nach den §§ 850 ff. ZPO pfändbare Arbeitseinkommen (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 18 f.) .

    Der Umfang dieser Abtretung, die gemäß § 313 Abs. 1 Satz 2, § 291 Abs. 2 InsO mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam wurde, bestimmt sich nach den Pfändungsschutzbestimmungen der ZPO, § 292 Abs. 1 Satz 3 InsO (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 19) .

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12

    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2012 - 6 Sa 113/12 - aufgehoben.

    "Es bestehen seitens der Unterzeichnerin keine Bedenken, dass die Ansprüche in den Verfahren 6 Sa 1063/11 und 6 Sa 113/12 weiterhin durch Herrn V im eigenen Namen geltend gemacht werden.

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Eine natürliche Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 100, 217; 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

    Das gilt nicht nur, wenn der Insolvenzschuldner nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verfügungsbefugnis verloren hat und daher nach wie vor Inhaber der betreffenden Ansprüche ist (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 a der Gründe, aaO) , sondern auch, wenn er zusätzlich Restschuldbefreiung beantragt und daher wegen Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge (§ 287 Abs. 2 InsO) nicht mehr Inhaber der betreffenden Forderungen ist (vgl. zum Eigeninteresse bei der Geltendmachung abgetretener Forderungen: BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Eine natürliche Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 100, 217; 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

    Das gilt nicht nur, wenn der Insolvenzschuldner nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verfügungsbefugnis verloren hat und daher nach wie vor Inhaber der betreffenden Ansprüche ist (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 a der Gründe, aaO) , sondern auch, wenn er zusätzlich Restschuldbefreiung beantragt und daher wegen Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge (§ 287 Abs. 2 InsO) nicht mehr Inhaber der betreffenden Forderungen ist (vgl. zum Eigeninteresse bei der Geltendmachung abgetretener Forderungen: BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Das Gesetz hindert den Entleiher aber nicht, zur Erstellung und Bekanntgabe der Auskunft Hilfspersonen hinzuzuziehen, sofern diese über das für eine ordnungsgemäße Auskunft erforderliche Wissen verfügen (vgl. allgemein BGH 28. November 2007 - XII ZB 225/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 1063/11

    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Schließlich ist anerkannt, dass es sich auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG a.F. (§ 8 AÜG n.F.) um einen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch i.S.d. § 850 Abs. 4 ZPO handelt (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 18).

    Denn er ist - im Gegensatz zu § 287 Abs. 2 InsO, der wegen der notwendigen Abtretungserklärung zum Anspruchsverlust führt (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) - noch Anspruchsinhaber.

    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 ff.; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 m.w.N.; Zöller/Althammer a.a.O. § 50 Rn. 40 f.).

    Eine natürliche Person wie der Kläger, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23 m.w.N.) .

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Es ist unabhängig davon, ob der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema anwendet, in das der Leiharbeitnehmer fiktiv eingruppiert werden kann (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 44) , das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre.
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    b) Wird in einer Verbraucherinsolvenz Restschuldbefreiung beantragt, ist der Verlust der Verfügungsbefugnis nach § 81 Abs. 1 InsO von der Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge nach § 287 Abs. 2 InsO zu unterscheiden (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Sie ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 10, BAGE 135, 255; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 16) .

    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 - jeweils mwN) .

    Eine natürliche Person, die sich - anstelle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. § 308 Abs. 2 InsO aF)  - einem Schuldenbereinigungsplan unterworfen und verpflichtet hat, den pfändbaren Teil ihres Einkommens zur Schuldenbereinigung einzusetzen, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, eine zur Schuldentilgung zu verwendende Forderung im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (siehe zur vergleichbaren Situation bei der eröffneten Verbraucherinsolvenz mit Antrag auf Restschuldbefreiung BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Zwar war der Kläger nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 31 mwN) , einzuhalten.
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