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   BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12   

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BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 (https://dejure.org/2014,9658)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 (https://dejure.org/2014,9658)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 680/12 (https://dejure.org/2014,9658)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Die in sich widersprüchliche und damit unverständliche Zusatzvereinbarung vom 26. April 2010, die eine "Ersetzung" der CGZP durch einen "Tarifpartner CGB", der als solcher nicht Tarifvertragspartei ist, suggeriert, ist mit dem von der Beklagten gewollten Inhalt der Bezugnahmeklausel intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 11 ff., 18; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.) .

    Es fehlt zudem jeglicher Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN) .

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Gewährt der Verleiher dem Leiharbeitnehmer während des Zeitraums einer Überlassung Urlaub, berechnet sich das Urlaubsentgelt nach den dafür beim Entleiher anzuwendenden Bestimmungen (BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 34) .

    Deshalb richtet sich der Anspruch des Klägers aus § 10 Abs. 4 AÜG auf ein Monatsgehalt und verbietet sich das "Herunterrechnen" auf einen - fiktiven - Stundenlohn (BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Die in sich widersprüchliche und damit unverständliche Zusatzvereinbarung vom 26. April 2010, die eine "Ersetzung" der CGZP durch einen "Tarifpartner CGB", der als solcher nicht Tarifvertragspartei ist, suggeriert, ist mit dem von der Beklagten gewollten Inhalt der Bezugnahmeklausel intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 11 ff., 18; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Deshalb ist es im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast Sache der Beklagten, die Auskunft zu erschüttern (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Das Gesetz hindert den Entleiher aber nicht, zur Erstellung und Bekanntgabe der Auskunft Hilfspersonen hinzuzuziehen, sofern diese über das für eine ordnungsgemäße Auskunft erforderliche Wissen verfügen (vgl. allgemein BGH 28. November 2007 - XII ZB 225/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115,19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115,19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12
    Insbesondere können - wie im Streitfall - konzernverbundene Unternehmen, die die Personalverwaltung für die Entleiherin wahrnehmen, mit der Auskunftserteilung betraut oder ein Arbeitgeberverband eingeschaltet werden (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17

    Equal pay

    Maßstab ist in diesem Fall das Arbeitsentgelt, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (vgl. BAG 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 15 mwN).

    Deshalb können insbesondere auch - wie im Streitfall - Arbeitgeberverbände eingeschaltet werden (vgl. BAG 10.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 18 mwN).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer für die bei der Entleiherin zu beanspruchende Monatsvergütung die dort geschuldete regelmäßige Arbeitszeit erbracht bzw. durch gesetzliche Entgeltfortzahlungstatbestände "abgedeckt" hat (vgl. BAG 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 24).

    bb) Dem steht nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot des "Herunterrechnens auf einen fiktiven Stundenlohn" entgegen (vgl. BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 - NZA 2014, 200 Rn. 32; 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 23).

    Das spricht dafür, dass der hier angewandte Tarifvertrag jedenfalls für die niedrigeren Entgeltgruppen nicht das tarifliche Ziel einer gleichbleibenden monatlichen Vergütung vorgibt (anders im Sachverhalt BAG 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 23 am Ende).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.; 19. Februar 2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 12) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 265/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 12) .

    Es fehlt zudem jeglicher Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 15) .

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14

    Vergleichsentgelt - Hemmung der Verjährung - Klageänderung

    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Anspruch auf gleiches Entgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 259/13, juris, Rn. 16; Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 680/12, juris, Rn. 15).

    Zu dem Begriff des Arbeitsentgelts in § 10 Abs. 4 AÜG zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. gewährt werden muss, also auch Leistungen wie Weihnachtszuwendungen und Sonderzuwendungen (BAG, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 680/12, juris, Rn. 21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14

    Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis - Scheindienstvertrag

    Dem kann die Beklagte auch nicht entgegenhalten, sie beschäftige keine vergleichbaren Arbeitnehmer (BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 15).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 256/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Es fehlt zudem jeglicher Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 259/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Es fehlt zudem jeglicher Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 15) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 15 Sa 1946/14

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und selbständiger Dienstleistung im

    Dem kann die Beklagte auch nicht entgegenhalten, sie beschäftige keine vergleichbaren Arbeitnehmer (BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 15).
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