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   BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78   

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https://dejure.org/1981,23356
BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78 (https://dejure.org/1981,23356)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1981 - 3 AZR 426/78 (https://dejure.org/1981,23356)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1981 - 3 AZR 426/78 (https://dejure.org/1981,23356)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 234/63

    Zeugin - Entscheidungserhebliche Aussage - Erneute Vernehmung - Persönlicher

    Auszug aus BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß sich der Tatrichter nach § 286 ZPO seine Überzeugung darüber, ob eine bestrittene Behauptung wahr ist oder nicht, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (BAG 7, 51 [62] = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG [zu B 3 der Gründe]; BAG AP Nr. 1 zu § 286 ZPO [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71

    Zeugnis - Bindung gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
    Wenn der Kläger die für ihn günstigen Regelungen der mündlichen Vereinbarungen in Anspruch nimmt, dann muß er sich auch an den für ihn ungünstigen Teil halten lassen (vgl. RGZ 144, 89 [92]; BAG 24, 112 [114] = AP Nr. 7 zu § 630 BGB; BAG AP Nr. 8 zu § 630 BGB [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
    Die Nachprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht beschränkt sich in der Revisionsinstanz darauf, ob das Landesarbeitsgericht die Grenzen und Voraussetzungen der richterlichen Überzeugung gewahrt hat (BAG 5, 221 [224] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarif licher Lohn und Tariflohnerhöhung; AP Nr. 3 zu § 580 ZPO [zu 3 b der Gründe]).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
    Der Senat hat danach nur zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts vollständig ist, wesentliche Beweisantritte übergangen sind, die vorgenommene Beweiswürdigung möglich ist oder gegen Denkgesetze oder Er fahrungssätze verstößt (BAG 14, 206 [210] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß [zu II der Gründe]).
  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß sich der Tatrichter nach § 286 ZPO seine Überzeugung darüber, ob eine bestrittene Behauptung wahr ist oder nicht, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (BAG 7, 51 [62] = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG [zu B 3 der Gründe]; BAG AP Nr. 1 zu § 286 ZPO [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    Auszug aus BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
    Die Nachprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht beschränkt sich in der Revisionsinstanz darauf, ob das Landesarbeitsgericht die Grenzen und Voraussetzungen der richterlichen Überzeugung gewahrt hat (BAG 5, 221 [224] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarif licher Lohn und Tariflohnerhöhung; AP Nr. 3 zu § 580 ZPO [zu 3 b der Gründe]).
  • RG, 08.03.1934 - IV 5/34

    Wann schließt die fortlaufende Bewirkung von nicht geschuldeten Leistungen trotz

    Auszug aus BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
    Wenn der Kläger die für ihn günstigen Regelungen der mündlichen Vereinbarungen in Anspruch nimmt, dann muß er sich auch an den für ihn ungünstigen Teil halten lassen (vgl. RGZ 144, 89 [92]; BAG 24, 112 [114] = AP Nr. 7 zu § 630 BGB; BAG AP Nr. 8 zu § 630 BGB [zu II 1 der Gründe]).
  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 4 Sa 1725/98

    Vertragsänderung bei unvollständiger Einigung und bei fehlender Beurkundung -

    Bedürfen Änderungen und Ergänzungen eines Arbeitsvertrages der Schriftform, wird ein Nachtrag solange nicht Vertragsinhalt, bis beide Parteien ihn unterzeichnet haben (BAG v. 19.03.1981 - 3 AZR 426/78, n.v.).

    Das gilt insbesondere dann, wenn eine Partei die für sie günstigen Teile der formnichtigen Vereinbarung angenommen hat (BAG v. 19.03.1981 - 3 AZR 426/78, n.v.).

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