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   BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00   

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https://dejure.org/2002,859
BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00 (https://dejure.org/2002,859)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2002 - 9 AZR 752/00 (https://dejure.org/2002,859)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 (https://dejure.org/2002,859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachtragsliquidation - GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Prozessführungsbefugnis - Gewillkürte Prozesstandschaft - Löschung - Parteifähigkeit - Vermögen - Sicherungsabtretung

  • Judicialis

    FGG § 141 a; ; GmbHG § 60; ; LöschG § 1; ; LöschG § 2; ; ZPO § 50; ; ZPO § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbH-Recht; Prozeßrecht - Nachtragsliquidation GmbH; Prozessführungsbefugnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretungs- und Prozessführungsbefugnis bei Nachtragsliquidation einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 369
  • NJW 2003, 80
  • ZIP 2002, 1947
  • MDR 2002, 1451
  • NZA 2003, 59
  • BB 2002, 2236
  • DB 2003, 296
  • NZG 2002, 1175
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Verlangt wird weiter, daß die Interessen des vermeintlichen Schuldners durch das von dem ehemaligen und dem neuen Gläubiger gewählte Verfahren nicht unbillig beeinträchtigt werden, insbesondere darf es nicht zu einer willkürlichen Verschiebung der Parteirollen und damit des Kostenrisikos führen (vgl. BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte Nr. 27).

    Die Rechtsprechung hat ausnahmsweise ein eigenes Interesse an der Rechtsverfolgung anerkannt, wenn der Vermögensverfall erst nach Klageerhebung eingetreten oder dem Beklagten Sicherheit für die Prozeßkosten angeboten worden ist (BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - aaO; vgl. auch Karsten Schmidt JuS 1999, 1133).

  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Sie verlieren ihre Vertretungsbefugnis allerdings, wenn die GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LöschG im Handelsregister gelöscht wird (BFH 27. April 2000 - I R 65/98 - BFHE 191, 494 mwN).

    Der Wegfall ihrer Partei- und Prozeßfähigkeit ist dann ohne Bedeutung; die Vollmacht wirkt nach § 86 ZPO auch dann weiter, wenn erst anschließend Klage erhoben wird (st. Rspr. der obersten Gerichtshöfe vgl. BFH 27. April 2000 - I R 65/98 - aaO; BGH 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93 - NJW-RR 1994, 542; BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248).

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Gleichwohl ist eine solche Gesellschaft in einem Rechtsstreit über solche vermögensrechtlichen Ansprüche parteifähig, deren Bestehen sich nach der Löschung herausstellt (st. Rspr. des BGH vgl. 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93 - NJW-RR 1994, 542 mwN).

    Der Wegfall ihrer Partei- und Prozeßfähigkeit ist dann ohne Bedeutung; die Vollmacht wirkt nach § 86 ZPO auch dann weiter, wenn erst anschließend Klage erhoben wird (st. Rspr. der obersten Gerichtshöfe vgl. BFH 27. April 2000 - I R 65/98 - aaO; BGH 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93 - NJW-RR 1994, 542; BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248).

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    c) Das unerläßliche Eigeninteresse des Abtretenden ist zu verneinen, wenn nach Offenlegung der Abtretung durch den neuen Gläubiger eine vermögenslose GmbH klagt, die keine Aussicht hat, sich weiterhin geschäftlich am Markt zu bewegen (BGH 24. Oktober 1985 - VII ZR 337/84 - BGHZ 96, 151).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Hierbei wird auch berücksichtigt, daß der (neue) Gläubiger regelmäßig ein anerkennenswertes Interesse daran hat, den Rechtsstreit über die nur erfüllungshalber abgetretene Forderung nicht selbst führen zu müssen und den Sicherungsgeber zur gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs ermächtigen zu können (st. Rspr. des BGH vgl. 19. September 1995 - VI ZR 166/94 - BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte Nr. 23 mwN).
  • BAG, 07.02.1990 - 8 AZR 469/88

    Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH - Änderung des Gesellschaftszwecks durch

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Dieser Streit kann nur ausgetragen werden, wenn die Klägerin als partei- und prozeßfähig behandelt wird (st. Rspr. des BAG vgl. 7. Februar 1990 - 8 AZR 469/88 - nv. mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 6 Sa 255/00

    Parteifähigkeit einer von Amtswegen gelöschten GmbH; Amtslöschung ohne

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. August 2000 - 6 Sa 255/00 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 14 Wx 24/99
    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Ob für Löschungsverfahren, die - wie hier - bereits vor dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 in Gang gesetzt worden sind, noch das Löschungsgesetz maßgeblich ist (so OLG Karlsruhe 10. August 1999 - 14 Wx 24/99 - NJW-RR 2000, 630), kann dahin stehen.
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Der Wegfall ihrer Partei- und Prozeßfähigkeit ist dann ohne Bedeutung; die Vollmacht wirkt nach § 86 ZPO auch dann weiter, wenn erst anschließend Klage erhoben wird (st. Rspr. der obersten Gerichtshöfe vgl. BFH 27. April 2000 - I R 65/98 - aaO; BGH 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93 - NJW-RR 1994, 542; BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248).
  • BGH, 17.10.1968 - VII ZR 23/68

    Heilung des Mangels der Parteifähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
    Die in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfenden Prozeßvoraussetzungen der Partei- und Prozeßfähigkeit können erstmals in der Revision hergestellt werden (BGH 17. Oktober 1968 - VII ZR 23/68 - BGHZ 51, 27; Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozeßrecht 15. Aufl. S 222, 228).
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205; 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 100, 369).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12

    Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH

    Auch wenn es nach überwiegender Auffassung - der auch der Senat folgt - jedenfalls Anhalt für eine derartige Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann, es somit an einer verteilungsfähigen Masse fehlt (vgl. hierzu u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, zitiert nach juris, Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, zitiert nach juris, Rn. 2), können insbesondere auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen Vermögen im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG darstellen (u.a. BAG, Urteil vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 752/00, zitiert nach juris, Rn. 21; Munzig, a.a.O., Rn. 10; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, Anh. § 77, Rn. 5 m.w.N.).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, 375; BGH 15. Mai 2003 - IX ZR 218/02 - WM 2003, 1367).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 232/13

    Löschungsvoraussetzungen nach § 394 I 1 FamFG

    Auch wenn es nach überwiegender Auffassung - der auch der Senat folgt - jedenfalls Anhalt für eine derartige Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann, es somit an einer verteilungsfähigen Masse fehlt (vgl. hierzu u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, zitiert nach juris, Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, zitiert nach juris, Rn. 2), können somit insbesondere auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen Vermögen im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG darstellen (u.a. BAG, Urteil vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 752/00, zitiert nach juris, Rn. 21 Munzig, a.a.O., Rn. 10; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, Anh. § 77, Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06

    Insolvenzverfahren: Folgen der Ablehnung der Aufnahme eines Aktivprozesses durch

    Sie bedarf der Ermächtigung durch den Berechtigten und eines eigenen schutzwürdigen Interesses der klagenden Partei (BGHZ 96, 151 [152]; BGHZ 35, 180 [184]; BGH NJW 2003, 2231 [2232]; BAG NJW 2003, 80 [81]; OLG München, Urteil vom 16.01.2006, 9 U 2009/05, Rn. 18).

    Dabei wird auch berücksichtigt, dass der (neue) Gläubiger regelmäßig ein anerkennenswertes Interesse daran hat, den Rechtsstreit über die abgetretene Forderung nicht selbst führen zu müssen und den Sicherungsgeber zur gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs ermächtigen zu können (BAG NJW 2003, 80 [81]).

    Verlangt wird weiter, dass die Interessen des vermeintlichen Schuldners durch das von dem ehemaligen und dem neuen Gläubiger gewählte Verfahren nicht unbillig oder unzumutbar beeinträchtigt werden, insbesondere darf es nicht zu einer willkürlichen Verschiebung der Parteirollen und des damit verbundenen Kostenrisikos führen (BGHZ 96, 151 [155]; BAG NJW 2003, 80 [81]).

    Dem in Anspruch genommenen Schuldner ist es deshalb regelmäßig nicht zuzumuten, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, wenn er Gefahr läuft, im Falle einer Klageabweisung seinen Kostenerstattungsanspruch gegen die die illiquide GmbH nicht durchsetzen zu können (BGHZ 96, 151 [153 f.]; BGH NJW 2003, 2231 [2232]; BAG NJW 2003, 80 [81]; OLG Rostock NJW-RR 2004, 1109 [1110]).

    Die Rechtsprechung anerkennt ausnahmsweise dann ein eigenes Interesse an der Rechtsverfolgung, wenn der Vermögensverfall erst nach der Klageerhebung eingetreten ist oder dem Beklagten Sicherheit für die Prozesskosten angeboten worden ist (BGH NJW 1999, 1717; BGH NJW 1995, 3186 [3187]; BAG NJW 2003, 80 [81]).

  • BGH, 06.02.2019 - VII ZB 78/17

    Zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen

    (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542, juris Rn. 8; Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263, juris Rn. 10; BAGE 100, 369, juris Rn. 29 f.; BFHE 191, 494, juris Rn. 13 ff.).

    Deshalb ist § 86 ZPO auch dann anzuwenden, wenn der Wegfall nach Erteilung der Vollmacht, aber noch vor Einleitung des Rechtsstreits eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263, juris Rn. 10; BAGE 100, 369, juris Rn. 29 f.).

    Voraussetzung für die Anwendung des § 86 ZPO ist, dass der Wegfall der Prozessfähigkeit des Vollmachtgebers nach der Erteilung der Vollmacht eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263, juris Rn. 10; BAGE 100, 369, juris Rn. 29 f.).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16

    Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Auch wenn es nach überwiegender Auffassung - der auch der Senat folgt - jedenfalls Anhalt für eine derartige Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann, es somit an einer verteilungsfähigen Masse fehlt (vgl. hierzu u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, zitiert nach juris, Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, zitiert nach juris, Rn. 2), können insbesondere auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen Vermögen im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG darstellen (u.a. BAG, Urteil vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 752/00, zitiert nach juris, Rn. 21; Munzig, a.a.O., Rn. 10; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, Anh. § 77, Rn. 5 m.w.N.).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02

    Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

    Zwar hat der vormalige Geschäftsführer und spätere Liquidator der Beklagten, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister seine Stellung als gesetzlicher Vertreter der Beklagten verloren (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BFH 27. April 2000 - I R 65/98 - BFHE 191, 494).

    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, daß der Wegfall der Prozeßfähigkeit dann ohne Bedeutung ist, wenn dem Prozeßbevollmächtigten wirksam Prozeßvollmacht erteilt worden ist, weil die Vollmacht nach § 86 ZPO weiter wirkt (vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - aaO; 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248; BGH 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93 - NJW-RR 1994, 542; 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - BGHZ 121, 263; BFH 27. April 2000 - I R 65/98 - BFHE 191, 494; Stein/Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 86 Rn. 5; Baumbach/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 86 Rn. 9; aA Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 86 Rn. 12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2008 - L 24 KR 497/06

    Versicherungspflicht; Beschäftigung; GmbH; Löschung

    Sie bleibt vielmehr juristische Person, parteifähig und prozessfähig (Schulze-Osterlohe/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, Kommentar, 18. Auflage, § 60 Rdnrn. 9 und 11; Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00, abgedruckt in BAGE 100, 369 = NJW 2003, 80; vgl. auch Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 07. Oktober 1994 - V ZR 58/93, abgedruckt in NJW 1995, 196).

    Eine Liquidation findet außer unter den o. g. Voraussetzungen des § 66 Abs. 5 Satz 1 GmbHG (als sog. Nachtragsliquidation) nicht statt (BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00).

    Masselosigkeit im Sinne des Konkurs- bzw. Insolvenzrechts ist nicht mit Vermögenslosigkeit gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 07. Oktober 1994 - V ZR 58/93; vgl. auch BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00).

    Dies bedeutet, dass die letzten bei Auflösung vorhandenen Geschäftsführer zu Liquidatoren (sog. geborene Liquidatoren) werden und damit die gesetzlichen Vertreter der aufgelösten GmbH sind, solange die Abwicklung nicht beendet ist (Schulze-Osterlohe/Fastrich in Baumbach/Hueck, a.a.O., § 60 Rdnr 27, § 66 Rdnr 2, 12, § 70 Rdnr 1; BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1016/21

    Wegen; Vermögenslosigkeit; gelöschte GmbH; Beteiligtenfähigkeit;

    vgl. BSG, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - B 12 BA 23/22 B -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 -, juris Rn. 19, m. w. N.; BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 -, juris Rn. 18, m. w. N.; Bay. VGH, Urteil vom 14. März 2023 - 8 BV 21.1145 -, juris, Rn. 19; Sächs. OVG, Urteil vom 29. Juli 2020 - 5 A 1014/17 -, juris Rn. 16; VGH B.-W., Urteil vom 7. November 2014 - 2 S 1529/11 -, juris Rn. 25; für steuerrechtliche Ansprüche: BFH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - I B 38/05 -, juris Rn. 16, m. w. N.; für das Kostenfestsetzungsverfahren: Sächs. OVG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 E 49/10 -, juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 14 W 103/04 -, juris Rn. 3 ff.

    Dabei kann hier offen bleiben, ob hierzu aufgrund ihres Vorbringens im gerichtlichen Verfahren lediglich möglich sein, so: Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 27, m. w. N., oder sogar feststehen muss, so: BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 -, juris Rn. 19, dass ihrer Klage - die Beteiligtenfähigkeit der gelöschten Gesellschaft zu ihren Gunsten unterstellt - Erfolg beschieden sein wird.

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 162/09

    Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach

  • OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06

    GmbH: Beendigung der aktiven Parteifähigkeit; Bestellung eines

  • LAG Hessen, 12.10.2006 - 9 TaBV 57/06

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung - Anwendung des

  • LG Köln, 27.11.2015 - 17 O 275/06

    Zahlungsanspruch aus einer notarielen Kooperationsvereinbarung

  • LAG Hamm, 01.03.2013 - 10 Sa 1175/12

    Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 449/02

    Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05

    Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der

  • BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - GmbH - Löschung wegen

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16

    Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2004 - 19 U 221/03

    Löschung einer GmbH im Handelsregister: Auswirkungen auf Parteifähigkeit und

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 1 L 91/11

    Eisenbahnverkehrsrecht - Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit und

  • OLG Köln, 06.04.2005 - 5 W 37/05

    Erfüllungsort bei Kauf einer Immobilie als Anlage - und Steuersparobjekt -

  • LSG Hamburg, 06.04.2011 - L 2 AL 51/07

    Erstattung von bezogenem Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber wegen fehlender

  • OLG Nürnberg, 18.03.2009 - 6 U 2259/08

    Verfahrensrecht - Zur Prozessstandschaft eines Insolvenzverwalters

  • OLG Köln, 20.07.2005 - 5 W 80/05

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei Klage einer ARGE

  • OLG Köln, 21.01.2010 - 19 W 3/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine inländische parteifähige Vereinigung

  • OLG Köln, 19.04.2006 - 5 W 28/06

    Vereinbarung eines Gerichtsstands unter Vollkaufleuten in Allgemeinen

  • OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 20 W 193/15

    Amtslöschungsvorausetzungen nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG

  • BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
  • OLG München, 16.02.2010 - 9 U 5603/08

    Gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2010 - L 11 KR 2781/09
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