Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9649
BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12 (https://dejure.org/2014,9649)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2014 - 7 AZR 828/12 (https://dejure.org/2014,9649)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 (https://dejure.org/2014,9649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachgrundlose Befristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    cc) Die Zulässigkeit einer Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG unterliegt weder verfassungsrechtlichen noch - anders als der Kläger vor allem in den Instanzen gemeint hat - unionsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu zuletzt BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 34) .

    Von der durch § 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung eröffneten Möglichkeit hat der deutsche Gesetzgeber mit § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG Gebrauch gemacht (BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 35) .

    Die insoweit wohl bestehende immanente Schranke ist aber jedenfalls durch § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG gewahrt (BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 36) .

    Mit Urteilen vom 4. Dezember 2013 (- 7 AZR 468/12 -) und vom 22. Januar 2014 (- 7 AZR 243/12 -) hat der Senat entschieden, dass § 33 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 TV-BA nur eine Mindestdauer des ersten sachgrundlos befristeten Vertrags verlangt, nicht aber auf Vertragsverlängerungen anzuwenden ist.

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    Nach deren § 5 Nr. 1 ergreifen die Mitgliedstaaten, um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zu vermeiden, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen (vgl. dazu etwa EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 26; vgl. auch BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 24 mwN) :.

    Zwar mag Art. 30 GRC im Rahmen der Auslegung von § 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung dafür sprechen, dass diese Bestimmungen nicht jede mitgliedstaatliche Regelung einer noch so langen zeitlichen Dauer befristeter Arbeitsverträge oder einer noch so großen Anzahl von Verlängerungen gestatten (vgl. dazu - freilich ohne ausdrücklichen Bezug auf Art. 30 GRC - schon BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 30; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 21).

    Zum anderen widerspricht § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG, wonach durch Tarifvertrag die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG festgelegt werden kann, nicht dem Verschlechterungsverbot des § 8 Nr. 3 der Rahmenvereinbarung (ausf. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 26 ff.) .

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    (1) Indem der deutsche Gesetzgeber die zulässige Gesamtdauer sachgrundloser Befristungen auf zwei Jahre und die Anzahl der zulässigen Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums auf drei Verlängerungen begrenzt, genügt er seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Schutzpflicht (vgl. BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 26 mwN) .

    Zwar mag Art. 30 GRC im Rahmen der Auslegung von § 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung dafür sprechen, dass diese Bestimmungen nicht jede mitgliedstaatliche Regelung einer noch so langen zeitlichen Dauer befristeter Arbeitsverträge oder einer noch so großen Anzahl von Verlängerungen gestatten (vgl. dazu - freilich ohne ausdrücklichen Bezug auf Art. 30 GRC - schon BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 30; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 21).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    c) Anhaltspunkte dafür, dass der Befristungsabrede aus Gründen des Rechtsmissbrauchs die Wirksamkeit zu versagen wäre, bestehen nicht (vgl. zum institutionellen Rechtsmissbrauch grds. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308 und zum Vertragsgestaltungsmissbrauch bei der Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Vertragsarbeitgebern, um das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zu umgehen, zB BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -) .
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    Mit Urteilen vom 4. Dezember 2013 (- 7 AZR 468/12 -) und vom 22. Januar 2014 (- 7 AZR 243/12 -) hat der Senat entschieden, dass § 33 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 TV-BA nur eine Mindestdauer des ersten sachgrundlos befristeten Vertrags verlangt, nicht aber auf Vertragsverlängerungen anzuwenden ist.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    c) Anhaltspunkte dafür, dass der Befristungsabrede aus Gründen des Rechtsmissbrauchs die Wirksamkeit zu versagen wäre, bestehen nicht (vgl. zum institutionellen Rechtsmissbrauch grds. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308 und zum Vertragsgestaltungsmissbrauch bei der Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Vertragsarbeitgebern, um das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zu umgehen, zB BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -) .
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    Nach deren § 5 Nr. 1 ergreifen die Mitgliedstaaten, um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zu vermeiden, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen (vgl. dazu etwa EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 26; vgl. auch BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 24 mwN) :.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2012 - 16 Sa 1773/11
    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2012 - 16 Sa 1773/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    Allerdings können die Parteien anlässlich der Verlängerung Anpassungen des Vertragstextes an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage vornehmen oder Arbeitsbedingungen vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat (vgl. dazu BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
    a) Die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .
  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

  • EuGH, 08.03.2012 - C-251/11

    Huet - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09

    Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre

    (4) Eine Beschränkung der durch § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG eröffneten Regelungsbefugnis entspricht auch den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 1999/70/EG und der inkorporierten Rahmenvereinbarung, deren Umsetzung der befristungsrechtliche Teil des TzBfG dient (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 24, BAGE 157, 141; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 28; 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 29, BAGE 143, 10) sowie Art. 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - Rn. 29) .
  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

    Diese Regelung, nach welcher die Vertragsdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags mindestens sechs Monate betragen muss, gilt nicht für Vertragsverlängerungen, sondern nur für den Erstvertrag (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 - Rn. 23; 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 27; 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - Rn. 32).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2019 - 3 Sa 304/18

    Sachgrundbefristung - Änderungsvereinbarung - vorübergehender

    Maßgeblich ist die Vertragsdauer und nicht die Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Ende des Vertrages (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12, Rn. 22) .

    Jedoch können die Parteien anlässlich der Verlängerung Anpassung des Vertragstextes an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Rechtslage vornehmen oder Arbeitsbedingungen vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12, Rn.22; BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06, Rn. 7; BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06, Rn. 11) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14

    Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der

    Die Klagefrist des § 17 S. 1 TzBfG wird auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit - hier 31. Dezember 2013 - gewahrt (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - Rn. 16, juris).

    Beide Regelungen beziehen sich allerdings lediglich auf den Ausgangsvertrag (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - Rn. 32; BAG 04. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 - Rn. 28, jeweils juris).

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18
    Das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Übrigen voraus, dass die Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts noch vor Abschluss der Laufzeit des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt (BAG, Urteil vom 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 m.w.N., juris).
  • LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Die Annahme einer Verlängerungszusage führt nicht zum Erfolg einer Entfristungsklage (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - [...]).
  • LAG Thüringen, 28.05.2014 - 6 Sa 213/13

    Recht auf ungestörte Einsichtnahme in die Personalakte

    Ausgehend vom Antragswortlaut ist der geäußerte Parteiwille maßgeblich, wie er aus dem Begehren, der Begründung und sonstigen Umständen bei Erhebung der Klage erkennbar wird (st. Rechtspr. vgl. z.B. BAG 16.04.2003, 7 AZR 119/02; auch arg. aus BAG 16.11.2010, 9 AZR 573/09; vgl. zuletzt BAG 19.03.2014, 7 AZR 828/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht