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   BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17   

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BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17 (https://dejure.org/2019,5768)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 3 AZR 369/17 (https://dejure.org/2019,5768)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 3 AZR 369/17 (https://dejure.org/2019,5768)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 264 Nr. 2 ZPO, § ... 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 297 ZPO, § 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, §§ 137, 297 ZPO, § 613a Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 2a Abs. 1 BetrAVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 19 Abs. 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 77 Abs. 5 BetrVG, § 30c Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 291 ZPO, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 GBV, § 5 GBV, § 2a Abs. 1 Halbs. 2 BetrAVG, § 235 Abs. 2 SGB VI, § 8 Abs. 1 Ziff. 2, § 9 Abs. 5 GBV, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 9 Abs. 2 GBV, § 8 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2, § 9 Abs. 4, Abs. 5 GBV

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Parallelentscheidung zu BAG v. 19.03.2019 3 AZR 201/17

  • bag-urteil.com
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; mehrfache Ablösung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Regeln mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand, gilt das Ablösungsprinzip, wonach eine neuere Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ablösen kann, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die Wirksamkeit der streitgegenständlichen, durch Betriebsvereinbarung erfolgten Ablösungen hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Senat entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas überprüft (zum Anwendungsbereich des dreistufigen Prüfungsschemas siehe BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) .

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann vielmehr nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Häufig kann erst beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bzw. im Versorgungsfall festgestellt werden, ob mit der ablösenden Neuregelung ein Eingriff erfolgt ist, in welche bestehenden Besitzstände eingegriffen wird, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist und welcher Prüfungsmaßstab anzulegen ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Allerdings greift im Hinblick auf den dynamischen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt gemäß § 2a Abs. 1 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 27 mwN - dort missverständlich als "variabler" Berechnungsfaktor bezeichnet) .

    Ob eine solche Steigerung tatsächlich erfolgt ist und sich damit die Möglichkeit eines Eingriffs in die erdiente Dynamik realisiert hat, kann erst bei Eintritt des Versorgungsfalls festgestellt werden (bei Endgehaltsbezug vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Der Dotierungsrahmen muss deshalb im Wesentlichen gleich bleiben (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Neben der Wahrung des Dotierungsrahmens ist erforderlich, dass die Neuregelung den Arbeitnehmern, in deren künftige dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen werden soll, zumutbar ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Da keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, insbesondere eine fehlerhafte oder nicht fundierte Beurteilung dieses Aspekts, ersichtlich sind, ist diese Bewertung aufgrund des Beurteilungsspielraums und der Einschätzungsprärogative der Betriebsparteien (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 51) hinzunehmen.

    Auch darin liegt ein Eingriff in die Höhe der Versorgung, der am dreistufigen Prüfungsschema zu messen ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23) .

    Sonstige vom Kläger behauptete Verschlechterungen, die durch die Ablösung aufgrund der GBV 2004 entstanden sein sollen und die nicht am dreistufigen Prüfungsschema, sondern unmittelbar an den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu messen wären (dazu BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) , sind nicht gegeben.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Durch diese Fortschreibung in Anlehnung an die zukünftige Gehaltsentwicklung wird eine Dynamik gerade verhindert (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 68, BAGE 141, 259) .

    Ein Eingriff in eine erdiente Dynamik könnte insoweit lediglich dann vorliegen, wenn der Kläger in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zu seinem Ausscheiden am 31. Mai 2015 befördert wurde oder ein Karrieresprung erfolgte und er damit aus der zum Zeitpunkt der Ablösung maßgebenden Pensionsgruppe herausgewachsen wäre (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 69, aaO) .

    Der sich hieraus ergebende Tag bestimmt die - mögliche - Dauer der Betriebszugehörigkeit (vgl. auch BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 37, BAGE 141, 259) .

    Damit fehlt es bereits an einem Eingriff, der überhaupt einer Rechtfertigung bedürfte (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 72, BAGE 141, 259) .

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Sie kann in der Revision nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder ob das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 34, BAGE 150, 147) .

    Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 36, BAGE 150, 147) .

    Dem Arbeitgeber und insbesondere den Betriebsparteien steht bei der Beurteilung der dem Eingriff zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten, der finanziellen Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen sowie bei der Ausgestaltung des Gesamtkonzepts eine Einschätzungsprärogative und ein Beurteilungsspielraum zu (ausführlich vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 37, BAGE 150, 147) .

    Er muss ferner dartun, in welchem Umfang die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung zur Kosteneinsparung beiträgt und nach welchen Kriterien das prognostizierte Einsparvolumen ermittelt wurde (ausführlich hierzu vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38, BAGE 150, 147) .

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Der Arbeitgeber kann also festlegen, auf welcher Ebene sie erbracht wird, was zugleich die Zuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungsorgane bestimmt (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN) .

    Aus der Entscheidung des Senats vom 24. Januar 2006 (- 3 AZR 483/04 - Rn. 51 ff.) folgt nichts anderes.

    Das bedeutet, dass das Vereinheitlichungsinteresse keine Verringerung der Versorgungslasten rechtfertigt (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 53) .

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Diese Grundsätze hat der Senat für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das dreistufige Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .

    Der Zweck dieser dienstzeitunabhängigen Erhöhung der Grund- und Steigerungsbeträge besteht darin, den künftigen Versorgungsbedarf der Arbeitnehmer flexibel zu erfassen (vgl. BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c (2) der Gründe, BAGE 49, 57) .

  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89

    Endgehaltsabhängige Betriebsrente bei gerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Die Bestandswirkungen des Vergleichs gelten auch über das Vergleichsverfahren hinaus (vgl. BAG 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 3 a der Gründe, BAGE 67, 24) und wirken damit nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch zugunsten der Beklagten.

    Daher ist bei der Berechnung das letzte vor der Ablösung erzielte Einkommen zugrunde zu legen (ausdrücklich hierzu vgl. BAG 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 24) .

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Damit das Prozessziel beweiskräftig festgestellt wird, schreibt § 297 ZPO für die konkrete Sachantragstellung eine bestimmte Form und § 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO deren Aufnahme in das Sitzungsprotokoll vor (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 26, BAGE 121, 67) .

    Es genügt jedoch, wenn sich der Wille zur Abwehr des Antrags des Gegners aus dem Parteivorbringen ergibt, ohne dass eine nach den Vorschriften der §§ 137, 297 ZPO an sich gebotene Antragstellung erfolgt (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 28, BAGE 121, 67) .

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Regeln mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand, gilt das Ablösungsprinzip, wonach eine neuere Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ablösen kann, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
    Nach den vom Gesetzgeber getroffenen Wertentscheidungen soll sie eine notwendige Ergänzung der durch die Sozialversicherung gewährten Sicherung der Arbeitnehmer im Alter darstellen und ihren Lebensstandard zumindest teilweise sichern (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 19; BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 162, 354) .
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13

    Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit -

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

  • LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14

    Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 627/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

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