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   BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17   

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https://dejure.org/2019,5769
BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17 (https://dejure.org/2019,5769)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 3 AZR 393/17 (https://dejure.org/2019,5769)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 3 AZR 393/17 (https://dejure.org/2019,5769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 258 ZPO, § 259 ZPO, § 2 Abs. 1, § 2a Abs. 1 BetrAVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 19 Abs. 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 77 Abs. 5 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 2a Abs. 1 Halbs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 235 Abs. 2 SGB VI, § 8 Abs. 1 Ziff. 2, § 9 Abs. 5 GBV, § 1 Abs. 1 Satz 2 GBV, § 8 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2, § 9 Abs. 4, Abs. 5 GBV

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Parallelentscheidung zu BAG v. 19.03.2019 3 AZR 201/17

  • rewis.io

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • bag-urteil.com

    Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, mehrfache Ablösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; mehrfache Ablösung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die Wirksamkeit der streitgegenständlichen, durch Betriebsvereinbarung erfolgten Ablösungen hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Senat entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas überprüft (zum Anwendungsbereich des dreistufigen Prüfungsschemas siehe BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) .

    Der Dotierungsrahmen muss deshalb im Wesentlichen gleich bleiben (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Neben der Wahrung des Dotierungsrahmens ist es erforderlich, dass die Neuregelung den Arbeitnehmern, in deren künftige dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen werden soll, zumutbar ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Da keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, insbesondere eine fehlerhafte oder nicht fundierte Beurteilung dieses Aspekts, erkennbar sind, ist diese Bewertung aufgrund des Beurteilungsspielraums und der Einschätzungsprärogative der Betriebsparteien (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 51) hinzunehmen.

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Der Arbeitgeber kann also festlegen, auf welcher Ebene sie erbracht wird, was zugleich die Zuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungsorgane bestimmt (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN) .

    Aus der Entscheidung des Senats vom 24. Januar 2006 (- 3 AZR 483/04 - Rn. 51 ff.) folgt nichts anderes.

    Das bedeutet, dass das Vereinheitlichungsinteresse keine Verringerung der Versorgungslasten rechtfertigt (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 53) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Der sich hieraus ergebende Tag bestimmt die - mögliche - Dauer der Betriebszugehörigkeit (vgl. auch BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 37, BAGE 141, 259) .

    Damit fehlt es bereits an einem Eingriff, der überhaupt einer Rechtfertigung bedürfte (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 72, BAGE 141, 259) .

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2001 (- 1 AZR 193/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 100, 60) ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Dies ergibt die Auslegung (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen statt vieler BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Mit einem Vereinheitlichungsinteresse kann also nicht die Kürzung des Dotierungsrahmens gerechtfertigt werden (zur Wahrung des Dotierungsrahmens siehe auch BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 105, 212) .
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13

    Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    a) Es ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass das Vereinheitlichungsinteresse ein sachlich-proportionaler Grund sein kann (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 62) .
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    b) Soweit die GBV 2004 vorliegend dazu führt, dass die betriebliche Altersversorgung des Klägers für seine Versorgungsanwartschaften ab dem 1. Januar 2004 nicht mehr auf einer Direktzusage beruht, sondern über eine Pensionskasse durchgeführt wird, steht ihm zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Einhaltung des Durchführungswegs nach Maßgabe der Versorgungsordnung zu (vgl. dazu BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 22, BAGE 123, 82) .
  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Davon geht der Senat auch weiter aus, wenn er ausgesprochen hat, das Vereinheitlichungsinteresse rechtfertige jedenfalls keine Vereinheitlichung auf das geringste Niveau (BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 72) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
    Nach den vom Gesetzgeber getroffenen Wertentscheidungen soll sie eine notwendige Ergänzung der durch die Sozialversicherung gewährten Sicherung der Arbeitnehmer im Alter darstellen und ihren Lebensstandard zumindest teilweise sichern (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 19; BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 162, 354) .
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Allerdings ist die Wirkung der Kündigung hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas beschränkt (vgl. dazu ausf. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 45/09 - Rn. 61 ff.; zum dreistufigen Prüfungsschema sh. etwa BAG 19. März 2019 - 3 AZR 393/17 - Rn. 23 mwN) .
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