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   BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18   

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https://dejure.org/2019,5766
BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18 (https://dejure.org/2019,5766)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 9 AZR 362/18 (https://dejure.org/2019,5766)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 (https://dejure.org/2019,5766)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Kein Verfall des für die Elternzeit zu kürzenden Urlaubsanspruchs gem. § 7 Abs. 3 BUrlG; Rechtfertigung der Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit in Relation zum Umfang der Arbeitspflicht im Urlaubsjahr; Zeitpunkt und Form der Ausübung des Kürzungsrechts des ...

  • bag-urteil.com

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • Betriebs-Berater

    § 17 Abs. 1 BEEG ist unionskonform

  • rewis.io

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Urlaubsanspruch darf während der Elternzeit verkürzt werden

  • datenbank.nwb.de

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Urlaubsansprüche während der Elternzeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Elternzeit: Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub in der Elternzeit

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Erleichterung für Arbeitgeber: Endlich Rechtssicherheit bei der Urlaubskürzung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber ist berechtigt, Urlaubsansprüche aus Elternzeit zu kürzen

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht - Elternzeit: Arbeitgeber darf Urlaub um ein Zwölftel pro Monat kürzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternzeit - und die Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch kann sich in der Elternzeit mindern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Urlaub wegen Elternzeit kürzen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Urlaub wegen Elternzeit kürzen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zur nachträglichen Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Urlaubskürzung während Elternzeit nicht europarechtswidrig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Urlaubsansprüche aus der Elternzeit kürzen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • weka.de (Kurzinformation)

    Urlaub während der Elternzeit: Hier dürfen Sie als Arbeitgeber kürzen

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kürzung von Urlaub während der Elternzeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kürzung von Urlaubsansprüchen in der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub für Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    (Kein) Urlaubsanspruch in der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch für den Zeitraum der Elternzeit darf gekürzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG verstößt nicht gegen Unionsrecht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Urlaub wegen Elternzeit kürzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung von Urlaubsansprüchen aus Elternzeit zulässig - Arbeitgeber kann Urlaub unter Berufung auf § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG zulässig ankündigen und kürzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kein Verfall des für die Elternzeit zu kürzenden Urlaubsanspruchs gem. § 7 Abs. 3 BUrlG

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Urlaubskürzung während Elternzeit rechtmäßig: Kein Urlaub für Elternzeitler

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit zulässig

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ohne Arbeit kein Urlaub

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Urlaubsansprüche während der Elternzeit! (IBR 2019, 1127)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2723
  • NZA 2019, 1141
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Während der Elternzeit, die zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis führt, entstehen nach §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG gesetzliche Urlaubsansprüche (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 11, BAGE 151, 360) .

    Dazu ist eine hierauf gerichtete rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, die dem Arbeitnehmer zugehen muss (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 12, BAGE 151, 360) .

    Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat (mit ausf. Begründung BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 10, 13 ff., BAGE 151, 360) .

    cc) Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 151, 360) , nicht jedoch vor der Erklärung des Arbeitnehmers, Elternzeit in Anspruch zu nehmen (ErfK/Gallner 19. Aufl. BEEG § 17 Rn. 4; Arnold/Tillmanns/Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 17 BEEG Rn. 10; aA NK-GA/Osnabrügge § 17 BEEG Rn. 8) .

  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    a) Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einer Bestimmung des nationalen Rechts nicht entgegensteht, nach der bei der Berechnung des unionsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub in einem Bezugszeitraum die Dauer eines vom Arbeitnehmer in diesem Zeitraum genommenen Elternurlaubs nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung angesehen wird (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 38) .

    Der Erholungszweck setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausgeübt hat, die es zu dem in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehenen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit rechtfertigt, dass er über einen Zeitraum der Erholung, der Entspannung und der Freizeit verfügt (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 27 f.) .

    Sie können festlegen, inwieweit Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit, in denen das Arbeitsverhältnis nach nationalem Recht ruht, bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs berücksichtigt werden (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 35) .

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass sich aus seiner Rechtsprechung zur Überschneidung oder zum Zusammenfallen von zwei unionsrechtlich gewährleisteten Urlaubsarten nicht herleiten lässt, dass der Elternurlaub bei der Berechnung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung anzusehen ist (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 37) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Vielmehr kann sich der Umfang des Urlaubsanspruchs bei einem Wechsel der Anzahl der Arbeitstage während des Urlaubsjahres ändern mit der Folge, dass der Jahresurlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung unterjährig neu zu berechnen ist (vgl. zu den Umrechnungsformeln BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 28 ff.) .

    Durch diesen allgemeinen - auch außerhalb der Elternzeit geltenden - Grundsatz soll eine Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer sichergestellt werden (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 23, 29; vgl. auch ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 15; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 926) .

    Auch wenn ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr in einen unbezahlten Sonderurlaub wechselt, ist bei der dadurch gebotenen Neuberechnung des Jahresurlaubsanspruchs zu berücksichtigen, in welchem Zeitraum die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt haben (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 20) .

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Hierzu zählt auch der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 53 f. mwN) .

    § 5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung steht einer nationalen Bestimmung entgegen, nach der Arbeitnehmer im Anschluss an ihren Elternurlaub den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verlieren, den sie vor der Geburt ihres Kindes erworben haben (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 56) .

    Es muss lediglich sichergestellt werden, dass die Rechte, die der Arbeitnehmer bei Antritt des Elternurlaubs bereits erworben hatte oder dabei war zu erwerben, bis zum Ende des Elternurlaubs bestehen bleiben und sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Elternurlaub im Hinblick auf diese Rechte in derselben Situation befindet wie vor dem Elternurlaub (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 51 mwN; 22. Oktober 2009 - C-116/08 - [Meerts] Rn. 38 f.) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    aa) Zwar wandelt sich nach der neueren Senatsrechtsprechung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG um, ohne dass der finanzielle Aspekt des originären Urlaubsanspruchs zunächst erlischt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

    Der innere Zusammenhang zwischen der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeit und dem Urlaub wird durch die Ablösung des Freistellungsanspruchs von der Vergütungskomponente und deren Umwandlung in einen Abgeltungsanspruch aufgelöst (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

  • Drs-Bund, 30.11.1962 - BT-Drs IV/785
    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass der Arbeitnehmer durch die Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte "den vollen Urlaubsanspruch verliert, auch wenn er erst gegen Ende des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet" (vgl. den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit vom 30. November 1962, BT-Drs. IV/785 S. 3) .

    Damit korrespondierend verhindert § 6 Abs. 1 BUrlG bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen, dass ein Arbeitnehmer, dem der volle Jahresurlaub bereits von seinem früheren Arbeitgeber gewährt worden ist, für denselben Zeitraum zweimal Urlaub verlangen kann (vgl. BT-Drs. IV/785 S. 3; BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 37, BAGE 150, 207; 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27) .

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Der Urlaub, der der Klägerin noch zustand, war kein Teilurlaub iSd. § 5 Abs. 1 BUrlG, sondern resultierte daraus, dass die Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG zu einem verbleibenden bruchteiligen Urlaubsanspruch von 2, 5 Arbeitstagen führte (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 31 f., BAGE 161, 347) .
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn aufgrund sonstiger Umstände erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (vgl. zu § 17 Abs. 1 Satz 1 BErzGG BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Damit korrespondierend verhindert § 6 Abs. 1 BUrlG bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen, dass ein Arbeitnehmer, dem der volle Jahresurlaub bereits von seinem früheren Arbeitgeber gewährt worden ist, für denselben Zeitraum zweimal Urlaub verlangen kann (vgl. BT-Drs. IV/785 S. 3; BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 37, BAGE 150, 207; 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
    Als reiner Geldanspruch hängt die Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs nicht von der Arbeitsfähigkeit oder einer bestimmten Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ab; zudem unterliegt er nicht dem Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 15, BAGE 142, 64) .
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17

    Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von

  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Darüber hinaus gelten Besonderheiten für Urlaubsansprüche, die von Kürzungsregelungen wie in § 4 ArbPlSchG, § 17 Abs. 1 BEEG oder § 4 Abs. 4 PflegeZG erfasst werden (vgl. zu § 17 Abs. 1 BEEG BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - und - 9 AZR 495/17 -) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 19. November 2019 - 3 AZR 294/18 - Rn. 19; 23. Oktober 2019 - 7 AZR 7/18 - Rn. 49 mwN; 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 12; 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 36 mwN, BAGE 154, 337) .
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    Diese Grundsätze gelten auch bei einer Mehrzahl von Mutterschutzfristen und Elternzeiten (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 17) .

    Die in der Vorschrift vorgesehene Kürzungsmöglichkeit verstößt weder gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG noch gegen § 5 Nr. 2 der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub vom 18. Juni 2009 im Anhang der Richtlinie 2010/18/EU (vgl. ausführlich BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 19 ff. mwN) .

    Das Gesetz unterstellt allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 32) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20

    Elternzeit - Urlaubsanspruch - Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers

    Das Gesetz unterstellt allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 32; 9 AZR 362/18 - Rn. 32; 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 16 ff.).

    Die Verwendung des bestimmten Artikels legt nahe, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht für "irgendeine" sich noch nicht abzeichnende, sondern nur für eine konkret in Rede stehende Elternzeit kürzen kann (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 35; 9 AZR 362/18 - Rn. 35).

    Dieser Ansicht stehen die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 19. März 2019 (9 AZR 495/17 - Rn. 35; 9 AZR 362/18 - Rn. 35) angeführten Gesichtspunkte entgegen.

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2022 - 10 Sa 954/21

    Zwingende Geltung des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG zur Kürzung des gesetzlichen und

    Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben, nicht jedoch vor der Erklärung des Arbeitnehmers, Elternzeit in Anspruch zu nehmen (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 35 mwN; ErfK/Gallner 22. Aufl. 2022 § 17 BEEG Rn. 4. Letzteres ist Ausfluss der dem Arbeitgeber eingeräumten Dispositionsbefugnis, von dem Kürzungsrecht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG Gebrauch zu machen oder hiervon abzusehen.

    Die Verwendung des bestimmten Artikels legt nahe, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht für "irgendeine" sich noch nicht abzeichnende, sondern nur für eine konkret in Rede stehende Elternzeit kürzen kann (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 35) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 Sa 12/22

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der zweiten

    Die dafür nötige rechtsgeschäftliche Erklärung (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Leitsatz 3; 19. März 2019 - 9 AZR 362/18) sei nicht abgegeben worden.

    Das Gesetz unterstellt hier allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 38; 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 32).

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Hinreichende Transparenz einer Bezugnahmeklausel auf kirchenrechtliche

    Darüber hinaus gelten Besonderheiten für Urlaubsansprüche, die von Kürzungsregelungen wie in § 4 ArbPlSchG, § 17 Abs. 1 BEEG oder § 4 Abs. 4 PflegeZG erfasst werden (vgl. zu § 17 Abs. 1 BEEG BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - und - 9 AZR 495/17 -) .
  • ArbG Erfurt, 08.10.2021 - 7 Ca 1878/20

    Ausübung Kürzungsrecht des Urlaubsanspruchs - Kündigungsschutz - wirksames

    Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben, nicht jedoch vor der Erklärung des Arbeitnehmers, Elternzeit in Anspruch zu nehmen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019, Az.: 9 AZR 362/18, juris).
  • LAG Hamm, 23.01.2019 - 5 Sa 951/18
    In der Folge hat das Bundesarbeitsgericht für das deutsche Recht daraus die Folgerung gezogen, dass eine Kürzung des Urlaubsanspruches für die Zeiträume in Anspruch genommener Elternzeit zulässig ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. März 2019, 9 AZR 362/18, bisher nur als Pressemitteilung vorhanden).
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