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   BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16   

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https://dejure.org/2019,5773
BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16 (https://dejure.org/2019,5773)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 9 AZR 881/16 (https://dejure.org/2019,5773)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 (https://dejure.org/2019,5773)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 7 Abs. 3 BUrlG, §§ 133, 157 BGB, § 108 Abs. 1 GewO, § 242 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 561 ZPO, § 151 BGB, § 194 Abs. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, §§ 194 ff. BGB, § 208 BGB, § 13 Abs. 1 BUrlG

  • Wolters Kluwer

    Entgeltabrechnung als Wissenerklärung des Arbeitgebers; Der Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factium propium"); Die betriebliche Übung als Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht; Urlaubsansprüche und Verjährung; Mitteilung in der ...

  • bag-urteil.com

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsrecht; Urlaubsabgeltung; Vereinbarung von Verfallfristen; Neubeginn der Verjährung

  • Betriebs-Berater

    Neubeginn der Verjährung bei Urlaubsabgeltung

  • rewis.io

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht - Urlaubsabgeltung; Vereinbarung von Verfallfristen; Neubeginn der Verjährung

  • rechtsportal.de

    GewO § 108 Abs. 1 ; BGB § 194 Abs. 1 ; BGB § 195
    Entgeltabrechnung als Wissenerklärung des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Übung per Entgeltabrechnung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubansprüche - und ihr Verfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alte Urlaubansprüche - und der monatliche Neubeginn der Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Urlaubstage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Vereinbarung von Verfallfristen - Neubeginn der Verjährung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung und Verfallfristen - Lohnabrechnung durch externen Dienstleister

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2640
  • NZA 2019, 1046
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    bb) Selbst wenn man zugunsten des Klägers unterstellt, die Beklagte müsse sich nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Rechtsscheinvollmacht entwickelt hat (vgl. im Einzelnen BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - Rn. 45, BAGE 158, 214) , das Verhalten des von ihr mit der Abrechnung der Entgelt- und Urlaubsansprüche betrauten externen Dienstleisters als eigenes zurechnen lassen, fehlt es an einer Willenserklärung der Beklagten, die darauf gerichtet wäre, das im Streitfall maßgebliche Fristenregime abzuändern.

    Mit der Beauftragung des Dienstleisters, das Entgelt und die Urlaubsansprüche der in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift abzurechnen, duldete es die Beklagte, dass der Dienstleister für sie wie ein Vertreter auftrat und damit bei den Arbeitnehmern den Rechtsschein erweckte, er sei bevollmächtigt, die Ansprüche iSv. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB als nicht erfüllt anzuerkennen (vgl. zu den Voraussetzungen der Duldungsvollmacht im Einzelnen BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - Rn. 45, BAGE 158, 214) .

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    (1) Als Anerkenntnis iSv. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, der als Schutzvorschrift zugunsten des Gläubigers (BGH 8. Januar 2013 - VIII ZR 344/12 - Rn. 7) den Neubeginn der Verjährungsfrist auslöst, kommt jedes - auch rein tatsächliches (vgl. zu § 208 BGB aF BAG 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - zu 3 c aa der Gründe, BAGE 43, 71)  - Verhalten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer in Betracht, das darauf schließen lässt, der Arbeitgeber sei sich des Bestehens einer schuldrechtlichen Forderung bewusst (vgl. zu § 208 BGB aF BAG 18. März 1997 - 9 AZR 130/96 - zu I 3 der Gründe) .

    Vielmehr reicht es aus, dass der Schuldner auf irgendeine Weise dem Gläubiger gegenüber schlüssig zum Ausdruck bringt, dass er den Anspruch anerkennt (vgl. zu § 208 BGB aF BAG 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - zu 3 c aa der Gründe, BAGE 43, 71 ["tatsächliches Eingeständnis der Schuld"]) .

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    Dies gebietet die richtlinienkonforme Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes (vgl. im Einzelnen BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 16, 39 ff.) .
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    Gleiches gilt für eine Vereinbarung, die nicht die (Nach-)Gewährung verfallenen Urlaubs, sondern dessen Abgeltung vorsieht (vgl. BAG 18. Oktober 2011 -  9 AZR 303/10  - Rn. 21) .
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    (3) Handlungen eines Dritten, die sich der Arbeitgeber als eigene Handlung zurechnen lassen muss, stehen solchen des Arbeitgebers gleich (so für das Handeln eines Vertreters BGH 11. Oktober 2006 - IV ZR 329/05 - Rn. 18, BGHZ 169, 232) .
  • LAG Hessen, 17.08.2016 - 6 Sa 12/16

    Eine vertragliche Vereinbarung auf Übertragung von Urlaub ist nicht begrenzt auf

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. August 2016 - 6 Sa 12/16 - aufgehoben.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 16 f. mwN, BAGE 130, 14) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten als Willens- oder bloße Wissenserklärung anzusehen ist (vgl. BAG 14. Dezember 2016 -  7 AZR 717/14  - Rn. 17) .
  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 f., BAGE 163, 301) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
    Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Entgeltabrechnung, ist er in der Regel nicht gehindert, in einem Rechtsstreit, in dem der Arbeitnehmer auf abgerechnete Positionen Bezug nimmt, die Richtigkeit der Abrechnung in Abrede zu stellen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, BAGE 152, 315) .
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2016 - 2 Sa 244/15

    Lohnabrechnung mit saldierten Urlaubstagen

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17

    Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Voraussetzungen eines

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • BGH, 08.01.2013 - VIII ZR 344/12

    Anspruchsverjährung: Neubeginn der Verjährung bei Anerkenntnis vor

  • LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17

    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener

  • LAG Köln, 07.06.2017 - 11 Sa 741/16

    Urlaubsanspruch; betriebliche Übung; Einzelfall

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BAG, 01.12.1982 - 5 AZR 491/80
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 130/96

    Unterbrechung der Verjährung; Rechtsmißbrauch

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Im Nachgang zur Entscheidung des Gerichtshofs vom 6. November 2018 (- C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) bedurfte es bisher keiner Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nach Maßgabe von §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 28) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Angaben in einer Entgeltabrechnung stellen grundsätzlich keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen, sondern lediglich Wissenserklärungen dar (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16; 18. April 2012 - 5 AZR 307/11 - Rn. 16) .
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 180/19

    Urlaubsabgeltung; Verjährung

    (bb)Anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2019 zugrundeliegenden Fall (vgl. BAG, Urteil vom 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 -, Rn. 27 f., juris), hat der Beklagte die Urlaubsansprüche der Klägerin auch nicht im verjährungsrechtlichen Sinne nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB anerkannt.

    Deshalb kann nach den Erwägungen des Bundesarbeitsgerichtes auch darin, dass der Arbeitgeber Ansprüche gegenüber einem Arbeitnehmer abrechnet, ein tatsächliches Anerkenntnis i. S. d. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegen, obgleich die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung bei solchen Verhaltensweisen im Regelfall davon ausgeht, dass es an einer rechtsgeschäftlichen Erklärung des Arbeitgebers fehlt (BAG, Urteil vom 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 -, Rn. 31 f., juris, m.w.N.).

    Mit der Beauftragung des Dienstleisters, das Entgelt und die Urlaubsansprüche der in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift abzurechnen, habe es die Beklagte geduldet, dass der Dienstleister bei den Arbeitnehmern den Rechtsschein erweckt habe, von ihr bevollmächtigt zu sein, Ansprüche i. S. v. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB als nicht erfüllt anzuerkennen (BAG, Urteil vom 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 -, Rn. 35 f., juris).

    Speziell unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben und der daran anknüpfenden (oben dargestellten) neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Frage höchstrichterlich noch nicht entschieden (offenlassend: BAG, Urteil vom 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 -, Rn. 28, juris).

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Der Arbeitnehmer kann aus diesen Mitteilungen nicht ohne weiteres ableiten, es handele sich um eine auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtete Willenserklärung im Sinne eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23 mwN, BAGE 152, 315) oder der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren oder abgelten, wenn er dies nicht schuldet (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Weist der Arbeitgeber etwa Ansprüche gegenüber einem Arbeitnehmer in einer Entgeltabrechnung oder auf einem Arbeitszeitkonto aus, kann hierin - unabhängig davon, dass es im Regelfall an einer rechtsgeschäftlichen Erklärung fehlt (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16)  - ein tatsächliches Anerkenntnis liegen (vgl. zu einem Anerkenntnis im verjährungsrechtlichen Sinne nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 32) .
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Dabei sind insbesondere die bestehende Interessenlage und der mit der Erklärung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16; 14. Dezember 2016 -  7 AZR 717/14  - Rn. 17) .
  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des

    Dabei sind insbesondere die bestehende Interessenlage und der mit der Erklärung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17) .

    bb) Eintragungen auf Urlaubslisten, anhand deren der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Anzahl nicht genommener Urlaubstage informiert, kommt ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er diesen nicht schuldet (vgl. für den Fall der Entgeltabrechnung BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16) .

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Die Kontrolle durch das Bundesarbeitsgericht beschränkt sich darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es sich bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die maßgebliche Rechtsnorm den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20; 11. August 2016 - 8 AZR 809/14 - Rn. 37) .
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20

    Urlaubsanspruch - Kürzung - Elternzeit - rechtsgeschäftliche Erklärung -

    Der Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen kommt aber regelmäßig nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er ihn nicht schuldet (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 -).
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

  • LAG München, 03.09.2019 - 9 Sa 177/19

    Zur Höhe der Vergütung von Urlaubstagen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 59/20

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Kenntnis - Urlaubsübertragung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20

    Urlaubsabgeltung - Tatsachenvergleich

  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 13 UF 83/19

    Rechtsnatur der Anerkennung einer Forderung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 Sa 47/19

    Elternzeit - Urlaub - Verfall - Abgeltung

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 578/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 589/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 594/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 5/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 13/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 591/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 11/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss - Verjährung

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 588/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 593/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 12/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 592/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 590/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 7 Sa 138/20

    Mehrarbeitszuschlag - Urlaubs- und Krankheitsstunden - betriebliche Übung -

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2019 - 7 Sa 161/19

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei mangelnder Leistungsbestimmung sofort fällig

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Elternzeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 2 Sa 258/21

    Wiedereinstellungsanspruch - Zusage - Gleichbehandlungsgrundsatz

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