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   BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09   

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https://dejure.org/2011,2881
BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09 (https://dejure.org/2011,2881)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2011 - 3 AZR 154/09 (https://dejure.org/2011,2881)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2011 - 3 AZR 154/09 (https://dejure.org/2011,2881)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1a BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, HG 2007
    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1a BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, HG 2007
    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG durch Tarifvertrag; Geltung des Ausschlusses eines Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG durch Tarifvertrag auch für nichttarifliche Mitarbeiter; Folgen der Vereinbarung der ...

  • Betriebs-Berater

    Abdingbarer Anspruch auf Entgeltumwandlung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Entgeltumwandlung und Abdingbarkeit durch Bezugnahme auf einschlägigen Tarifvertrag

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Entgeltumwandlung: Abdingbarkeit nur durch Bezugnahme auf einen einschlägigen Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entgeltumwandlung ist bei nichttarifgebundenen Arbeitnehmern nicht ohne weiteres abbedingbar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abdingbarer Anspruch auf Entgeltumwandlung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach BetrAVG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 357
  • ZIP 2011, 1683
  • MDR 2011, 15
  • NZA 2011, 982
  • BB 2011, 2228
  • BB 2011, 2483
  • DB 2011, 2210
  • JR 2012, 312
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09
    Ebenso nicht entscheiden werden muss, ob das Besserstellungsverbot den Beklagten in der Weise bindet, mit seinen Arbeitnehmern keine gegenüber den für vergleichbare Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltenden Arbeitsbedingungen günstigere Abmachungen zu treffen (so BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, BAGE 122, 174) oder ob er insoweit frei und nur durch die Inanspruchnahme der Zuwendung begrenzt ist (so BVerwG 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64; vom BAG zuletzt offengelassen, vgl. 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 212) .

    Das Besserstellungsverbot hindert die Arbeitnehmer jedenfalls nicht, Ansprüche und Rechte gegenüber dem Arbeitgeber auch dann geltend zu machen, wenn diese über diejenigen hinausgehen, die vergleichbaren Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesetzlich oder tariflich zustehen (vgl. BAG 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, aaO; 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, aaO) .

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 485/07

    Tarifvertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09
    Ebenso nicht entscheiden werden muss, ob das Besserstellungsverbot den Beklagten in der Weise bindet, mit seinen Arbeitnehmern keine gegenüber den für vergleichbare Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltenden Arbeitsbedingungen günstigere Abmachungen zu treffen (so BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, BAGE 122, 174) oder ob er insoweit frei und nur durch die Inanspruchnahme der Zuwendung begrenzt ist (so BVerwG 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64; vom BAG zuletzt offengelassen, vgl. 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 212) .

    Das Besserstellungsverbot hindert die Arbeitnehmer jedenfalls nicht, Ansprüche und Rechte gegenüber dem Arbeitgeber auch dann geltend zu machen, wenn diese über diejenigen hinausgehen, die vergleichbaren Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesetzlich oder tariflich zustehen (vgl. BAG 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, aaO; 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, aaO) .

  • BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98

    Vereinbarkeit des "Besserstellungsverbots" mit dem durch Art. 140 Grundgesetz

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09
    Ebenso nicht entscheiden werden muss, ob das Besserstellungsverbot den Beklagten in der Weise bindet, mit seinen Arbeitnehmern keine gegenüber den für vergleichbare Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltenden Arbeitsbedingungen günstigere Abmachungen zu treffen (so BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, BAGE 122, 174) oder ob er insoweit frei und nur durch die Inanspruchnahme der Zuwendung begrenzt ist (so BVerwG 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64; vom BAG zuletzt offengelassen, vgl. 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 212) .
  • LAG München, 28.01.2009 - 9 Sa 488/08

    Bezugnahme auf einschlägigen Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Januar 2009 - 9 Sa 488/08 - aufgehoben.
  • VGH Bayern, 25.02.1998 - 19 B 94.3076
    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09
    Das Besserstellungsverbot beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass der Staat seine Bediensteten ausreichend besoldet und es daher den Zuwendungsempfängern möglich und zumutbar ist, ihre Aufgaben mit einem Besoldungsniveau wahrzunehmen, das dem des Staates entspricht, und dass zur Wahrung des auch im Zuwendungswesen geltenden Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Gesamtaufwand des Zuwendungsempfängers und damit der Zuwendungsbedarf verringert werden soll (vgl. Bayerischer VGH 25. Februar 1998 - 19 B 94.3076 - zu 4.2.1 der Gründe, RsDE Nr. 44 S. 87) .
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Nur die Anwendung des gesamten Tarifwerks, das bei unterstellter Tarifgebundenheit beider Parteien auf das Arbeitsverhältnis unmittelbar Anwendung fände, kann für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung aber die Vermutung begründen, dass die divergierenden Interessen angemessen ausgeglichen werden (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. 2010 § 9 Rn. 168; ähnlich zur Tariföffnungsklausel in § 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung BAG 19. April 2011 - 3 AZR 154/09 - Rn. 19, BAGE 137, 357; vgl. auch 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 123, BAGE 162, 166: Die Annahme einer Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag iSv. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TVG scheidet bei einer nur teilweisen Anwendung im Arbeitsverhältnis wegen der im Vergleich zu den unmittelbar Tarifgebundenen anderen Lage aus.) .
  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21

    Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Bereits zur Vorgängerfassung des § 19 Abs. 1 BetrAVG war nämlich anerkannt, dass Tarifverträge den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG nicht nur modifizieren, sondern ganz ausschließen können (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 154/09 - BAGE 137, 357; zust. Rieble in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit Entgeltumwandlung 3. Aufl. A Rn. 285 ff. mwN zu abw. Auffassungen) .
  • ArbG Hamburg, 11.01.2024 - 4 Ca 184/23

    Tarifvertraglicher Ausschluss des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung

    Die Tariföffnungsklausel des § beruht auf der Erwägung, dass tarifvertragliche Regelungen eine hinreichende Gewähr für eine angemessene Berücksichtigung auch der Interessen der Arbeitnehmer bieten, da grundsätzlich von der Parität der Vertragspartner und von deren Sachverstand ausgegangen werden kann (Höfer in Höfer/de Groot/Küpper/Reich Betriebsrentenrecht 29. EL März 2023 Betriebsrentengesetz § 19 Rn. 1 und 7; vgl. zu § 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG aF: BT-Drucks. 7/1281 S. 30 f.; BAG 19.04.2011 - 3 AZR 154/09 - Rn. 19).
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