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   BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75   

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BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75 (https://dejure.org/1978,1815)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1978 - 6 ABR 41/75 (https://dejure.org/1978,1815)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1978 - 6 ABR 41/75 (https://dejure.org/1978,1815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsversammlung - Teilnahme des Arbeitgebers - Leiter der Betriebsversammlung - Beauftragter der Arbeitgebervereinigung - Einzelthemen - Erteilung des Wortes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1519
  • BB 19975, 1519
  • DB 1978, 2032
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 12/63

    Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten - Betriebsversammlung -

    Auszug aus BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar (Beschluß vom 18. März 1964 - 1 ABR 12/63 - = AP Nr. 1 zu § 45 BetrVG 1952) die Beteiligungsbefugnis einer Gewerkschaft an einem Beschlußverfahren bejaht, in dem darüber gestritten worden ist, ob ein Gewerkschaftsvertreter an einer Betriebsversammlung teilzunehmen berechtigt war.
  • BAG, 13.07.1977 - 1 ABR 19/75

    Schulungsveranstaltung - Kosten - Notwendige Beteiligung des Betreibsrates im

    Auszug aus BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75
    Die Nichtbeteiligung des Betriebsrats in den Vorinstanzen hindert ihn nicht, sich nunmehr durch Einlegung eines Rechts mittels am Verfahren zu beteiligen ( vgl. BAG vom 15- November 1963 - 1 ABR 5/63 - = AP Nr. 14- zu § 2 TVG, BAG vom 13 Juli 1977 1 ABR 19/75 - = [demnächst] AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG 1953) Einer Aufhebung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts und einer Rückverweisung bedarf es vorliegend wegen der Nichtanhörung des Betriebsrats in den Vorinstanzen nicht, weil - anders als in dem durch Beschluß des Ersten Senats vom 13. Juli 1977 ( - 1 ABR 19/75 - = [demnächst] AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG 1953) entschiedenen Fall - nicht denkbar ist, daß nach einer nachgeholten Anhörung des Betriebsrats von einem anderen Sachverhalt als dem vom Landesarbeitsgericht zugrunde gelegten ausgegangen werden müßte.
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75
    Die Entscheidung läuft im vorliegenden Fall nicht auf die Erstattung eines abstrakten Rechtsgutachtens für eine bloß gedachte und mögliche streitige Rechts frage hinaus, sondern dient der Klärung der Zuständigkeiten von Antragstellerin und Antragsgegner bei den regelmäßig stattfindenden Betriebsversammlungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BAG, Beschluß vom 8 . Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - = [demnächst] AP Nr. Io zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Teilnahme an einer

    Auszug aus BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75
    Das Rechtsschutzinteresse ist vorliegend auch nicht etwa deshalb weggefallen, weil die Amtszeit des z.Zt. der Einleitung dieses Beschlußverfahrens gewählten Betriebsrats inzwischen möglicherweise abgelaufen ist (vgl. dazu BAG Beschluß vom 16. März 1976 - 1 ABR 43/74 - = AP Nr. 22 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von

    Auszug aus BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in bezug auf Gewerkschaften mehrfach entschieden, daß eine Beteiligung am Beschlußverfahren nur dann in Betracht kommt, wenn deren konkrete Interessen betroffen sind (vgl. z.B. BAG vom 3. Februar 1965 - ABR 14-/64- - = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAG vom 8 . Dezember 197o - 1 ABR 23/7o = AP Nr. 21 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 15.11.1963 - 1 ABR 5/63

    Beschlußverfahren - Vereinigung von Hausgewerbetreibenden - Tariffähigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75
    Die Nichtbeteiligung des Betriebsrats in den Vorinstanzen hindert ihn nicht, sich nunmehr durch Einlegung eines Rechts mittels am Verfahren zu beteiligen ( vgl. BAG vom 15- November 1963 - 1 ABR 5/63 - = AP Nr. 14- zu § 2 TVG, BAG vom 13 Juli 1977 1 ABR 19/75 - = [demnächst] AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG 1953) Einer Aufhebung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts und einer Rückverweisung bedarf es vorliegend wegen der Nichtanhörung des Betriebsrats in den Vorinstanzen nicht, weil - anders als in dem durch Beschluß des Ersten Senats vom 13. Juli 1977 ( - 1 ABR 19/75 - = [demnächst] AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG 1953) entschiedenen Fall - nicht denkbar ist, daß nach einer nachgeholten Anhörung des Betriebsrats von einem anderen Sachverhalt als dem vom Landesarbeitsgericht zugrunde gelegten ausgegangen werden müßte.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Die Nichtbeteiligung einer Person oder Stelle in der Vorinstanz hindert sie nicht, sich nunmehr durch Einlegung eines Rechtsmittels am Verfahren zu beteiligen (vgl. BAG 13.7. 1977 - 1 ABR 19/75 - AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG 1953; 19.05.1978 - 6 ABR 41/75 - AP Nr. 3 zu § 43 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 6 PB 20.10

    Unterbliebene Beteiligung in den Tatsacheninstanzen; absoluter Revisionsgrund;

    Ein Rechtsmittel kann auch derjenige einlegen, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG von Amts wegen zu beteiligen war, jedoch zu Unrecht nicht am Verfahren der Vorinstanz beteiligt worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - BVerwGE 54, 172 = Buchholz 238.32 § 91 BlnPersVG Nr. 1 S. 3; BAG, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 6 ABR 41/75 - AP Nr. 3 zu § 43 BetrVG 1972 Bl. 355, vom 10. September 1985 - 1 ABR 15/83 - AP Nr. 2 zu § 117 BetrVG 1972 Bl. 526R und vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 - BAGE 60, 48 ).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

    Die Nichtbeteiligung in der Vorinstanz hindert nicht, sich nunmehr durch Einlegung eines Rechtsmittels am Verfahren zu beteiligen (BAG 19.05.1978 - 6 ABR 41/75, DB 1978, 2032 Rn. 21).
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

    Es ist nicht ersichtlich und nichts dafür vorgetragen, daß nach einer nachgeholten Anhörung des Betriebsrats von einem anderen Sachverhalt als dem vom Landesarbeitsgericht festgestellten ausgegangen werden müßte (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 19- Hai 1978 - 6 ABR 41/75 - = [demnächst] AP Nr. 2 zu § 43 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 13.02.2012 - 4 Ta 52/12

    Beteiligtenstellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - keine

    Ein eventueller Verfahrensfehler in Zusammenhang mit der Beteiligung ist erst mit der Schlussentscheidung des Arbeitsgerichts anfechtbar ( vgl. BAG 19. Mai 1978 - 6 ABR 41/75 - AP BetrVG 1972 § 43 Nr. 3, zu II 4 ).
  • LAG Nürnberg, 24.03.2016 - 6 Ta 43/16

    Beteiligtenstellung im Beschlussverfahren - Zwischenstreit - Anfechtbarkeit

    6 Ta 43/16 -3Ein eventueller Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Beteiligung ist erst mit der Schlussentscheidung des Arbeitsgerichts anfechtbar (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 13.02.2012 - 4 Ta 52/12 - unter Hinweis auf BAG vom 19.05.1978 - 6 ABR 41/75).
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