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   BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81   

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BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81 (https://dejure.org/1983,502)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1983 - 2 AZR 171/81 (https://dejure.org/1983,502)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 (https://dejure.org/1983,502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages, arglistige Täuschung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Probezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 210
  • VersR 1984, 373
  • BB 1984, 533
  • DB 1984, 298
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Es ist zwar zulässig, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben, jedoch muß dies zwischen den Parteien vereinbart werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; zuletzt Urteil vom 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - EzA § 74 HGB Nr. 41, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu I 1 der Gründe m.w.N.).

    Insoweit ist das Verbot gemäß § 74 a Abs. 1 Satz 3 HGB auf die zulässige Dauer von zwei Jahren zurückzuführen (BAG Urteil vom 24. April 1970, aaO, zu I 1 der Gründe).

    Es bedarf deswegen einer ausdrücklichen Vereinbarung, wenn das Wettbewerbsverbot erst nach Ablauf der Probezeit wirksam werden soll (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970, aaO, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB) kann grundsätzlich der Arbeitsvertrag auch durch Anfechtung gemäß §§ 119, 123 BGB beendet werden.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5, 159; 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB, zu 3 b der Gründe) stellt nicht jede unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsgespräch gestellten Frage eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB dar, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage.

    So können z. B. indiskrete Befragungen wie die uneingeschränkte Frage nach Vorstrafen ohne Bezug zu dem zu besetzenden Arbeitsplatz unzulässig sein (BAG 5, 159).

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags neben Kündigung möglich

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Darin liegt gerade ein wesentlicher Unterschied zur Kündigung (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 1 der Gründe).

    Für die Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB ist somit weiterhin an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten, daß sich eine Beschränkung dieses Anfechtungsrechts lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben kann (BAG 22, 278, 281 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Urteil vom 28. März 1974, aaO).

  • BAG, 02.12.1968 - 3 AZR 402/67

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Wettbewerbsenthaltung

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Der Angestellte ist einzig und allein zur Wettbewerbsenthaltung verpflichtet, ohne daß es darauf ankommt, ob er Wettbewerb machen könnte, wenn er es wollte (BAG Urteil vom 2. Dezember 1968 - 3 AZR 402/67 - AP Nr. 3 zu § 74 a HGB, zu 4 der Gründe; Urteil vom 8. Februar 1974 - 3 AZR 519/73 - AP Nr. 4 zu § 74 c HGB, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Es liegt somit eine Vertragslücke vor, die eine Ergänzung des Vertragsinhalts nach den Auslegungsmaßstäben des § 157 BGB erforderlich macht (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB).
  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 498/77

    Lizenzfußballspieler der Bundesligen - Angestellte - Statuten des Deutschen

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei vernünftiger Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport, zu I 3 b der Gründe).
  • BAG, 08.02.1974 - 3 AZR 519/73

    Anspruch auf Karenzentschädigung - Böswilligkeit des Arbeitnehmers - Abwägung der

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Der Angestellte ist einzig und allein zur Wettbewerbsenthaltung verpflichtet, ohne daß es darauf ankommt, ob er Wettbewerb machen könnte, wenn er es wollte (BAG Urteil vom 2. Dezember 1968 - 3 AZR 402/67 - AP Nr. 3 zu § 74 a HGB, zu 4 der Gründe; Urteil vom 8. Februar 1974 - 3 AZR 519/73 - AP Nr. 4 zu § 74 c HGB, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Es gilt die unwiderlegliche Vermutung, daß bei Versäumung dieser Frist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht unzumutbar ist, weil es so angesehen wird, als ob der wichtige Grund fehle (BAG 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Für die Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB ist somit weiterhin an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten, daß sich eine Beschränkung dieses Anfechtungsrechts lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben kann (BAG 22, 278, 281 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Urteil vom 28. März 1974, aaO).
  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81
    Jedoch sind die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB auf alle Arbeitnehmer, die nicht Handlungsgehilfen sind, entsprechend anwendbar (BAG 22, 125 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel; BAG 22, 6 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO).
  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

  • LAG Düsseldorf, 29.04.1966 - 4 Sa 8/66
  • LAG Düsseldorf, 14.11.1980 - 4 Sa 924/80
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Das ist der Fall, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern, also spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Anfechtung maßgebenden Tatsachen erfolgt ist (BAGE 32, 237 = AP Nr. 4 zu § 119 BGB, mit zustimmender Anm. von Mühl; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP Nr. 25 zu § 123 BGB, zu A I 2 b der Gründe).

    Damit ist die Anfechtung zwar innerhalb einer Frist von spätestens zwei Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgt (vgl. BAGE 32, 237 = AP Nr. 4 zu § 119 BGB, mit zustimmender Anmerkung von Mühl, während der Senat im Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP Nr. 25 zu § 123 BGB, zu A I 2 b der Gründe, zur Frage der Höchstfrist nicht Stellung genommen hat); § 121 BGB bleibt aber insofern unberührt, als ein Fristablauf wegen Verzögerung auch schon vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist eintreten kann (vgl. KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 176 a; Wolf/Gangel, ArbuR 1982, 271, 275).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Soll die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinausgeschoben werden, muss dies zwischen den Parteien vereinbart sein (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 -AP BGB § 123 Nr. 25; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - aaO; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - aaO; 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Zutreffend weist das Berufungsgericht auch darauf hin, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht jede unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsfragebogen gestellten Frage eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB darstellt, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage (BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 11, 270; BAG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - DB 1984, 298).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Umgekehrt soll das Wettbewerbsverbot den Arbeitgeber davor schützen, dass Betriebsgeheimnisse bekannt werden oder der Arbeitnehmer sein Wissen um betriebliche Abläufe und Geschäftsverbindungen für eine Konkurrenztätigkeit ausnutzt (vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - zu 3 der Gründe; 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - zu B II 2 der Gründe) und in den Kunden- und Lieferantenkreis des Arbeitgebers einbricht (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15, BAGE 134, 147) .
  • LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer

    Somit stellt im Bereich der Fragerechte des Arbeitgebers nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage eine arglistige Täuschung dar (BAG, Urteil vom 19.05.1983 - 2 AZR 171/81 - AP Nr. 25 zu § 123 BGB, unter A. I. 3. c) d.Gr.) .
  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Wettbewerbsverbot und damit die Karenzentschädigungspflicht auch dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits kurz nach Beginn wieder beendet wird, wenn ein späteres In-Kraft-Treten des Verbots nicht ausdrücklich vereinbart ist (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO; vgl. auch 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP BGB § 123 Nr. 25, für den Fall des Wettbewerbsverbots bei einer Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses), wird die Aufnahme einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung von einschlägigen Formularbüchern sogar empfohlen (vgl. nur Preis Der Arbeitsvertrag 2. Aufl. II W 10 Rn. 105; Bauer/Diller Wettbewerbsrecht 3. Aufl. Anhang Muster 1).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 102/88

    Auswirkung des § 8 MuSchG auf Wirksamkeit und Anfechtung des Vertrages

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anfechtung im Sinne des § 121 BGB unverzüglich erklärt worden ist, weil die vorliegend einschlägige Frist des § 124 BGB (vgl. BAG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP Nr. 25 zu § 123 BGB) von der Beklagten eingehalten worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Fristverkürzung auch unter Berücksichtigung des § 626 Abs. 2 BGB abgelehnt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.1983, 2 AZR 171/81 = DB 1984, 298).
  • LAG Köln, 12.03.2009 - 7 Sa 1258/08

    Anspruch auf arbeitsvertraglich vereinbarten pauschalierten Nachtarbeitszuschlag

    Unter § 615 BGB fallen daher auch z. B. Leistungszulagen, Zeitzuschläge, Sozialzulagen, Gratifikationen, Tantiemen und eben auch Spät- und Nachtzuschläge (speziell hierzu: BAG vom 18.09.2002, 1 AZR 668/01, DB 2003, 1121; ferner für Gefahrenzulagen BAG vom 18.06.1958, 4 AZR 590/55, AP Nr. 6 zu § 615 BGB; für Tantiemen BAG vom 19.05.1983, 2 AZR 171/81, DB 1984, 298).
  • LAG Hessen, 08.02.1985 - 13 Sa 864/84

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags; Berechtigung des Arbeitgebers zur Frage nach

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  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99

    Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit -

  • LAG Hamm, 09.11.2006 - 17 Sa 172/06

    Erfolglose Anfechtung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber - keine Arglist des

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 523/85

    Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Wirksamkeit des Verbots

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages mit rückwirkender Kraft

  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 8 (16) Sa 1072/03

    Arbeitsvertrag / Anfechtung / arglistige Täuschung / Schwerbehinderung /

  • LAG Hessen, 20.07.2004 - 11 Sa 1830/03
  • LAG Thüringen, 23.07.1997 - 4 Sa 165/96

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Wahrheitswidriges

  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 137/96

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Klageerweiterung;

  • ArbG Berlin, 16.07.1986 - 8 Ca 141/86

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Arglistige

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