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   BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08   

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BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08 (https://dejure.org/2009,602)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2009 - 9 AZR 433/08 (https://dejure.org/2009,602)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 (https://dejure.org/2009,602)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung - Freizeitausgleichsanspruch - Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung; Freizeitausgleichsanspruch; Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs durch den Arbeitgeber; Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Bestimmung der Zeit mit bzw. ohne Arbeitspflichten

  • bag-urteil.com

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung - Freizeitausgleichsanspruch - Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Erfüllung eines Freizeitausgleichsanspruchs auch durch widerrufliche Freistellung möglich

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; GewO § 106; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 193, 288 Abs. 1; ; BGB § § 315 Abs. 3; ; BGB § § 362 Abs. 1

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs durch den Arbeitgeber; Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Bestimmung der Zeit mit bzw. ohne Arbeitspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaub - Unerfüllte Urlaubsansprüche bei widerruflicher Freistellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freistellung und Resturlaub

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abgeltung von Urlaub und Arbeitszeitguthaben während Freistellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit - Freizeit

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Erfüllung des Urlaubsanspruches nur bei unwiderruflicher Freistellung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgeltung von Urlaub und Arbeitszeitguthaben während Freistellung

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Abgeltung von Urlaub durch Freistellung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 30
  • MDR 2010, 34
  • NZA 2009, 1211
  • BB 2010, 1601
  • DB 2009, 2103
  • JR 2010, 183
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Arbeit freistellt (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).

    Das ist nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung jederzeit damit rechnen muss, wieder zur Arbeit gerufen zu werden (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 17, aaO.).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (ständige Rspr., zB Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24).

    Diese ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zum Zwecke des selbstbestimmten Erholungsurlaubs von der Arbeitspflicht freistellen will (ständige Rspr., vgl. Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24).

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Notwendig ist allerdings stets die endgültige, nicht unter dem Vorbehalt eines Widerrufs stehende Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108).

    Eine solche widerrufliche Freistellung ist entgegen der Auffassung der Klägerin geeignet, zu bewirken, dass der Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 b bb (3) der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahingehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Die Erfüllung eines sich aus einem Arbeitszeitkonto ergebenden Freizeitausgleichsanspruchs erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 13).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Nach dem BUrlG besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, den gewährten Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 95, 104).
  • LAG Nürnberg, 11.12.2007 - 6 Sa 416/07
    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. Dezember 2007 - 6 Sa 416/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Besteht ein übereinstimmender Wille der Parteien, ist er allein maßgeblich, selbst wenn er im Wortlaut nur falsch oder unvollkommen ausgedrückt ist (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 25, NZA 2009, 538 = DB 2009, 1018).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahingehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 112, 80).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2015 - 5 Sa 342/15

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben trotz Arbeitsunfähigkeit

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 1112; BAG 19.05.2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 28, NZA 2009, 1211).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    a) Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (st. Rspr., zB BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30; vgl. auch BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24) .

    Notwendig ist allerdings stets die endgültige Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 17, aaO) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    aa) Allerdings hätte die Beklagte Freizeitausgleich zum Zwecke des Abbaus des Arbeitszeitguthabens einseitig festlegen können (zum Freizeitausgleich als Weisung des Arbeitgebers zur Verteilung der Arbeitszeit sh. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 30) .
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