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   BAG, 19.05.2010 - 05 AZR 162/09   

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https://dejure.org/2010,1337
BAG, 19.05.2010 - 05 AZR 162/09 (https://dejure.org/2010,1337)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2010 - 05 AZR 162/09 (https://dejure.org/2010,1337)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 05 AZR 162/09 (https://dejure.org/2010,1337)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • openjur.de

    Annahmeverzug; Leistungsfähigkeit; leidensgerechter Arbeitsplatz; Rücksichtnahmepflicht; Schadensersatz

  • Bundesarbeitsgericht

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 294 BGB, § 296 S 1 BGB, § 297 BGB
    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neubestimmung der Tätigkeit des Arbeitnehmers ("leidensgerechte Arbeit") als Voraussetzung für Annahmeverzug des Arbeitgebers; Zumutbarkeit der Neubestimmung; Austausch von Arbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug und Schadensersatz bei leidensgerechtem Arbeitsplatz

  • rabüro.de

    Zum Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Annahmeverzug, Rücksichtnahmepflicht

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Leidensgerechte Tätigkeit bei Änderung der Leistungsfähigkeit

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Schadensersatz wegen Verletzung der Rücksichtnahmepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neubestimmung der Tätigkeit des Arbeitnehmers ["leidensgerechte Arbeit"] als Voraussetzung für Annahmeverzug des Arbeitgebers; Zumutbarkeit der Neubestimmung; Austausch von Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    Verletzung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neubestimmung der Tätigkeit des Arbeitnehmers ["leidensgerechte Arbeit"] als Voraussetzung für Annahmeverzug des Arbeitgebers; Zumutbarkeit der Neubestimmung; Austausch von Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers bei Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers aus gesundheitlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leidensgerechte Arbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leidensgerechter Arbeitsplatz

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz, weil Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zuwies?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug und Schadensersatz bei leidensgerechtem Arbeitsplatz

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Leidensgerechte Beschäftigung in der frühkindlichen Betreuung und Förderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Schadensersatz wegen Verletzung der Rücksichtnahmepflicht

  • arbeitgeber-anwalt.bayern (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen neuen leidensgerechten Arbeitsplatz zuweisen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 296
  • NJW 2010, 3112
  • MDR 2011, 240
  • NZA 2010, 1119
  • BB 2010, 2172
  • DB 2010, 2056
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Der Sechste Senat hat in seiner Entscheidung vom 13. August 2009 (- 6 AZR 330/08 - Rn. 15, AP BGB § 241 Nr. 4) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Fünften Senats ausgeführt, die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers schließe den Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht aus, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar sei, dem krankheitsbedingt nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer leistungsgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen und er dies unterlasse.

    Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann es auch geboten sein, auf den Wunsch nach Vertragsanpassung als Reaktion auf unerwartete Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse einzugehen, insbesondere wenn anderenfalls in Dauerschuldverhältnissen Unvermögen des Schuldners droht (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, AP BGB § 241 Nr. 4; vgl. auch MünchKommBGB/Roth 5. Aufl. § 241 Rn. 60, 63).

    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer keine niedriger zu bewertende Tätigkeit im Wege des Direktionsrechts zuweisen, selbst wenn er die höhere Vergütung, die der bisherigen Tätigkeit entspricht, weiterzahlen würde (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 26, AP BGB § 241 Nr. 4; 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14).

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Dementsprechend ist kündigungsrechtlich der Arbeitgeber auch bei dauernder Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer in seinen bisherigen Tätigkeitsbereich zu beschäftigen, erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn das aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers resultierende Hindernis nicht nur einer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz, sondern auch einer Beschäftigung an anderer Stelle entgegensteht (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 34 mwN, NZA 2010, 628).

    Das könnte der Fall sein, wenn ihn an dem Unvermögen, die bisherige Tätigkeit auszuüben, ein Verschulden trifft (vgl. zur kündigungsrechtlichen Berücksichtigung des Verschuldens eines Arbeitnehmers an der Unmöglichkeit, ihn mit seinen bisherigen Aufgaben weiter zu betrauen BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 38, NZA 2010, 628).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Eine höherwertige Tätigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zuweisen, weil sie einer Beförderung gleichkäme, auf die kein Anspruch besteht (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 23, BAGE 127, 353; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - zu II 1 der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 5, jeweils mwN) und zu der auch die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber nicht verpflichten kann.
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Eine höherwertige Tätigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zuweisen, weil sie einer Beförderung gleichkäme, auf die kein Anspruch besteht (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 23, BAGE 127, 353; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - zu II 1 der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 5, jeweils mwN) und zu der auch die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber nicht verpflichten kann.
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer keine niedriger zu bewertende Tätigkeit im Wege des Direktionsrechts zuweisen, selbst wenn er die höhere Vergütung, die der bisherigen Tätigkeit entspricht, weiterzahlen würde (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 26, AP BGB § 241 Nr. 4; 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Der Neunte Senat hat im Falle eines schwerbehinderten Arbeitnehmers erkannt, dessen Einschränkung der Leistungsfähigkeit aufgrund der Behinderung stehe dem Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unbilliger Ausübung des Direktionsrechts nicht entgegen (4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 14, BAGE 116, 121).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Ebenso wenig verlangt die Rücksichtnahmepflicht vom Arbeitgeber, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (zur krankheitsbedingten Kündigung im Ergebnis ebenso BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 77).
  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Mit der Ausübung des Direktionsrechts wird die vertraglich geschuldete Tätigkeit näher bestimmt und ist ab diesem Zeitpunkt bis zur - wirksamen - Neuausübung des Direktionsrechts die konkret geschuldete Leistung (so schon BAG 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 - AP BGB § 615 Nr. 10).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
    Verlangt der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeit in rechtlich einwandfreier Art und Weise, kommt er nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer diese Arbeit ablehnt und stattdessen eine andere, ebenfalls vertragsgemäße Arbeit anbietet (Senat 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - Rn. 24, BAGE 126, 316).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 51/06

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit

  • LAG Hessen, 19.11.2008 - 6 Sa 1291/07

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber das Risiko der Vergütungs- bzw. Schadensersatzpflicht (vgl. zur Abgrenzung zwischen Annahmeverzugs- und Schadensersatzansprüchen BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - BAGE 134, 296) zu tragen, ohne im Gegenzug mangels wirksamer Mitwirkungshandlung die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten.
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    c) Die Beklagte beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2010 (- 5 AZR 162/09 - BAGE 134, 296) .

    Hiernach ist das Angebot einer "leidensgerechten Arbeit" ohne Belang, wenn der Arbeitgeber eine andere Tätigkeit nach § 106 GewO wirksam bestimmt hatte (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber das Risiko der Vergütungs- bzw. Schadensersatzpflicht (vgl. zur Abgrenzung zwischen Annahmeverzugs- und Schadensersatzansprüchen BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - BAGE 134, 296) zu tragen, ohne im Gegenzug mangels wirksamer Mitwirkungshandlung die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten.
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