Rechtsprechung
BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.05.2011, 6 AZR 841/09.
- Bundesarbeitsgericht
Reha-Klinik als sonstiges Krankenhaus im Sinne des TV-L
- rechtsprechung-im-internet.de
Reha-Klinik als sonstiges Krankenhaus im Sinne des TV-L
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Reha-Klinik als sonstiges Krankenhaus im Sinne des TV-L
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitszeit nichtärztlicher Beschäftigte an Reha-Kliniken; Reha-Kliniken als sonstiges Krankenhaus i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b bb TV-L; Anforderungen an das Feststellungsinteresse
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Arbeitszeit nichtärztlicher Beschäftigte an Reha-Kliniken; Reha-Kliniken als sonstiges Krankenhaus iSv. § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b bb TV-L
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 15.04.2009 - 3 Ca 870/08
- LAG München, 25.11.2009 - 11 Sa 399/09
- BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
Eingruppierung eines Waldarbeiters
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Da das Rechtsverhältnis für diesen Teil des Klagezeitraums keine weiteren Folgen zeigen kann als die mit der Zahlungsklage zur Entscheidung gestellten, ist die Feststellungsklage, soweit sie sich auf die Monate November 2006 bis Juni 2008 bezieht, auch nicht als Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig (vgl. BAG 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1) . - BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09
Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Dabei waren für jede Instanz bezogen auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung der von der Feststellungsklage umfasste, vergangenheitsbezogene Zeitraum einerseits und der zukunftsgerichtete Teil der Klage andererseits zu berücksichtigen (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 26, ZTR 2011, 23; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 32) . - LAG München, 25.11.2009 - 11 Sa 399/09
Tarifauslegung
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. November 2009 - 11 Sa 399/09 - teilweise aufgehoben und auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein - vom 15. April 2009 - 3 Ca 870/08 - teilweise abgeändert.
- BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 409/88
Gerichtliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit tariflicher Regelungen - Verhältnis …
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, dass dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6) . - BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09
Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der …
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Dabei waren für jede Instanz bezogen auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung der von der Feststellungsklage umfasste, vergangenheitsbezogene Zeitraum einerseits und der zukunftsgerichtete Teil der Klage andererseits zu berücksichtigen (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 26, ZTR 2011, 23; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 32) . - BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08
Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass die Klägerin, wie dies ihre Zahlungsklage für die Monate November 2006 bis Juni 2008 zeigt, die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (Senat in st. Rspr. seit dem 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) . - BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, dass dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6) . - BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00
Überbrückungsbeihilfe - Anknüpfleistung - Selbständiger
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
a) Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff, ist zwar anzunehmen, dass sie diesen in seiner rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - ZTR 2002, 388, 389) . - BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90
Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, dass dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6) . - BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung
Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09
Das angestrebte Urteil ist trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über die wöchentliche Arbeitszeit endgültig beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 11 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14) .