Rechtsprechung
BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung von Vordienstzeiten
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung von Vordienstzeiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 559 ZPO
Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung von Vordienstzeiten - IWW
§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 559 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Auslegung des Tarifvertrags-Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa hinsichtlich des Begriffs der Gesamtbeschäftigungszeit
- hensche.de
Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Betriebsrente: Anpassung
- bag-urteil.com
Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung von Vordienstzeiten
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung von Vordienstzeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 (Auslegung); ZPO § 559
Betriebliche Altersversorgung; Höhe einer vorzeitigen Firmenrente; Anrechnung von Vordienstzeiten - rechtsportal.de
BetrAVG § 1 (Auslegung); ZPO § 559
Auslegung des Tarifvertrags-Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa hinsichtlich des Begriffs der Gesamtbeschäftigungszeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschäftigungszeit für Firmenrente erfasst keine Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.03.2014 - 22 Ca 4473/13
- LAG Hessen, 29.10.2014 - 6 Sa 677/14
- BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Hessen, 29.10.2014 - 6 Sa 677/14
Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2014 - 6 Sa 677/14 - wird zurückgewiesen. - BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15
Seine Auslegung hat daher nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen zu erfolgen (vgl. etwa BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 24) . - BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 584/85
Anrechnung von Wehrdienstzeit auf Beschäftigungszeiten im Arbeitsverhältnis auf …
Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, der wegen fehlender anderweitiger Definition durch die Tarifparteien auch dem TV-ÜV 2003 zugrunde liegt, ist unter "Beschäftigungszeit" nur die Zeit zu verstehen, während der ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber bestand (vgl. auch BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 584/85 -) . - BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13
Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist
Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15
Dies ergibt die Auslegung (zu den für die Auslegung eines Tarifvertrags geltenden Grundsätzen vgl. etwa BAG 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 16) . - BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07
Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa - …
Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15
Die Formulierung "Gesamtbeschäftigungszeit" erfasst zwar auch die von einem wiedereingestellten Flugbegleiter in einem früheren Arbeitsverhältnis mit der Beklagten erbrachten Vordienstzeiten (vgl. zur dieser Auslegung BAG 18. Oktober 2008 - 3 AZR 189/07 - Rn. 17 ff.) .
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18
Krankenversicherung - Firmenrente wegen Fluguntauglichkeit - kein …
Der Tarifvertrag Übergangsversorgung kennt als mögliche Leistungen die Auszahlung einer Versicherungssumme bei Eintritt von Flugdienstuntauglichkeit vor Vollendung des 45. Lebensjahres (§ 17 Tarifvertrag Übergangsversorgung, vgl. BAG v. 19. Mai 2016 - 3 AZR 6/15 - juris Rn 19), weiter nach § 2 Abs. 2 Tarifvertrag Übergangsversorgung die Zahlung einer Firmenrente ab dem 55. Lebensjahr, bei Eintritt der Flugdienstuntauglichkeit gem. § 2 Abs. 4 Tarifvertrag Übergangsversorgung schon ab dem 45 Lebensjahr, bis zur Vollendung des 63. Lebensjahrs sowie schließlich nach § 6 Abs. 2 Tarifvertrag Übergangsversorgung eine lebenslänglich zu leistende zusätzliche betriebliche Altersrente nach Auslaufen der Firmenrente.Die von der L AG gewährte Firmenrente ist grundsätzlich eine Übergangsversorgung (BAG v. 19. Mai 2016 - 3 AZR 6/15 - juris Rn 19).
- LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses …
Auch die Frage, welche Beschäftigungszeiten bei einer tariflichen Versorgungszusage zu Grunde zu legen, d.h. ruhegehaltsfähig sind, ist nach diesen Grundsätzen durch Auslegung zu bestimmen (BAG 19.05.2016 - 3 AZR 6/15, juris Rn. 12).