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   BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21   

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https://dejure.org/2021,17593
BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21 (https://dejure.org/2021,17593)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2021 - 5 AS 2/21 (https://dejure.org/2021,17593)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 5 AS 2/21 (https://dejure.org/2021,17593)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 3 Satz 2 ArbZG, § ... 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG, § 3 ArbZG, § 21a Abs. 4 ArbZG, §§ 3, 21a ArbZG, Art. 4 Buchst. a RL 2002/15/EG, § 21a ArbZG, Richtlinie 2002/15/EG, Art. 6 RL 2003/88/EG, § 3 Satz 1 ArbZG, § 21a Abs. 1 Satz 2 ArbZG, Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2003/88/EG, § 21a Abs. 4 Satz 2 ArbZG, VO (EG) 561/2006, Art. 10 RL 2002/15/EG, VO (EG) Nr. 561/2006, Art. 6, Art. 8 VO (EG) 561/2006, § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ArbZG, Art. 8 RL 2002/15/EG, § 7 ArbZG, § 21a Abs. 1 ArbZG, § 11 Abs. 3 RsprEinhG, Art. 10 Satz 1 RL 2002/15/EG, Art. 3 Buchst. f RL 2002/15/EG

  • Wolters Kluwer

    Geltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit des § 21a Abs. 4 ArbZG und der werktäglichen Begrenzung der Arbeitszeit des § 3 Satz 2 ArbZG für Berufskraftfahrer

  • bag-urteil.com

    Beschäftigung im Straßentransport, Höchstarbeitszeiten, Verhältnis von § 21a Abs. 4 ArbZG zu § 3 Satz 2 ArbZG

  • rewis.io

    Beschäftigung im Straßentransport - Höchstarbeitszeiten - Verhältnis von § 21a Abs. 4 ArbZG zu § 3 Satz 2 ArbZG

  • Betriebs-Berater

    Beschäftigung im Straßentransport -Höchstarbeitszeiten -Verhältnis von § 21a Abs. 4 ArbZG zu § 3Satz 2 ArbZG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit des § 21a Abs. 4 ArbZG und der werktäglichen Begrenzung der Arbeitszeit des § 3 Satz 2 ArbZG für Berufskraftfahrer

  • rechtsportal.de

    Geltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit des § 21a Abs. 4 ArbZG und der werktäglichen Begrenzung der Arbeitszeit des § 3 Satz 2 ArbZG für Berufskraftfahrer

  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigung im Straßentransport - Höchstarbeitszeiten - Verhältnis von § 21a Abs. 4 ArbZG zu § 3 Satz 2 ArbZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigung im Straßentransport - und die Höchstarbeitszeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigung im Straßentransport - und die Höchstarbeitszeiten

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum Verhältnis zwischen § 3 Satz 2 ArbZG und § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.11.2020 - 8 C 24.19

    Anfrage bei dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts: Anwendbarkeit des § 3

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
    Dies ist - auch im Schrifttum - umstritten (vgl. die ausführlichen Nachweise im Beschluss des BVerwG vom 11. November 2020 - 8 C 24.19 - Rn. 24 f.) .

    Soweit in diesem Zusammenhang auf den Gesundheitsschutz durch einen Acht-Stunden-Tag verwiesen wird (BVerwG 11. November 2020 - 8 C 24.19 - Rn. 32) , ist das für die Auslegung wenig ergiebig, weil § 21a Abs. 1 Satz 2 iVm. der VO (EG) 561/2006 eine tägliche Lenkzeit von neun Stunden zulässt.

    Der systematische Zusammenhang mit § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ArbZG (vgl. BVerwG 11. November 2020 - 8 C 24.19 - Rn. 30 f.) ist wenig aussagekräftig.

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
    In Betracht zu ziehen sind die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 74 f., BVerfGE 149, 126) .

    Nachdem die Beschlussempfehlung unverändert Gesetz geworden ist, entspricht die Auffassung, die Begrenzung der werktäglichen Arbeitszeit auf höchstens zehn Stunden gemäß § 3 Satz 2 ArbZG finde auch für Fahrpersonal iSd. § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG ergänzend zu § 21a Abs. 4 ArbZG Anwendung, dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers und ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 74 f., BVerfGE 149, 126) für das Ergebnis der Auslegung maßgebend.

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 195/11

    Mehrarbeitsvergütung eines Fahrers - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
    Soweit die Rechtsausführungen des Senats in dem Urteil vom 18. April 2012 (- 5 AZR 195/11 - Rn. 21) dahingehend verstanden werden können, die Begrenzung der werktäglichen Arbeitszeit auf höchstens zehn Stunden gemäß § 3 Satz 2 ArbZG gelte für Fahrer iSd. § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG nicht, hält der Senat daran nicht fest.

    Daran sieht er sich indes durch ein Urteil des Senats vom 18. April 2012 (- 5 AZR 195/11 - Rn. 21) gehindert.

  • EuGH, 29.10.2020 - C-243/19

    Die Weigerung des Versicherungsmitgliedstaats eines Patienten, eine

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
    Darüber hinaus ist der Grundsatz der Gleichbehandlung ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der in Art. 20 der Charta niedergelegt und zu dessen Einhaltung der nationale Gesetzgeber verpflichtet ist, wenn er - wie bei der Normierung des § 21a ArbZG - Unionsrecht iSv. Art. 51 Abs. 1 Charta durchführt (vgl. EuGH 29. Oktober 2020 - C-243/19 - Rn. 35 ff. mwN [ Veselibas ministrija]; zum Prüfungsmaßstab sh.
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
    BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20  (A) - Rn. 108 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs) .
  • EuGH, 09.03.2021 - C-344/19

    Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
    Dies legt den Schluss nahe, der Gesetzgeber habe für Fahrpersonal iSd. § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG von dem "System" der werktäglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG abweichen und auf dasjenige der wöchentlichen Höchstarbeitszeit wechseln wollen, wie es das Unionsrecht sowohl in der Richtlinie 2003/88/EG (sh. dazu etwa EuGH 9. März 2021 - C-580/19 - Rn. 26 und C-344/19 - Rn. 25) als auch in der Richtlinie 2002/15/EG verwendet.
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18

    Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (BAG 16. Oktober 2019 - 5 AZR 241/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 168, 113) .
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21

    Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu beachten (BAG 19.05.2021 - 5 AS 2/21, NZA 2021, 1134; 16.10.2019 - 5 AZR 241/18, BAGE 168, 113).

    In Betracht zu ziehen sind die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua., BVerfGE 149, 126; BAG 19.05.2021 - 5 AS 2/21, aaO.).

  • BVerwG, 16.12.2021 - 8 C 24.19

    Anwendbarkeit des Arbeitszeitrechts auf Fahrpersonal im Bereich der Entsorgung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 195/11 - (NZA 2012, 796 Rn. 21) die Auffassung vertreten hat, für Fahrer und Beifahrer im Sinne des § 21a Abs. 1 ArbZG gelte nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit des § 21a Abs. 4 ArbZG, nicht aber die Begrenzung der werktäglichen Arbeitszeit auf höchstens zehn Stunden gemäß § 3 Satz 2 ArbZG, hat der zuständige Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Anfrage des erkennenden Senats (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2020 - 8 C 24.19 - NZA 2021, 1131) gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661), zuletzt geändert durch Art. 144 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) mitgeteilt, dass er daran nicht festhält (BAG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 5 AS 2/21 - NZA 2021, 1134).

    Die Hinweise des Bundesarbeitsgerichts auf mögliche Bedenken (BAG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 5 AS 2/21 - NZA 2021, 1134 Rn. 17 f.) und die von der Klägerin aufgeworfene, diese Hinweise aufnehmende Frage:.

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 630/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

    In Betracht zu ziehen sind die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua. -, juris Rn. 74; BAG 07.09.2021 - 9 AZR 571/20 -, juris Rn. 13 mwN.; 19.05.2021 - 5 AS 2/21 -, juris Rn. 7).

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist er zu achten (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua. -, juris Rn. 75; BAG 19.05.2021 - 5 AS 2/21 -, juris Rn. 7; 16.10.2019 - 5 AZR 241/18 -, juris Rn. 15).

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 632/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

    In Betracht zu ziehen sind die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua. -, juris Rn. 74; BAG 07.09.2021 - 9 AZR 571/20 -, juris Rn. 13 mwN.; 19.05.2021 - 5 AS 2/21 -, juris Rn. 7).

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist er zu achten (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua. -, juris Rn. 75; BAG 19.05.2021 - 5 AS 2/21 -, juris Rn. 7; 16.10.2019 - 5 AZR 241/18 -, juris Rn. 15).

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 631/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

    In Betracht zu ziehen sind die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua. -, juris Rn. 74; BAG 07.09.2021 - 9 AZR 571/20 -, juris Rn. 13 mwN.; 19.05.2021 - 5 AS 2/21 -, juris Rn. 7).

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist er zu achten (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua. -, juris Rn. 75; BAG 19.05.2021 - 5 AS 2/21 -, juris Rn. 7; 16.10.2019 - 5 AZR 241/18 -, juris Rn. 15).

  • BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

    Dies ergibt die Auslegung der Vorschrift (zu den Grundsätzen der Gesetzesauslegung vgl. BAG 19. Mai 2021 - 5 AS 2/21 - Rn. 7) .
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