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   BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20   

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https://dejure.org/2021,13448
BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20 (https://dejure.org/2021,13448)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2021 - 5 AZR 378/20 (https://dejure.org/2021,13448)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 5 AZR 378/20 (https://dejure.org/2021,13448)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • Betriebs-Berater

    Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld - Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • rechtsportal.de

    Lohnbezugsmethode beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Kein Rechtsmissbrauch bei Wahl einer Lohnsteuerklasse in Bezug auf die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • datenbank.nwb.de

    Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerklasse für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - und die Lohnsteuerklasse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Mutterschaftsgeld-Zuschuss nicht mindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3210
  • NZA 2021, 1249
  • FamRZ 2021, 1680
  • DB 2021, 2091
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    (2) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits erkannt, dass Art. 11 Nr. 2 der Richtlinie 92/85/EWG dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die den Anspruch einer Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub auf ein Arbeitsentgelt vorsehen, das dem Durchschnittsverdienst gleichkommt, den sie in einem Referenzzeitraum vor Beginn dieses Urlaubs unter Ausschluss einer Zulage bezogen hat (vgl. EuGH 1. Juli 2010 - C-194/08 - Rn. 91) .

    Die Arbeitnehmerinnen können nicht aufgrund von Art. 141 EG oder von Art. 11 Nr. 2 und 3 der Richtlinie 92/85/EWG fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weitergezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (EuGH 14. Juli 2016 - C-335/15 - Rn. 31; 1. Juli 2010 - C-194/08 - Rn. 82) .

    Art. 11 Nr. 2 und 3 der Richtlinie 92/85/EWG sehen nur einen Mindestschutz in Bezug auf den Entgeltanspruch der schwangeren Arbeitnehmerinnen vor, die während ihres Mutterschaftsurlaubs nach Art. 8 dieser Richtlinie beurlaubt sind (vgl. EuGH 1. Juli 2010 - C-194/08 - Rn. 88) .

  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 652/11

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen dabei die letzten drei abgerechneten Kalendermonate der Schutzfrist nicht unmittelbar vorangegangen sein (vgl. BAG 22. August 2012 - 5 AZR 652/11 - Rn. 20, 31, BAGE 143, 42; 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 362; 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu II 3 a der Gründe) .

    Dies gilt auch bei einem mehrjährigen Ruhen des Arbeitsverhältnisses, bei dem die Arbeitnehmerin nicht gehindert ist, auf den entsprechenden Zeitraum vor der Unterbrechung abzustellen (vgl. BAG 22. August 2012 - 5 AZR 652/11 - Rn. 31, aaO) .

    Durch die Kombination dieser beiden Leistungen soll die (werdende) Mutter während der Beschäftigungsverbote kurz vor und nach der Entbindung finanziell so abgesichert werden, dass für sie kein Anreiz besteht, unter Inkaufnahme gesundheitlicher Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung zu arbeiten (BVerfG 18. November 2003 - 1 BvR 302/96 - zu C 2 b bb der Gründe, BVerfGE 109, 64; BAG 22. August 2012 - 5 AZR 652/11 - Rn. 22, BAGE 143, 42) .

  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 130/89

    Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts für die Berechnung des Zuschusses zum

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    aa) Bei der Auslegung ist zu berücksichtigen, dass der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld die Lohnbezugsmethode, nicht das Lohnausfallprinzip zugrunde liegt (vgl. BAG 7. März 1990 - 5 AZR 130/89 - zu III 1 a der Gründe) .

    Die Lohnsteuer ist in der Höhe zu berücksichtigen, wie sie vom Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Merkmale im maßgeblichen Zeitraum berechnet und einbehalten worden ist (BAG 7. März 1990 - 5 AZR 130/89 - zu I 1 der Gründe) .

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    Die Pflicht zur Verzinsung beginnt bei Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. März 2018 - 5 AZR 862/16 - Rn. 47, BAGE 162, 144) .
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    Die Beklagte zeigt auch keine Anhaltspunkte dafür auf, dass die Erstwahl der Lohnsteuerklasse (vgl. zum Rechtsmissbrauch bei erstmaliger Wahl einer Steuerklassenkombination BAG 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - zu 2 a der Gründe) durch die Klägerin, dh.
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 69/85

    Berechnung des Zuschußes zum Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    Anders als bei Geltung des Lohnausfallprinzips ist nicht darauf abzustellen, welcher Verdienst in der Zeit ausgefallen wäre, für den ein Lohnersatz- oder Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber besteht (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 69/85 - zu 2 a der Gründe) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    Steuerfreie Einkünfte bzw. Einnahmen zählen steuerrechtlich weder als steuerpflichtige Einnahmen noch als steuerpflichtige Einkünfte oder steuerpflichtiges Einkommen (vgl. BSG 25. Juni 2009 - B 10 EG 9/08 R - Rn. 22; BFH 12. Januar 1978 - IV R 84/74 - BFHE 124, 204) .
  • BAG, 01.06.1988 - 5 AZR 464/87

    Mutterschaftsgeld:

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    bb) Zu den gesetzlichen Abzügen, um die das im Bezugszeitraum bezogene (Brutto-)Arbeitsentgelt zu mindern ist, zählen neben Lohn- und ggf. Kirchensteuern die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die kraft gesetzlicher Vorschrift zu erbringen sind und die der Arbeitgeber vom Bruttolohn einzubehalten und an die zuständigen Stellen abzuführen hat (vgl. BAG 1. Juni 1988 - 5 AZR 464/87 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 58, 326) .
  • BAG, 08.09.1978 - 3 AZR 418/77

    Berechnungszeitraum - Schwangerschaft - Mehrarbeit - Nachtdienst - Sonntagsdienst

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen dabei die letzten drei abgerechneten Kalendermonate der Schutzfrist nicht unmittelbar vorangegangen sein (vgl. BAG 22. August 2012 - 5 AZR 652/11 - Rn. 20, 31, BAGE 143, 42; 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 362; 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 605/02

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
    In einem solchen Fall bemisst sich der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld nach der steuerrechtlich "vernünftigen" Wahl (vgl. BAG 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - zu I 3 b aa der Gründe, BAGE 107, 264) .
  • LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 10 Sa 362/19

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach Wechsel der Steuerklasse; Nettoauszahlung des

  • EuGH, 14.07.2016 - C-335/15

    Ornano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 119 EG-Vertrag

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BFH, 12.01.1978 - IV R 84/74

    Eine nach § 3 Nr. 8 EStG 1965 steuerfreie Entschädigung nach dem

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 497/21

    Insolvenzanfechtung - Mindestlohn

    Der Rückforderungsbetrag ist mit Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB seit dem Folgetag der Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 378/20 - Rn. 30) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 2 Sa 7/23

    Reduzierte Arbeitszeit - Mutterschaftsgeld/-zuschuss - gesicherter

    Ein ansonsten mangels Beschäftigung eintretender Verdienstausfall soll ausgeglichen werden (BAG, Urteil vom 19. Mai 2021 - 5 AZR 378/20 -, BAGE 175, 76-82, Rn. 17).

    Allenfalls kommt dieser Lohnersatzleistung ein besonderes Gewicht zu, weil im Sinne auch der Gesundheit des Kindes kein Anreiz bestehen soll, unter Inkaufnahme gesundheitlicher Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung zu arbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 19. Mai 2021 - 5 AZR 378/20 -, BAGE 175, 76-82, Rn. 17).

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22

    Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung

    Artikel 11 Nr. 2 der Richtlinie 92/85/EWG steht dabei nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die im Mutterschaftsurlaub ein Arbeitsentgelt vorsehen, dass dem Durchschnittsverdienst gleichkommt, der in einem Referenzzeitraum vor Beginn dieses Urlaubs unter Ausschluss einer Zulage bezogen wurde (EuGH 1. Juli 2010 - C-194/08 - Rn. 91; BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 378/20 Rn. 25).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2021 - 5 Sa 35/21

    Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Durch die Kombination dieser beiden Leistungen soll die (werdende) Mutter während der Beschäftigungsverbote kurz vor und nach der Entbindung finanziell so abgesichert werden, dass für sie kein Anreiz besteht, unter Inkaufnahme gesundheitlicher Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung zu arbeiten (vgl. BAG 19.05.2021 - 5 AZR 378/20 - Rn. 17 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

    Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung (BAG 19. Mai 2021- 5 AZR 378/20 - NZA 2021, 1249).
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