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   BAG, 19.06.1957 - 4 AZR 499/55   

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https://dejure.org/1957,270
BAG, 19.06.1957 - 4 AZR 499/55 (https://dejure.org/1957,270)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1957 - 4 AZR 499/55 (https://dejure.org/1957,270)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 (https://dejure.org/1957,270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Protokollierung der Zeugenaussage - Aussage eines Sachverständigen - Aussage einer Parteien - Vernehmung vor Prozeßgericht - Augenscheinseinnahme - Revisionsbegründung - Verletzte Rechtsnorm - Fehlende Bezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 372

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 291
  • NJW 1957, 1492
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Mit der Rüge, das Berufungsgericht habe den Sachvortrag der Klägerin zu dem Kündigungsgrund nicht ausreichend berücksichtigt, wird eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und auf Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen geltend gemacht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1 ZPO); die Richtung des Prozeßangriffs ist damit ausreichend deutlich (vgl. schon BAG 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - BAGE 4, 291, 294 f.).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Unschädlich ist allerdings, daß die Revision entgegen dem Wortlaut des § 554 Abs. 3 Nr. 3 a) ZPO die aus ihrer Sicht verletzten Rechtsnormen nicht bezeichnet, da die Richtung des Prozeßangriffs eindeutig ist (vgl. BAG 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - BAGE 4, 291, 294 f.).
  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    w ähnt, i s t u n s c h ä d l i c h e Denn e s i s t n i c h t e r f o r d e r l i c h daß b ei P ro z e ß r ü g e n d e r r i c h t i g e P a r a g r a p h an gegeben w i r d , wenn nur e r k e n n b a r i s t , was im e i n z e l n e n b e a n s t a n d e t werden s o l l (BAG 4, 291 = AP Nr, 2 zu § 161 ZPO) o.
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Allerdings wird mit der Rüge, das Berufungsgericht habe den Sachvortrag des Klägers zu einem Betriebsübergang und die dazu gemachten Beweisangebote nicht ausreichend berücksichtigt, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und auf Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen geltend gemacht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1 ZPO); die Richtung des Prozeßangriffs ist damit ausreichend deutlich (vgl. BAG 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - BAGE 4, 291, 294 f.).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 239/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Allerdings wird mit der Rüge, das Berufungsgericht habe den Sachvortrag des Klägers zu einem Betriebsübergang und die dazu gemachten Beweisangebote übergangen, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und auf Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen geltend gemacht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1 ZPO); die Richtung des Prozeßangriffs ist damit ausreichend deutlich (vgl. BAG 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - BAGE 4, 291, 294 f.).
  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Andererseits braucht die erhobene Rechtsrüge nicht unbedingt durch Angabe eines bestimmten Paragraphen gekennzeichnet zu werden (Sammlungen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 4 S. 294 - BAGE 4, 294 [BAG 19.06.1957 - 4 AZR 499/55] -), zumal allgemeine Rechtsregeln, Gewohnheitsrecht und abgeleitete Rechtsnormen einer solchen Benennung nicht zugänglich wären.
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Maklers - Entstehung der Provisionspflicht

    Zwar nennt die Revisionsbegründung als verletzte Rechtsvorschriften die §§ 139, 286 ZPO, diese falsche Bezeichnung ist jedoch unschädlich, da die Revisionsbegründung erkennen läßt, welche Rechtsnorm sie als verletzt ansieht (BGH, MDR 1953, 165; BAG, NJW 1957, 1492 f.).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99

    Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan

    Die Richtung des mit der Verfahrensrüge vorgebrachten Angriffs ist eindeutig (BAG 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - BAGE 4, 291, 294 f.).
  • BVerwG, 27.05.1974 - IV B 63.74

    Beschwerde bezüglich Beweiswürdigung und Anwendung irrevisiblen Bauordnungsrechts

    Soweit die Beschwerde weiter vorträgt, das Berufungsgericht habe das Ergebnis der Augenscheinseinnahme (vom 13. März 1974) nicht im Protokoll, sondern nur in den Entscheidungsgründen des Urteils wiedergegeben und damit den Prozeßbeteiligten die Möglichkeit genommen, zu der Niederschrift über den Augenschein Stellung zu nehmen bzw. Berichtigung zu begehren, hat sie ebenfalls einen Verfahrensmangel nicht dargetan: Gemäß § 105 Abs. 2 und § 173 VwGO in Verbindung mit § 160 Abs. 2 Nr. 4 und entsprechender Anwendung des § 161 ZPO braucht das Ergebnis einer Augenscheinseinnahme nicht protokolliert, sondern nur in den Urteilsgründen wiedergegeben zu werden, wenn - wie hier - das Prozeßgericht den Augenschein in derselben Besetzung eingenommen hat, in der es über die Berufung entscheidet, und wenn - wie hier - das Endurteil nicht der Berufung, sondern der Revision unterliegt (vgl. BVerwGE 13, 338 [339 f.] zur entsprechenden Anwendung des § 161 ZPO im Verwaltungsgerichtsverfahren; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1952 - VI ZR 2/52 - [LM § 161 ZPO Nr. 2; JZ 1953, 184] und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - in BAG 4, 291 [293] zur entsprechenden Anwendung des § 161 ZPO auf die Augenscheinseinnahme).
  • BGH, 06.12.1962 - III ZR 113/61

    Rechtsmittel

    Die Vorschrift des § 161 ZPO, wonach die Protokollierung der Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und Parteien unterbleiben darf, wenn die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil der Berufung nicht unterliegt, gilt entsprechend auch für die Annahme des Augenscheins (BGH JZ 1953, 184; RG HRR 1940, Nr. 1258; BAG NJW 1957, 1492).
  • BAG, 16.12.1981 - 7 AZR 533/79
  • BAG, 08.10.1981 - 2 AZR 226/79
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