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   BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97 (A)   

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BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97 (A) (https://dejure.org/1998,1571)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1998 - 6 AZB 48/97 (A) (https://dejure.org/1998,1571)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) (https://dejure.org/1998,1571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 64 Abs. 2, § 45 Abs. 2 und 3; GVG § 132
    Berufungszulassung in nicht verkündeten Entscheidungsgründen des Urteils 1. Instanz: Wirksamkeit ohne Rücksicht auf ein bei der Verkündung des Urteilstenors unterlaufendes Versehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1076
  • BB 1998, 1696
  • DB 1998, 2176
  • JR 1998, 484
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Er folgt damit dem Ersten Senat, der dies für die nach denselben Grundsätzen zu beurteilende Revisionszulassung angenommen hat (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

    Dies widerspreche dem Zweck des § 319 ZPO (Urteil vom 31. Oktober 1995, - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).

    Das bloße Versehen eines Gerichts, das für die Parteien nicht erkennbar sei, könne kein taugliches Unterscheidungsmerkmal für Verfahrensgrundsätze sein, die der Rechtsmittelklarheit dienen sollen (Urteil vom 31. Oktober 1995, aaO).

    Vollkommer/Schwaiger (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 20) haben in ihrer zustimmenden Stellungnahme zur Entscheidung des Ersten Senats vom 31. Oktober 1995 (aaO) zu Recht bemerkt, daß § 60 Abs. 2 ArbGG mit der im Verhältnis zu § 311 Abs. 2 ZPO erweiterten Verkündung die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Verkündung der Rechtsmittelzulassung nicht zu entnehmen und durch die Teillösung des Vierten Senats mehr Sicherheit nicht gewonnen sei, weil die Parteien zunächst bei unterbliebener Verkündung nicht wissen könnten, ob die Revisionszulassung nur versehentlich nicht verkündet wurde.

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

    Der Vierte Senat meint, daß ein gerichtsintern gebliebener Vorgang nicht als "offenbare Unrichtigkeit" im Sinne des § 319 ZPO bezeichnet werden könne, da er für Außenstehende nicht erkennbar sei (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979).

    Von diesem Erfordernis sei nur insoweit abzurücken, wie es wegen fehlender Möglichkeit zur Korrektur einer versehentlich unterbliebenen Verkündung der Rechtsmittelzulassung mit dem Grundsatz der fairen Prozeßgestaltung kollidiere (Urteil vom 23. November 1994, aaO).

    Zu Recht haben Brehm (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 17) und Dütz/Paur (Anm. zu AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979) bereits in ihren Stellungnahmen zum Urteil des Vierten Senats vom 23. November 1994 (aaO) darauf hingewiesen, daß auch im Zivilprozeß trotz des dort ebenfalls bestehenden Interesses an Rechtsmittelklarheit keine Verkündung der Zulassungsentscheidung gefordert werde, es ungewöhnlich sei, wenn ein Versehen des Gerichts den angeblich nötigen Publizitätsakt der Verkündung ersetzen solle, und daß auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsmittelklarheit nicht vollständig gewährleiste, weil nach ihr Einschränkungen der Revisionszulassung auch in den Entscheidungsgründen wirksam erfolgen könnten und zudem wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde die Parteien erst nach Ablauf der Beschwerdefrist gemäß § 72 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG wüßten, ob die Entscheidung in Rechtskraft erwächst.

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Dieser Auffassung hat sich der Siebte Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

    Dem hat sich der Siebte Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 15.05.1984 - 1 AZR 532/80

    Rechtsmittelbelehrung - Rechtsmittelfrist - Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Dies ist sie dann, wenn sie von dem erkennenden Gericht unterschrieben ist (BAG Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 15. Mai 1984, NZA 1984 - 1 AZR 532/80 -, 98).
  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80

    Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Dies ist sie dann, wenn sie von dem erkennenden Gericht unterschrieben ist (BAG Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 15. Mai 1984, NZA 1984 - 1 AZR 532/80 -, 98).
  • BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85

    Statthaftigkeit der Revision

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, daß sich aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung auch für Außenstehende ergebe, daß das Rechtsmittel zugelassen, aber diese Entscheidung versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

    Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, daß sich aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung auch für Außenstehende ergebe, daß das Rechtsmittel zugelassen, aber diese Entscheidung versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72

    Rechtsmittelzulassung - Verkündung - Berichtigungsbeschluß - Bindungswirkung des

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

  • BAG, 19.11.1985 - 1 AZR 1154/79

    Verkündung der Zulassung der Revision - Verkündung von Entscheidungsgründen -

  • BAG, 21.03.1974 - 1 ABR 19/74

    Rechtsbeschwerde - Divergenz - Beschlußformel des Landesarbeitsgerichts -

  • BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72

    Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts

  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 418/68

    Berichtigungsbeschluß - Zulassung eines Rechtsmittels - Bundungswirkung -

  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

  • BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58

    Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung -

  • BAG, 09.03.1968 - 5 AZR 252/67

    Berichtigungsbeschluß - Landesarbeitsgericht - Nachträgliche Zulassung der

  • BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1183/79
  • BAG, 21.03.1986 - 5 AZB 19/85
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Ob dies auch dann gilt, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision ohne nähere Erklärung nur in den Entscheidungsgründen zuläßt (so BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), ist hier nicht zu entscheiden.
  • BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Nach Auffassung des Senats bedarf die Zulassung zu ihrer Wirksamkeit nicht der mündlichen Verkündung; eine Zulassung in den Entscheidungsgründen ist zwar unsachgemäß, aber dennoch wirksam (Senatsurteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; dem hat sich jetzt der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen - s. Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 [A]).

    Die Divergenz bedarf daher auch im vorliegenden Fall keiner Auflösung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (s. jetzt aber Beschluß des Sechsten Senats vom 19. Juni 1998, aaO).

  • LAG Hamm, 15.07.1999 - 17 Sa 877/99

    Streitwert: negative Feststellungsklage - Statthaftigkeit der Berufung

    b) aa) Ferner hat das Arbeitsgericht Minden in seinem Urteil vom 17.03.1999 - 2 Ca 1455/98 -, weder im Tenor noch in den schriftlichen Entscheidungsgründen seines Urteils (vgl. zu letzterem: BAG, Beschluss vom 19.06.1998 - 6 AZB 48/97 -, AP Nr. 26 zu § 64 ArbGG 1979) die Berufung nach § 64 Abs. 2 ArbGG zugelassen, sondern lediglich in seiner gemäß § 9 Abs. 5 , ArbGG obligatorischen Rechtsmittelbelehrung ausgeführt, dass gegen sein Urteil vom 17.03.1999 - 2 Ca 1455/98 -, zwar für die klagende Partei - also für den Kläger - kein Rechtsmittel gegeben ist, aber von der beklagten Partei - also von der Beklagten - Berufung eingelegt werden kann.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.1998 - 11 Sa 21/98

    Vertretungsbefugnis von angestellten Rechtsschutzsekretären der DGB-Rechtsschutz

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  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98

    Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers

    Die Zulassung im Tenor des Urteils und ihre Verkündung mit diesem ist nicht erforderlich (BAG AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979 und - zu dem gleich gelagerten Fall der Zulassung der Berufung durch das Arbeitsgericht - BAG vom 19.06.1998, 6 AZB 48/97).
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Die insoweit zur Rechtsprechung des Vierten und des Siebten Senats bestehende Divergenz (dazu im einzelnen BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -) spielt vorliegend keine Rolle.
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