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   BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06   

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BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06 (https://dejure.org/2007,888)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06 (https://dejure.org/2007,888)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 (https://dejure.org/2007,888)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • openjur.de

    Abfindung nach § 1a KSchG; Anrechenbarkeit auf kollektivrechtliche Nachteilsausgleichsansprüche; Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel; unechte Rückwirkung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kollektivrechtliche Regelungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aus einer Betriebsänderung und Anrechenbarkeit von Leistungen nach § 1a KSchG; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Dienstvereinbarung; Rechte der Betriebsparteien bei der Aufstellung eines Sozialplans; ...

  • bag-urteil.com

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechenbarkeit auf kollektivrechtliche Nachteilsausgleichsansprüche - Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel - unechte Rückwirkung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1a; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BetrVG § 112; ; Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Münster § 26 Abs. 1; ; Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Münster § 38 Abs. 1 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Gesetzlicher Abfindungsanspruch; Betriebsverfassungsrecht; Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht - Abfindung nach § 1a KSchG : Anspruchsentstehung, Angabe eines zu niedrigen Abfindungsbetrags; Anrechenbarkeit auf kollektivrechtliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindung nach § 1a KSchG: Entstehung des Anspruchs auch bei Angabe eines niedrigeren Abfindungsbetrags durch Arbeitgeber ? Vereinbarung der Anrechenbarkeit auf kollektivrechtliche Nachteilsausgleichsansprüche zulässig ? Verschlechternde Kollektivvereinbarung kann auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 1a KSchG
    Grundlegende BAG-Entscheidung zum Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 121
  • NJW 2008, 169
  • ZIP 2008, 90
  • MDR 2008, 91
  • NZA 2007, 1357
  • BB 2007, 2810
  • DB 2007, 2600
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
    Sie können grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die mit einer Betriebsänderung einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen oder mildern wollen (12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 1 der Gründe mwN).

    Nach dem Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dient der Sozialplan, also auch eine darin vorgesehene Abfindung, dem Ausgleich und der Überbrückung der - künftigen - Nachteile, die durch eine geplante Betriebsänderung entstehen können (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - aaO mwN).

    Danach geht die jüngere Norm der älteren vor (st. Rspr., vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12, zu II 4 c aa der Gründe mwN; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 -BAGE 103, 321, zu I 2 der Gründe mwN).

    Allerdings können eine neue Betriebsvereinbarung und ein neuer Sozialplan bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schmälern oder entfallen lassen (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - aaO mwN).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
    Die Möglichkeit einer Rückwirkung normativer Regelungen ist durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64, zu C III 2 a der Gründe).

    Sie ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64, zu C III 2 a der Gründe).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
    Zwar will die Regelung des § 1a KSchG vor allem Kündigungsschutzklagen vermeiden (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 -, zu B I 1 c dd der Gründe; vgl. BT-Drucks. 15/1204 S. 12) und für den Arbeitgeber wegen der Ungewissheit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglichst bald Planungssicherheit herstellen (BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 -BAGE 115, 68, zu II 1 b cc der Gründe).
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
    Zwar will die Regelung des § 1a KSchG vor allem Kündigungsschutzklagen vermeiden (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 -, zu B I 1 c dd der Gründe; vgl. BT-Drucks. 15/1204 S. 12) und für den Arbeitgeber wegen der Ungewissheit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglichst bald Planungssicherheit herstellen (BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 -BAGE 115, 68, zu II 1 b cc der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
    Sie kann als Auslegung einer individuellen, nichttypischen Erklärung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob die Auslegungsregeln zutreffend angewendet, alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt und die allgemeinen Denk- und Erfahrungssätze eingehalten worden sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 12 Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 -, zu B II der Gründe).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
    Danach geht die jüngere Norm der älteren vor (st. Rspr., vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12, zu II 4 c aa der Gründe mwN; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 -BAGE 103, 321, zu I 2 der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 12.12.2005 - 16 Sa 493/05

    Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG, Anrechnung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
    Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Dezember 2005 - 16 Sa 493/05 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, muss sich aber aus dem Kündigungsschreiben eindeutig und unmissverständlich ergeben (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 18, BAGE 123, 121) .

    Ebenso können die Betriebsparteien die Anrechnung von Leistungen des Arbeitgebers nach § 1a KSchG auf eigene Abfindungsansprüche zum Ausgleich der Nachteile des Arbeitsplatzverlustes vorsehen, ohne damit gegen den Zweck dieser Leistungen zu verstoßen (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 37, BAGE 123, 121) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15

    Abfindungsanspruch

    Soweit die Beklagte meint, dem Kläger nur eine Abfindung versprochen zu haben, so könnte sie allenfalls von einer Anrechnung des Anspruchs aus dem Interessenausgleich auf den Anspruch nach § 1 a KSchG ausgehen, da der gesetzliche Anspruch nicht disponibel ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06 - NZA 2007, 1357, Rz. 34).

    1.5 Die Beklagte übersieht auch, dass der Interessenausgleich keine sog. Anrechnungsklausel enthält, nach der Abfindungen nach § 1 a KSchG auf Abfindungen aus dem Interessenausgleich angerechnet werden könnten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 19.06.2007, a. a. O., Rz. 34 ff.).

    Das Arbeitsgericht hat zu Recht und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 19.06.2007, a. a. O., Rz. 37 m. w. N.) ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in § 1 a KSchG neben der Milderung wirtschaftlicher Nachteile des Arbeitnehmers durch den betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes auch Kündigungsschutzklagen vermeiden und Planungssicherheit für den Arbeitgeber herstellen und ihm das Risiko eines für ihn nachteiligen Ausgangs eines Kündigungsschutzprozesses und der daraus resultierenden rechtlichen Folgen ersparen wollte.

    Da auch eine gesetzliche Regelung über das Verhältnis des Anspruchs nach § 1 a KSchG zu einem Anspruch aus einem Sozialplan fehlt, kann angesichts des weiteren Gesetzeszwecks eine generelle Anspruchskonkurrenz nicht angenommen werden (vom BAG offen gelassen im Urteil vom 19.06.2007, a. a. O., Rz. 33, vgl. Rolfs in Beck OK, ArbR, Kündigungsschutzgesetz § 1 a Rz. 65 ff., m. w. N., Hergenröder, RdA 2008 364 III 1, m. w. N. Fußnote 49, Holthausen in Hümmerich Arbeitsrecht Rnr. 34 zu § 1 a KSchG m. w. N.), so dass eine Anspruchskonkurrenz nach Auffassung des Berufungsgerichts im Sozialplan geregelt werden muss.

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 971/06

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

    Bei der Auslegung der vorliegenden Willenserklärungen handelt es sich um die Auslegung von individuellen, nicht typischen Erklärungen der Parteien, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegungsregeln vom Landesarbeitsgericht zutreffend angewandt, alle tatsächlichen Umstände berücksichtigt und die allgemeinen Denk- und Erfahrungssätze eingehalten worden sind (st. Rspr., vgl. beispielsweise BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18; 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - DB 2007, 2600).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Die Arbeitsvertragsparteien bleiben auch bei betriebsbedingten Kündigungen frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - DB 2007, 2600).

    bb) Die Frage, ob der Arbeitgeber einen Hinweis nach § 1a KSchG oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -DB 2007, 2600; vgl. KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    bb) Bezüglich Dienstvereinbarungen, welche auf der Grundlage des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts geschlossen werden, hatte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt, dass Dienstvereinbarungen nach § 38 Abs. 1 MAVO wie Betriebsvereinbarungen iSv. § 77 BetrVG unmittelbar und zwingend gelten würden, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche kirchliche oder staatliche Regelung fehle (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 41, BAGE 123, 121) .

    Sofern die Ausführungen in der Entscheidung vom 19. Juni 2007 (- 1 AZR 340/06 - aaO) in gegenteiliger Weise verstanden werden könnten, werde hieran nicht mehr festgehalten (BAG 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12) .

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Die jüngere Norm geht der älteren vor und löst diese ab (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 40, BAGE 123, 121) , auch wenn erstere die bisherige Rechtsposition der Arbeitnehmer verschlechtert.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2016 - 5 Sa 255/16

    Jahressonderzahlung - keine normative Geltungskraft kirchlicher

    Vertrauensschutz in den Fortbestand eines in früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgestellten Rechtsgrundsatzes zur unmittelbaren und zwingenden Wirkung kirchenrechtlicher Dienstvereinbarungen (vgl. BAG v. 19.06.2007 - 1 AZR 340/06, Rz. 41) kann jedenfalls für nach der Entscheidung des BAG v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, Rz. 20 abgeschlossene kirchenrechtliche Dienstvereinbarungen nicht gewährt werden.

    Das BAG hat in dieser Entscheidung ausdrücklich an seinen Ausführungen in der zu § 38 MAVO ergangenen Entscheidung v. 19.06.2007 (1 AZR 340/06) nicht festgehalten, sofern sie "in gegenteiliger Weise verstanden werden könnten".

    Die Beklagte kann sich nicht auf ein schützenswertes und deshalb der Klagestattgabe entgegenstehendes Vertrauen in den Fortbestand der Rechtsprechung des BAG berufen, wonach kirchenrechtliche Dienstvereinbarungen unmittelbare und zwingende Wirkung haben, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche kirchliche oder staatliche Regelung fehlt (BAG v. 19.6.2007 - 1 AZR 340/06, Rz. 41).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

    Die Arbeitsvertragsparteien bleiben auch bei betriebsbedingten Kündigungen frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -DB 2007, 2600).

    bb) Die Frage, ob der Arbeitgeber einen Hinweis nach § 1a KSchG oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - DB 2007, 2600; vgl. KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Die Arbeitsvertragsparteien sind auch bei einer betriebsbedingten Kündigung frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

    Die Frage, ob der Arbeitgeber den Hinweis nach § 1a KSchG erteilt oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Vielmehr ist die Möglichkeit einer Rückwirkung normativer Regelungen durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 40, DB 2007, 2600; BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64, zu C III 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16

    Abfindungsanspruch - gesetzliche Abfindung - abweichendes Angebot -

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2009 - 16 Sa 577/09

    Ausschluss von Beziehern einer Erwerbsminderungsrente oder Betriebsrente von

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Absenkung der Sonderzahlung

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 432/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 433/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • LAG Sachsen, 30.05.2008 - 2 Sa 841/06

    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung/Angebot einer der Höhe nach

  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 11 Sa 1439/12

    Anspruch einer durch Abwicklungsvertrag vorzeitig ausgeschiedenen Mitarbeiterin

  • LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08

    Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung

  • LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung

  • LAG Hamm, 07.05.2015 - 15 Sa 1769/14

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung im

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 797/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 798/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 726/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans

  • ArbG Herne, 27.01.2015 - 3 Ca 2173/14

    Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld/Grubenwehr

  • ArbG Herne, 03.12.2014 - 5 Ca 965/14

    Anpassungsgeld

  • ArbG Erfurt, 21.10.2021 - 6 Ca 186/21

    Voraussetzung für ein von § 1a KSchG abweichendes Vertragsangebot durch den

  • ArbG Herne, 19.05.2015 - 3 Ca 3434/13

    Zuschuss zum Anpassungsgeld/Sozialplan

  • LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14

    Bemessung der Höhe der aufgrund eines Sozialplans zu zahlenden Abfindung

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