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   BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 73/73   

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https://dejure.org/1973,1429
BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 73/73 (https://dejure.org/1973,1429)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1973 - 5 AZR 73/73 (https://dejure.org/1973,1429)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 73/73 (https://dejure.org/1973,1429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsentgelt - Kündigungsfrist - Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 260
  • NJW 1973, 1995
  • MDR 1973, 1053
  • DB 1973, 1608
  • DB 1973, 1903
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 03.01.1973 - 5 Sa 685/72
    Auszug aus BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 73/73
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Januar 1973 - 5 Sa 685/72 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BGH, 12.10.1951 - V ZR 27/50
    Auszug aus BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 73/73
    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung scheiden bei Nicht- oder nicht gehöriger Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus; in Betracht kommen Klage auf Erfüllung oder die Rechtsbehelfe aus den §§ 325, 526 BGB (vgl. BGH MDR 52, 33 f.» RGRK, "M. Aufl., § 812 Anm. 101).
  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Handelt ein Arbeitnehmer der Pflicht nach § 8 BUrlG zuwider, während des gesetzlichen Mindesturlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu leisten, begründet dies weder ein Recht des Arbeitgebers, die Urlaubsvergütung zu kürzen, noch entfällt damit der Anspruch auf Urlaubsvergütung (Aufgabe von BAG 19.07.1973, 5 AZR 73/73 = BAGE 25, 260ff = AP Nr. 1 zu § 8 BUrlG).

    Damit kann der Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 260, 262 ff. = AP Nr. 1 zu § 8 BUrlG) nicht gefolgt werden.

  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 604/80
    Es kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob der Arbeitgeber bei Verletzung von § 8 BUrlG durch den Arbeitnehmer lediglich einen Unterlassungsanspruch oder auch einen Anspruch auf Rückzahlung des Gehalts hat (vgl. dazu BAG 25, 260 und Dersch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl., § 8 Rz 9 m.w.N.) und ob der Kläger tatsächlich eine dem Urlaubszweck widersprechende Tätigkeit ausgeübt hat, als er sich während des Urlaubs an mehreren Tagen bei der Firma Indusol aufhielt.
  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/86
    Damit kann der Entscheidung des Fünften Senats des BAG (BAGE 25, 260, 262 ff.) nicht gefolgt werden.
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