Rechtsprechung
BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04 (A) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Begriff der Betrieblichen Altersversorgung - Wahl des Versicherungsträgers bei Entgeltumwandlung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Durchführung der Altersversorgung über eine Direktversicherung
- Judicialis
BetrAVG § 1a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1a
Begriff der Betrieblichen Altersversorgung; Wahl des Versicherungsträgers bei Entgeltumwandlung - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Entgeltumwandlung: Recht des Arbeitgebers zur Auswahl des Versicherungsträgers ? Bedenken, ob Verträge mit garantierter Mindestlaufzeit betriebliche Altersversorgung sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Altersversorgung - Wahl des Versicherungsunternehmens obliegt Arbeitgeber
- IWW (Kurzinformation)
Wahl des Versicherungsunternehmens obliegt Arbeitgeber
- IWW (Kurzinformation)
Direktversicherung - Wahl des Versicherers obliegt Arbeitgeber
- IWW (Kurzinformation)
Altersversorgung - Wahl des Versicherungsunternehmens obliegt dem Arbeitgeber
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Anspruch des AN auf Auswahl des Versicherers, Direktversicherer, Direktversicherung, Entgeltumwandlung
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf entscheiden
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 15.01.2004 - 2 Ca 1269/03
- ArbG Ludwigshafen, 15.01.2004 - 2 Ca 1269/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2004 - 6 Sa 137/04
- BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04 (A)
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1982
- DB 2005, 2252
- NZA-RR 2006, 372
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz
Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04
Die Erfüllung der Voraussetzungen dieser Bestimmung ist schon im Hinblick darauf zweifelhaft, ob es sich bei den von der G Versicherung vorgesehenen Leistungen im Hinblick auf die garantierte Mindestlaufzeit der Rente überhaupt um betriebliche Altersversorgung iSd. BetrAVG handelt (vgl. Senat 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 -BAGE 105, 240, 243 ff., zu I 1 und 4 der Gründe). - Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04
Die Wahl des Versicherungsunternehmens sollte nach dem Willen des historischen Gesetzgebers dem Arbeitgeber zustehen, um dessen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten (BT-Drucks. 14/4595 S. 67).
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11
Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
Deshalb ergibt sich entgegen der Rechtsauffassung des Klägers aus dem Umstand, dass nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber den konkreten Versorgungsträger auswählen darf (vgl. hierzu BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 14/06 - Rn. 25 mwN, BAGE 123, 72; 19. Juli 2005 - 3 AZR 502/04 (A) - zu II 1 der Gründe) , nicht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von sich aus auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen muss. - BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
Die Nennung eines Versicherungsträgers ist nicht erforderlich, da dessen Auswahl dem Arbeitgeber obliegt (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 502/04 (A) - EzA BetrAVG § 1a Nr. 1; BT-Drucks. 14/4595 S. 67).Hinzu kommt, dass es grundsätzlich das Recht des Arbeitgebers ist, den Versicherungsträger auszuwählen (BT-Drucks. 14/4595 S. 67; BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 502/04 (A) - EzA BetrAVG § 1a Nr. 1).