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   BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09   

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https://dejure.org/2010,1292
BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09 (https://dejure.org/2010,1292)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 8 AZR 370/09 (https://dejure.org/2010,1292)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 (https://dejure.org/2010,1292)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers; Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 5 AGG, § 6 Abs 1 S 2 AGG, § 6 Abs 2 S 1 AGG
    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 5 AGG, § 6 Abs 1 S 2 AGG, § 6 Abs 2 S 1 AGG
    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Diskriminierung bei verspäteter Bewerbung auf eine bereits besetzte Stelle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch eines benachteiligten schwerbehinderten Bewerbers; Begriffe der "Beschäftigten" und der "Benachteiligung"; Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigungsanspruch eines behinderten Bewerbers

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • streifler.de

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch eines benachteiligten schwerbehinderten Bewerbers; Begriffe der "Beschäftigten" und der "Benachteiligung"; Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch eines benachteiligten schwerbehinderten Bewerbers; Begriffe der "Beschäftigten" und der "Benachteiligung"; Bewerbung nach erfolgter Stellenbesetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Stellenbewerbern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benachteiligung bei der Stellenbesetzung - wer zu spät kommt...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Benachteiligung bei Stellenbesetzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Benachteiligung bei Stellenbesetzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein AGG -Verstoß bei Bewerbung auf "abgelaufene" Stellenanzeige

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch eines behinderten Bewerbers

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung nur bei unbesetzter Stelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung bei Stellenbesetzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Benachteiligung und Diskriminierung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Bewerbung nach Stellenbesetzung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Diskriminierung eines Schwerbehinderten bei Bewerbung auf bereits besetzte Stelle - Benachteiligung bei Stellenbesetzung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)

    Arbeitgeber dürfen nicht nur "junge" Mitarbeiter suchen // Stellenausschreibung verstößt gegen Gleichbehandlungsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 200
  • BB 2011, 436
  • BB 2012, 263
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    b) Mit Urteil vom 10. Juli 2008 (- C-54/07 - [Feryn] Slg. 2008, I-5187) hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Diskriminierungsschutz von einer individualisierbaren Person, die konkret benachteiligt wird oder sich benachteiligt fühlt, gelöst und bereits die abstrakte Diskriminierung durch eine öffentliche Äußerung als Richtlinienverstoß qualifiziert (vgl. Lindner RdA 2009, 45, 46) .

    Aus dem Fehlen einer identifizierbaren beschwerten Person könne nicht auf das Fehlen einer unmittelbaren Diskriminierung geschlossen werden (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 22, aaO) , denn das Ziel der Richtlinie, günstigere Bedingungen für die Entstehung eines Arbeitsmarkts zu schaffen, der die soziale Integration fördere, würde schwerlich erreicht, wenn der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Fälle beschränkt wäre, in denen sich ein konkreter Bewerber diskriminiert fühle.

    Derartige öffentliche Äußerungen eines Arbeitgebers könnten bestimmte Bewerber ernsthaft davon abhalten, ihre Bewerbung einzureichen (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 25, 28, aaO; vgl. den 8. Erwägungsgrund der RL 2000/43/EG) .

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat weiter klargestellt, dass auch dann, wenn es kein identifizierbares Opfer gibt, die Sanktionen, die bei einem Verstoß gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind, wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 40, aaO) .

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf den Sachverhalt seines Ausgangsverfahrens erwogenen Sanktionen (10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 39, aaO) sehen jedoch zur Verhinderung abstrakter Benachteiligungen keine Entschädigung für konkrete Personen vor.

    Der nicht durch eine Besetzungsentscheidung beschwerte Kläger kann dagegen weder nach nationalem noch nach europäischem Recht eine Entschädigungszahlung für sich beanspruchen (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 28, aaO) .

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Ein solcher Anspruch setzte einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot voraus (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 28, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Die Beklagte hat die Stelle zum Beispiel nicht vor Ablauf einer von ihr selbst gesetzten Bewerbungsfrist mit dem Bewerber P besetzt (vgl. dazu BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 27 ff.) .
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Die objektive Geeignetheit eines abgelehnten Bewerbers ist vielmehr für die Frage von Bedeutung, ob er eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person "in einer vergleichbaren Situation" erfahren hat, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 23, NZA 2010, 1129; - 8 AZR 77/09 - Rn. 16, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 11 Sa 83/08

    Keine Diskriminierung wegen Schwerbehinderung bei Bewerbung auf eine bereits

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 26. März 2009 - 11 Sa 83/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Der Kläger hat auch Tatsachen benannt, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 17 f., AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 18, BAGE 127, 367 = AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Eine offensichtliche Über- oder Nichtqualifikation liegt ebenso wenig vor, wie aus der Tatsache, dass der Kläger Mehrfachbewerber ist und bei gescheiterten Bewerbungen auch schon mehrmals Prozesse geführt hat, geschlossen werden kann, dass der Kläger in Wirklichkeit nur eine Entschädigung anstrebte (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 49 f. mwN, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Der Kläger hat auch Tatsachen benannt, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 17 f., AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 18, BAGE 127, 367 = AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Der Kläger hat auch Tatsachen benannt, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 17 f., AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 18, BAGE 127, 367 = AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
    Einen bezifferten Entschädigungsbetrag musste er nicht geltend machen (BAG 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 43, AP SGB IX § 81 Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19; 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361 = AP SGB IX § 81 Nr. 7 = EzA SGB IX § 81 Nr. 6) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - Rn. 30; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - aaO) .
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Erforderlich ist allein, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - AP SGB IX § 81 Nr. 19 = EzA AGG § 15 Nr. 11; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 21, jeweils mwN) .

    Unerheblich ist dabei, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12; 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - AP SGB IX § 81 Nr. 19 = EzA AGG § 15 Nr. 11) .

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - AP SGB IX § 81 Nr. 19 = EzA AGG § 15 Nr. 11) .

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

    Da die Beklagte um Bewerbungen für das von ihr angestrebte Beschäftigungsverhältnis nachgesucht hat, ist sie Arbeitgeberin iSd. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG (BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 118/13 - Rn. 17; 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 18, BAGE 142, 143; 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - Rn. 23) .
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