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   BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56   

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https://dejure.org/1958,1612
BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56 (https://dejure.org/1958,1612)
BAG, Entscheidung vom 19.09.1958 - 2 AZR 430/56 (https://dejure.org/1958,1612)
BAG, Entscheidung vom 19. September 1958 - 2 AZR 430/56 (https://dejure.org/1958,1612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Revisionsverfahren - Normierte Voraussetzungen - Vollstreckungsschuldner - Versäumnis der Antragstellung

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1940
  • MDR 1958, 877
  • DB 1958, 1159
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1954 - II ZR 321/53

    Abwendung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

    Auszug aus BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56
    Es dürf-en nämlich, wenn nur der Antrag nach § 713 Abs. 2 ZPO gestellt wurde, die beigetriebenen Beträge nicht an den Vollstreckungsgläubiger abgeführt, sondern nur hinterlegt werden (siehe auch BGHZ 12, 92).
  • BGH, 04.03.1955 - III ZR 34/55

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56
    Es trifft zu, daß jedenfalls für Tatbestände, in denen die schlechte Vermögenslage des Vollstreckungsgläubigers dem Vollstreckungsschuldner schon im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bekannt war, der Bundesgerichtshof im Hinblick auf Zahlungsurteile in der oben erwähnten Entscheidung und auch in den vorhergehenden Entscheidungen vom 4 «März 1955 - BGHZ 16, S. 376 - und vom 14»April 1955 - BGHZ 17, S. 123 - ausgeführt hat, der Revisionskläger könne dann nicht gemäß § 719 Abs. 2 ZPO die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht begehren, wenn er es unterlassen habe, vor dem Berufungsgericht zu beantragen, ihm die Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung nach § 713 Abs. 2 ZPO nachzulassen.
  • BGH, 14.04.1955 - II ZR 2/55

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56
    Es trifft zu, daß jedenfalls für Tatbestände, in denen die schlechte Vermögenslage des Vollstreckungsgläubigers dem Vollstreckungsschuldner schon im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bekannt war, der Bundesgerichtshof im Hinblick auf Zahlungsurteile in der oben erwähnten Entscheidung und auch in den vorhergehenden Entscheidungen vom 4 «März 1955 - BGHZ 16, S. 376 - und vom 14»April 1955 - BGHZ 17, S. 123 - ausgeführt hat, der Revisionskläger könne dann nicht gemäß § 719 Abs. 2 ZPO die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht begehren, wenn er es unterlassen habe, vor dem Berufungsgericht zu beantragen, ihm die Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung nach § 713 Abs. 2 ZPO nachzulassen.
  • BGH, 10.11.1955 - V ZR 211/55

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56
    Per Kläger bittet unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 10.November 1955 (NJW 1956, S. 24) um Aufhebung dieses Beschlusses.
  • BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 395/58

    Ausschluß der vorläufigen Vollstreckbarkeit - Einstellung der Zwangsvollstreckung

    haß der Revisionskläger den Antrag aus § 62 Abs» 1 Satz 2 in Verbindung mit § 64 Abs« 3 ArbGG nicht vor Erlass des landesarbeitsgerichtlichen Urteils beim Landesarbeitsgericht gestellt hat, steht, wie däer Senat in seinem zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung des Gerichtes bestimmten Beschluss vom 19«, September 1958 in Sachen 2 AZR 430/56 entschieden hat, dem Antrag aus § 719 Abs" 2 ZPO nicht entgegen» gez» Lr» Müller Lr. Meier-Scherling Dr'c Schröder.
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