Rechtsprechung
BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglied
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schulung - Ersatzmitglied - Betriebsrat - Weiterbildung - Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates
- Judicialis
BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1
Ersatzmitglied des Betriebsrats: Keine generelle Erforderlichkeit von Schulungen in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats; Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats; Beurteilungs- und Prognosespielraum
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 24.06.1999 - 14 BV 7/99
- LAG Köln, 10.02.2000 - 5 TaBV 63/99
- BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
Papierfundstellen
- BAGE 99, 103
- MDR 2002, 157
- BB 2002, 256
- DB 2002, 51
- JR 2003, 307
Wird zitiert von ... (18)
- BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
Betriebsratsmitglied - Schulungskosten
Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, zB durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 142, zu B I 1 der Gründe;… 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe). - BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht
Ersatzmitglieder treten nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nur vorübergehend für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds in den Betriebsrat ein (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 103; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - zu B II der Gründe, BAGE 79, 43 ; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73 ; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe) . - LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 TaBV 63/15
Betriebsrat, Betriebsratsseminar, Schulungskosten, Kostenerstattung, …
Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG, Beschluss vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - juris, Rn. 20 - 22).
- LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21
Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Ersatzbetriebsratsmitgliedes zu …
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19. September 2001 - 7 ABR 32/00) die Entsendung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats zu einer Grundschulung nur ausnahmsweise möglich.Die tatsächlichen Grundlagen der Prognosen sind jedoch auszuweisen und einer gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen (Bundesarbeitsgericht 19. September 2001 -7 ABR 32/00- Rn. 20-23).
Dagegen stellt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. September 2001 (7 ABR 32/00) darauf ab, dass auch eine Langzeiterkrankung eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds zum langfristigen Einrücken eines Ersatzmitglieds führen kann.
- ArbG Darmstadt, 06.05.2021 - 8 BV 16/20 Diese Berechtigung steht dem Betriebsrat grundsätzlich nicht nur hinsichtlich seiner ordentlichen Mitglieder, sondern auch hinsichtlich der Ersatzmitglieder zu, die lediglich vorübergehend nach § 25 Absatz 1 Satz 2 BetrVG ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).
Die für die Schulung ordentlicher Betriebsratsmitglieder geltenden Grundsätze können auf nur zeitweilig nachrückende Betriebsratsmitglieder nicht uneingeschränkt übertragen werden (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).
Sie lässt sich insbesondere nicht generell bejahen (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).
Vor allem spielen jedoch die zu erwartende Dauer und Häufigkeit der Heranziehung des Ersatzmitglieds eine wesentliche Rolle (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).
Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).
- LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG
Dem gegenüber bedarf es , soweit es um die Vermittlung von Spezialkenntnissen geht, konkretere Darlegungen, weshalb ein solcher Schulungsinhalt betrieblich erforderlich ist (siehe BAG Beschluss vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 -, AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 mit zustimmender Anmerkung von Bengelsdorf; Erfurter Kommentar Eisemann, § 37 BetrVG, Randziffer 17; Wlotzke/Preis, § 37 BetrVG, Randziffer 49; Fitting, § 37 BetrVG, Randziffer 143). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19
Freistellung von Kosten einer Betriebsratsschulung
Er muss nicht anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auswählen (…BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - Rn. 27, jeweils mwN.). - LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 836/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Der durch § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG in Verbindung mit dessen Absatz 2 normierte Anspruch auf Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen dient der Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsratsgremiums (vgl. BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 -, BAGE 99, 103). - LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern
So genügt allein die Erwartung von Vertretungsfällen aufgrund des Urlaubs oder der vorübergehenden Erkrankung ordentlicher Betriebsratsmitglieder zur Rechtfertigung der Schulung von Ersatzmitgliedern nicht (BAG, Beschluss vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 = ZTR 2002, 242 ).Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 = ZTR 2002, 242 ).
- LAG Hessen, 13.11.2008 - 9 TaBV 26/08
Betriebsratsschulung - Grundkenntnisse - Erforderlichkeit
Es entspricht der Auslegung des § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG durch das Bundesarbeitsgericht (etwa Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - DB 2008, 2659; BAG Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Juris; BAG Beschluss vom 19. Sept. 2001 - 7 ABR 32/00 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 142; BAG Urteil vom 18. Sept. 1991 - 7 AZR 125/90 - Juris; BAG Beschluss vom 7. Juni 1989 - 7 ABR 98/87 - Juris), von welchen Grundsätzen abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung gibt, dass es im Regelfall keiner näheren Darlegung bedarf, dass der Erwerb solchen Grundwissens durch ein erstmals gewähltes Betriebsratsmitglied für die Betriebsratsarbeit aktuell erforderlich ist und im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass das Betriebsratsmitglied Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts alsbald benötigt, um seine derzeitigen oder demnächst anfallenden Arbeiten sachgerecht wahrnehmen zu können.Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts muss auch für die Betriebsratsschulung Betriebsverfassungsrecht IV, an der das Betriebsratsmitglied A vom 21. bis 25. Mai 2007 in Juliusruh auf Rügen teilgenommen hat, ein betriebsbezogener Anlass nicht dargelegt werden, weil es sich auch insoweit noch um die Vermittlung von Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsrechts handelt (vgl. BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - DB 2008, 2659; BAG Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Juris; BAG Beschluss vom 19. Sept. 2001 - 7 ABR 32/00 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 142; BAG Urteil vom 18. Sept. 1991 - 7 AZR 125/90 - Juris; BAG Beschluss vom 7. Juni 1989 - 7 ABR 98/87 - Juris).
- BVerwG, 16.06.2011 - 6 PB 5.11
Schulungskosten des Personalrats; behördeninterne und gewerkschaftliche Schulung
- ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17
Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag
- LAG Hessen, 15.09.2005 - 9 TaBV 189/04
Grundlagenschulung für Betriebsratsmitglieder
- OVG Niedersachsen, 09.04.2008 - 18 LP 2/07
Gleichstellung von regulären Personalratsmitgliedern und bestimmten …
- LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01
Betriebsratsausstattung, Sachmittel, Computer
- LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied, …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.09.2006 - 5 BVGa 28/06
Berechtigung des Betriebsrats zur Entsendung eines Ersatzmitglieds zu einer …
- ArbG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 26 BV 559/19
Einzelfallenscheidung zur Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung; Wahl der …