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   BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11   

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https://dejure.org/2012,36551
BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11 (https://dejure.org/2012,36551)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2012 - 5 AZR 727/11 (https://dejure.org/2012,36551)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 (https://dejure.org/2012,36551)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

  • openjur.de

    Anspruch auf Zeitgutschrift bei Feiertagsarbeit nach dem MTV Groß- und Außenhandel BY; Tarifauslegung; Ersatzruhetag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf Zeitgutschrift bei Feiertagsarbeit nach dem MTV Groß- und Außenhandel BY - Tarifauslegung - Ersatzruhetag

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 640
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat nur derjenige Arbeitnehmer, bei dem Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt (so - zum Feiertagslohnzahlungsgesetz - schon BAG 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - zu 2 der Gründe, AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 17; im Übrigen allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 100, 124; ErfK/Dörner 12. Aufl. § 2 EFZG Rn. 7; HWK/Schliemann 5.   Aufl. § 2 EFZG Rn. 13; Schmitt EFZG 7. Aufl. § 2 Rn. 34 - jeweils mwN).

    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 100, 124; 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - AP ArbZG § 11 Nr. 3 = EzA ArbZG § 12 Nr. 1; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - AP MTArb § 15 Nr. 1; ebenso die ganz herrschende Auffassung im Schrifttum, vgl. nur ErfK/Wank 12. Aufl. § 11 ArbZG Rn. 3; HWK/Schliemann 5. Aufl. § 2 EFZG Rn. 13; Anzinger/Koberski ArbZG 3. Aufl. § 11 Rn. 30 f.; aA Buschmann/Ulber 7. Aufl. § 11 Rn. 6a) .

  • BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 497/63

    Gesetzlicher Wochenfeiertag - Ausgleich durch Freizeit - Lohnzahlungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat nur derjenige Arbeitnehmer, bei dem Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt (so - zum Feiertagslohnzahlungsgesetz - schon BAG 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - zu 2 der Gründe, AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 17; im Übrigen allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 100, 124; ErfK/Dörner 12. Aufl. § 2 EFZG Rn. 7; HWK/Schliemann 5.   Aufl. § 2 EFZG Rn. 13; Schmitt EFZG 7. Aufl. § 2 Rn. 34 - jeweils mwN).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 68/04

    Fortzahlung von Feiertagszuschlägen im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Das bestätigt § 15 Nr. 2 MTV, der bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur Mehrarbeitszuschläge von dem trotz Wegfall der Arbeitspflicht fortzuzahlenden Arbeitsentgelt ausnimmt (vgl. zur Fortzahlung von Feiertagszuschlägen im Krankheitsfall, BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 68/04 - zu II 4 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 68 = EzA EntgeltfortzG § 4 Tarifvertrag Nr. 52) .
  • BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 497/05

    Tarifauslegung - Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 100, 124; 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - AP ArbZG § 11 Nr. 3 = EzA ArbZG § 12 Nr. 1; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - AP MTArb § 15 Nr. 1; ebenso die ganz herrschende Auffassung im Schrifttum, vgl. nur ErfK/Wank 12. Aufl. § 11 ArbZG Rn. 3; HWK/Schliemann 5. Aufl. § 2 EFZG Rn. 13; Anzinger/Koberski ArbZG 3. Aufl. § 11 Rn. 30 f.; aA Buschmann/Ulber 7. Aufl. § 11 Rn. 6a) .
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 100, 124; 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - AP ArbZG § 11 Nr. 3 = EzA ArbZG § 12 Nr. 1; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - AP MTArb § 15 Nr. 1; ebenso die ganz herrschende Auffassung im Schrifttum, vgl. nur ErfK/Wank 12. Aufl. § 11 ArbZG Rn. 3; HWK/Schliemann 5. Aufl. § 2 EFZG Rn. 13; Anzinger/Koberski ArbZG 3. Aufl. § 11 Rn. 30 f.; aA Buschmann/Ulber 7. Aufl. § 11 Rn. 6a) .
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Allerdings ist dafür grundsätzlich eine Konkretisierung des Leistungsbegehrens dahingehend erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11, BAGE 136, 152; 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 7 - jeweils mwN) .
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Allerdings ist dafür grundsätzlich eine Konkretisierung des Leistungsbegehrens dahingehend erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11, BAGE 136, 152; 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 7 - jeweils mwN) .
  • LAG Nürnberg, 24.02.2011 - 1 Sa 550/10

    Anspruch auf vergütungspflichtige Ersatzfreistellung nach Feiertagsarbeit -

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. Februar 2011 - 1 Sa 550/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht ( BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10, 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Vor diesem Hintergrund kann der Kläger auf die Tatsache, dass er Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG im Ausgleichszeitraum nicht erhalten hat, sein Klagebegehren nicht stützen (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 20 aE).

    Hat der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet, sind ihm gemäß § 611 a BGB die Arbeitsstunden zu vergüten, die er gearbeitet hat; Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat nur derjenige Arbeitnehmer, bei dem Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt.; danach erhält der Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Feiertagsarbeit nur Vergütung nach § 611 a BGB ohne Rücksicht darauf, dass er - wäre er nicht zur Arbeit herangezogen worden - nach § 2 Abs. 1 EFZG Entgeltzahlung in gleicher Höhe bekommen hätte (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

    Für den Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 ArbZG kommt jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier, in Betracht; eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21 mwN, ZTR 2013, 23; vgl. zB DFL/Vossen 5. Aufl. § 2 EFZG Rn. 8; Baeck/Deutsch ArbZG 2. Aufl. § 11 Rn. 18; ErfK/Wank § 11 ArbZG Rn. 3) .
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Es hat bereits darauf hingewiesen, dass die ständige Rechtsprechung aus dem Gesetzesrecht unabhängig von tariflichen Definitionen den Begriff des (gesetzlichen) Wochenfeiertags in Abgrenzung zu einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, entwickelt hat (vgl. nur BAG v. 20.06.2013 - 6 AZR 696/11, juris; BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 727/11; BAG v. 08.12.2010 - 5 AZR 667/09, juris; BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 813/07, juris; BAG v. 09.07.2008 - 5 AZR 902/07, juris; BAG v. 23.03.2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 18).

    Insoweit formuliert das BAG in seiner Entscheidung vom 19.09.2012 - 5 AZR 727/11, auf die bereits das Arbeitsgericht hingewiesen hat, prägnant in seiner Rz. 19 auszugweise wie folgt:.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 391/17

    Schadensersatz - Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, weil das Gesetz eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag gerade nicht verlangt ( BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21, AP ArbZG § 11 Nr. 4 ).

    Danach erhält der Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Feiertagsarbeit nur Vergütung nach § 611 BGB ohne Rücksicht darauf, dass er - wäre er nicht zur Arbeit herangezogen worden - nach § 2 Abs. 1 EFZG Entgeltzahlung in gleicher Höhe bekommen hätte ( BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 19, AP ArbZG § 11 Nr. 4 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19

    Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto für Wochenfeiertage -

    Soweit in § 11 Absatz 3 ArbZG die Verpflichtung zur Gewährung eines Ersatzruhetag vorgesehen ist, hat bereits das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21) darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht notwendiger Weise um einen bezahlten freien Tag handeln muss.
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 696/11

    Bezahlter Freizeitausgleich für Arbeit an einem auf einen Samstag fallenden

    Der Tag, an dem die Feiertagsarbeit geleistet wurde, ist mit dem 3. Oktober 2009 konkretisiert (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 11) .

    (3) Die ständige Rechtsprechung hat aus dem Gesetzesrecht unabhängig von tariflichen Definitionen den Begriff des (gesetzlichen) Wochenfeiertags in Abgrenzung zu einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, entwickelt (vgl. nur BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 18, 21, 22; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, BAGE 136, 290; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 813/07 - Rn. 5; 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 13; 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 18) .

    Anders als die Tarifvertragsparteien des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels vom 23. Juni 1997 haben sich die Tarifpartner des MTV nicht für einen erhöhten Feiertagszuschlag, sondern für bezahlte Arbeitsbefreiung entschieden (vgl. zu der bayerischen Tarifregelung BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 15) .

  • BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14

    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit

    Zum anderen soll die Verteuerung der Arbeit dem Ziel dienen, solche Arbeitszeiten - im Einklang mit den Bestimmungen des ArbZG - so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. dazu zB BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 18; 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 18) .
  • ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16

    Bäckereihandwerk, Feiertagszuschlag an Sonntagen, zusätzliche Feiertagsvergütung

    Arbeitet ein Arbeitnehmer an einem Feiertag, fällt also die Arbeit nicht aus, so kann der Entgeltanspruch hierfür nicht aus § 2 Abs. 1 EFZG abgeleitet werden, sondern ausschließlich aus § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. den tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Regelungen (BAG Urteil vom 19.09.2012, Az.: 5 AZR 727/11, Juris Rn.19).

    Es besteht auch kein zusätzlicher, gesetzlicher Vergütungsanspruch für einen gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG zu gewährenden Ersatzruhetag, wenn dieser auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag fällt (BAG Urteil vom 19.09.2012, Az.: 5 AZR 727/11, Juris Rn.21).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2013 - 3 Sa 201/12

    Ersatzruhetag, Vergütung, Wochenfeiertag, Arbeitsleistung, Busfahrer,

    Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG vom 19.09.2012, 5 AZR 727/11 - Juris, Rz. 21; BAG vom 23.03.2006, 6 AZR 497/05 - Juris, LS 1 und Rz. 16; BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 294/00, - Juris, LS. 1 und Rz. 16; jeweils mit einer Vielzahl von weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 834/16

    Ausgleich für Feiertagsarbeit im Rahmen des TV-N MV

    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21; vgl. auch BAG 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19

    Nachtzuschläge - Annahmeverzug - Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 25 Sa 157/13

    Zeitgutschrift für krankheitsbedingt ausgefallene Arbeitszeit -

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 3 Sa 72/12

    Arbeitszeit, Rettungsassistent, Wochenendfeiertage, Arbeitszeitkonto,

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